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Autor Thema: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität  (Gelesen 9029 mal)

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luklak

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #60 am: Mai 25, 2023, 21:09:15 »

@jock
Lieber Jock, da solltest du nochmal nachlesen,

Liebe Grüße aus dem Land , welches vom Klimawandel profitiert
und viele neue blühende, grüne Landschaften entstehen und sogar der Meeresspiegel fällt,
vom norwegischen " Klaus-Robin Hood",


So soll es sein.  :)
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Jock

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #61 am: Mai 25, 2023, 21:23:22 »

@Norwegerklaus

Einspruch,Euer Ehren !

Im,vom @namtok eingesetzten Beitrag ist vom 129. die Rede
und der 128.,beschaeftigt sich mit Bildung einer bewaffneten
Gruppe,den du erwaehnst.

Waffen sind nicht im Spiel und was den 129.betrifft,der sollte
fuer (schwer)kriminelle Vereinigungen gelten.

Abwarten,wie ein Richter entscheidet.

In Oesterreich wurde der gleichgesetzte Paragraph beim "Tier-
schuetzerprozess" eingebracht,mit dem Ergebnis,dass alle Be-
klagten freigesprochen wurde.

Jock

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Jock

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #62 am: Mai 25, 2023, 21:50:12 »

@luklak

Was heisst,die Richter muessen umdenken?

Ein Richter hat sich an das Gesetz zu halten.Er hat nur einen
Spielraum bei der Strafbemessung.

Und wer hindert die Polizei ihre Arbeit zu machen ?

Das Polizeigesetz /Verordnung ist ziemlich eindeutig.

Da kann kein Richter irgend etwas verfuegen.(Und die Polizei
wuerde auch keine Weisungen akzeptieren.)

Jock
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norwegerklaus

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #63 am: Mai 25, 2023, 23:07:47 »

@jock
Zitat
a)Ein Richter hat sich an das Gesetz zu halten.

b)Er hat nur einen
Spielraum bei der Strafbemessung.

c)Da kann kein Richter irgend etwas verfuegen.
d)Und die Polizei
wuerde auch keine Weisungen akzeptieren.

Oha, schon wieder liegst du überwiegend falsch:

Zu:
a) richtig
Aber er muss sich auch die verschiedenen Auslegungen beachten.. und die füllen meist dicke Bücher.

b)so einfach gesagt= falsch
Er kann auch u.a. auch Beweismittel, Aussagen, Glaubhaftigkeit werten!
Die StA führt das Ermittlungsverfahren und kommt es dabei bis zu "Anklagereife" entscheidet ein Richter über die Zulassung und kann dann verfügen, das dies und jenes noch ermittelt, untersucht oder speziell getan werden muss in Form einer Verfügung oder Weisung an die StA. Die dies dann ggf. an "Die Polizeibehörde" weiterleitet und dann die "staatsanwaltlichen Hilfsbeamten" tätig werden müssen!

c)falsch
"Die Polizei" muss die Weisungen und Aufträge von Richtern über die StA durch Beamte mit "Hilfsbeamteneigenschaft" ausführen! lassen.

d)falsch
"Die Polizei" (als Behörde) aktzeptiert Weisungen (wie beschrieben) und teilweise auch direkt, z.B.bei Meldeauflagen.

Dies gilt nur verbindlich für Deutschland!

Hier in Norwegen ist z.B. der Riksadvokat (Staatsanwalt) Angehöriger "Der Polizei".
Wie es in Östereich gehandhabt ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich gehe jetzt hinter meinem Ofen und gebe Ruhe,
Gruß Klaus





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Ich bin ganz sicher kein Grüner, lebe aber schon seit Jahrzehnten genügsam in und mit der grünen Natur!

Jock

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #64 am: Mai 26, 2023, 00:23:36 »

@norwegerklaus

a) sind uns einig
b) eh klar,danach richtet sich auch das Strafmass.(Beweiswuerdigung)
c) auch das ist mir klar,meist ist das der Untersuchungsrichter und
    nicht der Richter der das Verfahren fuehrt.(Andere Baustelle)
d) ist von mir so gemeint,dass der Richter,die Polizei nicht beauf-
    tragen kann,z.B. bei der Verkehrskontrolle nur blonde Frauen
    zu kontrollieren oder scharf bei Strassenkleber durchzugreifen.

Natuerlich ist die Polizei weisungsgebunden.Aber nicht aus der Fraktion
der Juristen (Justizministerium),sondern vom Innenministerium.

Dass "Amtshilfe"besteht ist auch klar.

Meine Einlassung betrifft die Aussage von @luklak,wonach es nur
daran liegt,dass Strassenkleber aktiv sind,weil die Richterschaft
nicht streng genug urteilt.

Das Strafmass,und da sind wir sicher einig,muss in Relation zu
anderen Straftaten (Mord,Raub) stehen.
Aber auch Urteile,die sich stets an das Hoechstmass anlehnen,fallen
auf und werden bekaempft.

Ein Richter Gnadenlos (Hamburg) ist deswegen nicht mehr Richter,
weil seine Urteile nicht hielten.

Einsprueche oder Nichtigkeitsbeschwerden,verursachen Sand im
Getriebe,sprich Arbeit.

Und haben persoenliche Folgen.Eine negative Dienstbeschreibung
hindert Aufstiegsmoeglichkeiten.

Ich lehne auch eine Anlassgesetzgebung ab.

Jock

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luklak

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #65 am: Mai 26, 2023, 07:45:21 »

@luklak

A.
Was heisst,die Richter muessen umdenken?


Ein Richter hat sich an das Gesetz zu halten.Er hat nur einen
Spielraum bei der Strafbemessung.


B.
Und wer hindert die Polizei ihre Arbeit zu machen ?

Das Polizeigesetz /Verordnung ist ziemlich eindeutig.

Da kann kein Richter irgend etwas verfuegen.(Und die Polizei
wuerde auch keine Weisungen akzeptieren.)

Jock

A.
Ja eben,
jeweils das haerteste Strafmass!

Ja doch,
dann eben SUBITO die Gesetze verschaerfen!

***********************************************************************
Da wo noetig - strengere Gesetze einfuehren....ABER auch alte Motten ausmisten!
***********************************************************************

B.
Du fragst: "Und wer hindert die Polizei ihre Arbeit zu machen ?"

Eben die Randalierer, die Kleber....di welche die Polizisten mit Gewalt
angehen...sie bespuken und beschimpfen!


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luklak

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #66 am: Mai 26, 2023, 07:50:31 »

Das Ganze laeuft doch so:

Die EINEN halten sich an GESETZ und ORDNUNG.
Millimeter genau, ueberkorrekt.

Die ANDEREN halten sich NICHT daran.

Im Gegenteil...werden immer frecher.  :D

OK....gut haelt man sich an das Gesetz.  :D

ABER das geht bei mir unter:
Operation gelungen - Patient gestorben.



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AndreasH

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #67 am: Mai 26, 2023, 09:20:08 »

@Norwegerklaus

Einspruch,Euer Ehren !

Im,vom @namtok eingesetzten Beitrag ist vom 129. die Rede
und der 128.,beschaeftigt sich mit Bildung einer bewaffneten
Gruppe,den du erwaehnst.

Waffen sind nicht im Spiel und was den 129.betrifft,der sollte
fuer (schwer)kriminelle Vereinigungen gelten.

Abwarten,wie ein Richter entscheidet.

In Oesterreich wurde der gleichgesetzte Paragraph beim "Tier-
schuetzerprozess" eingebracht,mit dem Ergebnis,dass alle Be-
klagten freigesprochen wurde.

Jock

Wie so oft schwurbelst Du von Sachverhalten von denen Du Null Ahnung hast.

Tut mir leid Dir das sagen zu müssen, aber Du meinst zu allem und jedem was schreiben zu müssen. Allerdings und das fällt auf, ohne jegliche Sachkenntnis.

verschone uns doch bitte in Zukunft mit solchen Beiträgen.
 
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Jock

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #68 am: Mai 26, 2023, 10:17:52 »

Wie sieht die Gesetzeslage bei Klimaprotestierer aus ?

Eine Aktion,wo Klimaschuetzer sich auf die Strasse kleben,gilt
als Versammlung.

Versammlungen sind grundgesetzlich erlaubt.

Es gibt zwei Arten der Versammlung.

a) die angemeldete
b) die spontane

Bei einer angemeldete Versammlung,hilft die Polizei,dass diese
schonungsvoll ablaeuft. Zu dem Behufe gehoert auch die Um-
leitung des Verkehr u.s.w.

Bei einer spontanen Versammlung,kommt meist die Polizei zu
spaet und kann,als Beispiel,erst im Nachhinein den Verkehr um-
leiten.Eine solche Versammlung ist trotzdem nicht illegal und
kann als solche nicht bestraft werden.

Kleben die Damen und Herren an der Strasse fest und es ent-
steht ein Stau,ist es Aufgabe der Polizei,die Strasse freizu-
machen.
Da man einer Aufforderung,die "Versammlung" aufzuloesen nicht
nachkommen kann,(weil sie angeklebt sind),muss die Polizei
die Strasse freimachen.
Das probate Mittel ist Aceton und Wegtragen.
Im Uebrigen,hat die Polizei beim Einsatz Sorge zu tragen,fuer die
koerperliche Unversehrtheit der Kleber und muss das "gelinde_
Mittel bei der Freimachung anwenden.

Die Aktionisten,einfach kleben zu lassen,bis sie schwarz sind,geht
auch nicht.

Da das Wegtragen widerstandslos erfolgt,eruebrigt sich eine An-
zeige wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

In weiterer Folge ergeht,wegen Verwaltungsuebertretung,ein Buss-
geld und manchmal eine Anzeige wegen Noetigung.

Tatsaechlich haben einige Gerichte (wegen Noetigung) geurteilt
und Gefaengnisstrafen ausgesprochen.
Allerdings sind,so weit ich weiss,diese noch nicht rechtswirksam.

Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es nicht.Einige Gerichte
werten die "Noetigung" als gering ein und verhaengen milde Geld-
strafen,andere wiederum zu "drakonischen" Arreste.

Jock

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AndreasH

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #69 am: Mai 26, 2023, 10:32:27 »

Wie sieht die Gesetzeslage bei Klimaprotestierer aus ?

Eine Aktion,wo Klimaschuetzer sich auf die Strasse kleben,gilt
als Versammlung.

Versammlungen sind grundgesetzlich erlaubt.

Es gibt zwei Arten der Versammlung.

a) die angemeldete
b) die spontane

Bei einer angemeldete Versammlung,hilft die Polizei,dass diese
schonungsvoll ablaeuft. Zu dem Behufe gehoert auch die Um-
leitung des Verkehr u.s.w.

Bei einer spontanen Versammlung,kommt meist die Polizei zu
spaet und kann,als Beispiel,erst im Nachhinein den Verkehr um-
leiten.Eine solche Versammlung ist trotzdem nicht illegal und
kann als solche nicht bestraft werden.

Kleben die Damen und Herren an der Strasse fest und es ent-
steht ein Stau,ist es Aufgabe der Polizei,die Strasse freizu-
machen.
Da man einer Aufforderung,die "Versammlung" aufzuloesen nicht
nachkommen kann,(weil sie angeklebt sind),muss die Polizei
die Strasse freimachen.
Das probate Mittel ist Aceton und Wegtragen.
Im Uebrigen,hat die Polizei beim Einsatz Sorge zu tragen,fuer die
koerperliche Unversehrtheit der Kleber und muss das "gelinde_
Mittel bei der Freimachung anwenden.

Die Aktionisten,einfach kleben zu lassen,bis sie schwarz sind,geht
auch nicht.

Da das Wegtragen widerstandslos erfolgt,eruebrigt sich eine An-
zeige wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

In weiterer Folge ergeht,wegen Verwaltungsuebertretung,ein Buss-
geld und manchmal eine Anzeige wegen Noetigung.

Tatsaechlich haben einige Gerichte (wegen Noetigung) geurteilt
und Gefaengnisstrafen ausgesprochen.
Allerdings sind,so weit ich weiss,diese noch nicht rechtswirksam.

Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es nicht.Einige Gerichte
werten die "Noetigung" als gering ein und verhaengen milde Geld-
strafen,andere wiederum zu "drakonischen" Arreste.

Jock

Merkst Du etwas? Du schwurbelst schon wieder.

Die „Versammlungen“ erfüllen mindestens 3 Straftatbestände
1. Nötigung
2. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
3. Behinderung von Rettungsfahrzeugen ( Blockierung der Rettungsgasse ) = fahrlässige Gefährdung von Menschenleben

Deine Beiträge werden immer skurriler…….
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Jock

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #70 am: Mai 26, 2023, 11:34:06 »

@AndreasH

Noetigung habe ich ja angefuehrt.

Schwerer Eingriff auf den Strassenverkehr kommt nicht zum
Tragen,weil eine Versammlung auf der Strasse grundgesetzlich
erlaubt ist.
Teilnehmer einer Strassenblockade koennen daher nicht ver-
klagt werden,wenn sie daran teilnehmen.

Behinderung von Rettungsfahrzeugen ist nur dann ein Straftats-
bestand,wenn tatsaechlich eine erfolgt ist und nicht,weil viel-
leicht es passieren koennte.

So weit ich weiss,gibt es nur zwei Faelle,wo dies zur Diskussion
stand.
Eine Radfahrerin,die verunfallt ist und wo die Rettung behindert
war, ist noch nicht geklaert,ob die Kleberer dafuer verantwort-
lich gemacht werden koennen und ein Fall in Oesterreich,wo die
Rettung aus eigenem Missverstaendnis (falsche Adresse) zu
spaet kam und der Patient verstarb.

Wenn du mir schon vorwirfst,keine Ahnung zu haben,dann muesste
es doch fuer dich eine Pflicht sein,eine fundierte,alle Probleme ein-
schliessende Expertise auszuarbeiten und sie hier zu veroeffent-
lichen.

Solange das nicht erfolgt,kann ich meine Zweifel,ob du dafuer
in der Lage bist,nicht wegraeumen.

Jock

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arthurschmidt2000

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #71 am: Mai 26, 2023, 12:46:34 »

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Frage von B. Brecht: Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?
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luklak

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #72 am: Mai 26, 2023, 16:01:29 »

Wie sieht die Gesetzeslage bei Klimaprotestierer aus ?

Eine Aktion,wo Klimaschuetzer sich auf die
Strasse kleben,gilt als Versammlung.


Kleben die Damen und Herren an der Strasse fest und es ent-
steht ein Stau,ist es Aufgabe
der Polizei,die Strasse freizumachen.


Da das Wegtragen widerstandslos erfolgt,eruebrigt sich eine An-
zeige wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Jock


A. Dieses Affen-Theater ist keine VERSAMMLUNG...sondern eine AKTION

B. Eine STRASSE kann kein VERSAMMLUNGS-ORT sein....

C. Es ist auch kein STAU, sondern eine BLOCKADE, ein STAU bewegt sich, langsam...

Du kannst alle Gesetzbuecher auf und ab zitieren....immer mehr LEUTE haben von
diesen Irren die Schnauze voll.

Das Ganze geht in Richtung....TERROR !


Einfach mal die nun sicher Hundertausende
Betroffenen befragen!



*************************************************************
Terror
   
Dieser Artikel befasst sich mit der historischen Entwicklung des Begriffes Terror.
Zum heutigen Inhalt siehe Terrorismus.

Die brennenden Türme des World Trade Centers bei den Terroranschlägen
am 11. September 2001 zeitnah an verschiedenen Orten der Ostküste
der Vereinigten Staaten.

Der Terror (lateinisch terror „Schrecken“) ist die systematische
und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von
Angst
und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte
Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.


....eben, um politische FORDERUNGEN durchzusetzen!
*************************************************************
« Letzte Änderung: Mai 26, 2023, 16:03:28 von luklak »
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AndreasH

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #73 am: Mai 26, 2023, 16:33:36 »

@Kurt
Lass es einfach. Jock ist offensichtlich unbelehrbar und hat ja nach eigenem Bekunden viel Zeit.
Vom Erzähler zum Märchenerzähler…..
Mit ihm zu streiten ist Vergeudung von Lebenszeit.
« Letzte Änderung: Mai 26, 2023, 16:34:56 von AndreasH »
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Jock

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Re: Klimawandel: Was ist Religion, was ist Realität
« Antwort #74 am: Mai 26, 2023, 17:24:56 »

@luklak

Stammt das aus der Feder eines Reichsbuerger ?Einer Gruppe,
die glaubt,gefaellige Gesetze selbst zu beschliessen und sich
daran halten ?
Alles,was ich geschrieben habe,ist Ansicht von Anwaelten und
wenn du die Stichworte eingibst,kannst du es selbst lesen.

Warum glaubst du,dauert der Spuk jetzt schon ein Jahr an ?

Eben,weil sich Teile der Gesetzeslage gegenseitig blockieren.

Die "Last Generation"aka "Generation Z" ist juristisch sehr gut be-
raten,so dass es nicht einfach ist,"tabula rasa" zu machen.

Man muss abwarten,wie die juristische Seite aufgearbeitet wird.

Das beginnt mal damit,ob ueberhaupt ein Gericht eine Klage,mit
Bezug auf Paragraph 129,annimmt,wie das Urteil ausfaellt,ob
ein Einspruch Erfolg hat und wie endgueltig der EGMR entscheid-
et.

Es kann schon sein,dass Leute durch die Aktionen veraergert sind,
aber sie haben auch Befuerworter.

Ganz neu,der Sprecher des UNO-Generalsekretaers und Arnold
Schwarzenegger (die steirische Eiche).

@AndreasH,du bist ja hoffentlich schon dabei,mit Bezug auf die
Gesetzeslage,mir nachzuweisen,wo ich grundlegend falsch liege.

Oder kneifst du,mit der Ausrede,auf vergeudete Lebenszeit ?

Das waere Schade,ich lerne immer gerne etwas dazu.

Jock



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