@jock
"Letzte Generation" = Terroristische Organisation ?
Ich glaube,da lehnt sich die Bayrische Polizei zu weit aus dem
Fenster,wenn sie sich auf den Paragraphen 129 StGB stuetzt
und daraus Massnahmen ergreift.
Lieber Jock, da solltest du nochmal nachlesen, es geht nicht um den §129a des Deutschen Strafgesetzbuches,
wenn man so explizit "Schießen mit Kanonen auf Spatzen" metaffert.
Ich stelle dir dazu mal den §129 des deutschen StGB hier vor:
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
Hinweis:
Stand Mai 2023 wurden allein in Berlin knapp 2000 Verfahren gegen Klimaaktivisten bei der Staatsanwaltschaft geführt, davon rund 1790 gegen Aktivisten der Letzten Generation. Bei den Verfahren seien bislang 86 Urteile gesprochen worden, 40 davon seien rechtskräftig.
Auch herore Ziele verhindern keine Strafbarkeit:1. Es gibt vielfache Verurteilungen wegen Nötigungen, wo die Strafandrohung bis 3 Jahre ist= erfüllt
2. Es gibt eine dauerhafte Vereinigung "LG", gegründet mit einem gemeinsamen Interesse,
die zu solchen Handlungen aufruft, koordiniert geplant ausführt und Strafen oder Unkosten bezahlt,
Geld von Unterstützern sammelt und an die Mitglieder verteilt.= sieht so aus
3. Ignorantia legis non excusat, oder auf altdeutsch: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"= keine Ausrede ,will wollen ja nichts strafbares begehen
4.Die behaupteten "Notwehrrechte" oder "Widerstandsrecht aus 20 GG "entstammen aus gefährlichen Halbwissen, da muss ich nicht hinzufügen.
Schon laienhaft subsumiert, wird sehr deutlich, dass der objektive Tatbestand des §128(1) StGB erfüllt sein dürfte.
Zumindest ist ein Prüfung im Rahmen eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren mit den entsprechenden rechtstaatlichen Maßnahmen angebracht (meine Meinung zwingend notwendig), um be- oder entlastenden Beweise zu finden und dem Gericht eine Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Liebe Grüße aus dem Land , welches vom Klimawandel profitiert
und viele neue blühende, grüne Landschaften entstehen und sogar der Meeresspiegel fällt,
vom norwegischen " Klaus-Robin Hood",