@AndreasH
Ich wuerde dich bitten,konkreter deine Anmerkungen zu formulieren.
Pauschal geschrieben,fuehrt es zu Missverstaendnissen.
Es ist doch selbstverstaendlich,dass ein Politiker,der gegen das nation-
ale (EU-Recht) Strafgesetz verstoesst,zur Rechenschaft gezogen wird.
Also wenn,ein Politiker beim Ladendiebstahl erwischt wird und ange-
zeigt wird,wird er bestraft.
Gretchenfrage beantwortet.
Beim naechsten Vorwurf,sehe ich,dass bei dir ein Dramatiker verloren
gegangen ist.( Die Politiker haben sich den Staat als Beute augesucht
und wichtige Positionen mit Gefolgsleuten besetzt).
Der Vorwurf der Korruption,zieht nicht ganz.Beim Korruptionsindex
liegt Deutschand an guter (glaube)7. Stelle weltweit.
Was die Besetzung von Positionen angeht,wird es wohl,wie in Oester-
reich eine Ausschreibung geben,wo sich Bewerber,einem Hearing stellen
wovon dann einer von den 3 Bestgereihten den "Zuschlag erhaelt.
Anders ist es ,wie in Oesterreich,dass sich ein Kanzler,Minister,einen
eigenen Stab aussucht,der natuerlich sein Vertrauen hat.
Das hat aber wenig mit rechtlichen Bedenken zu tun.
Eigentlich ist es naiv zu denken,dass ein traditionelles Abendessen der
Kanzlerin reicht,eine Urteilsfindung zu beeinflussen.Aber gut.
Naechster Vorwurf : Bigamie
Also Bigamie ist in Deutschland verboten,das ist klar.
Allerdings erlaubt das internationale Familienrecht,Bigamie dann,wenn
im Herkunftsland diese erlaubt ist.
Also ein Muslim mit zwei Frauen,kann in Deutschland leben und muss
sich nicht von einer der Ehefrauen scheiden lassen,um dableiben zu
duerfen.(Ist ausjudiziert)
Eine Besonderheit ist eine "Kinderehe",wonach ein Paar,(sie Kind,er
Erwachsen)waehrend des Aufenthalts in Deutschland,diese "AUFGE-
HOBEN" gilt.
Sobald das Paar wieder ausreist,lebt die Ehe wieder auf,wenn diese
im Herkunftsland rechtlich erlaubt ist.
Oder man wartet bis das "Kind" erwachsen ist.
Vernuenftige Familienpolitik - was ist das ?
Kannst du Vorschlaege bringen,wie diese aussieht ?
Dann stellt sich die Frage,woran stellst du fest,dass die meisten
Buergermeister untauglich sind und wo verortest du einen erheblichen
Schaden ?
Ohne Beispiele kann man es schwer nachvollziehen.
Dass ein Buergermeister absichtlich Kinder mitzaehlen hat lassen,
waere ein Strafbestand und muesste rechtliche Konsequenzen haben,
wenn es denn verboten waere.
Aber ein wenig unlogisch ist das schon,dass Kinder nicht zu den Ein-
wohnern zaehlen sollen.
Jock