Neulich im Schloss Bellevue wird einer aelteren Dame ein Orden
verliehen und die halbe Nation ist in Aufruhr deswegen.
Manche sagen ja natuerlich,andere lehnen nicht nur die Verleihung
ab,sondern wollen sie sogar noch vor die Schranken des Gerichts
zerren.
Ich persoenlich bin der Meinung,Frau Merkel hat den Orden ver-
dient.
Nicht nur,weil sie 16 Jahre lange die Regierungschefin war,sondern
auch,weil sie mit einem Satz fuer sich eine Wahl entschieden hat
und es schaffte,eine halbe Nation zu sedieren.
Der Materialwert des Ordens betraegt ca.20 Euro und wirft den Staats-
saeckel nicht um.
Die Auszeichnung wird in ein paar Wochen bereits vergessen sein,so
sie ihn nicht beim Einkauf bei Aldi anlegt.
Daher kann man getrost zum Tagesablauf uebergehen.
Anders ist es mit der Forderung des Herrn @Rangwahn,Frau Merkel
vors Gericht zu stellen.
Diese Forderung birgt eine Reihe interessanter Fragen.Aber bevor man
sich intensiver damit beschaeftigt,sollte er klaeren,will er einen Straf-
prozess oder eine Zivilklage.
Ich nehme an,er denkt eher an einen Volksgerichtshof mit einem Vor-
sitzenden,der dem Zuschnitt eines,in den letzten Kriegstagen zu Tode
gekommen,entspricht.
Fehlen nur mehr die Paragraphen auf die sich die Anklage stuetzt.
Hochverrat (StGB 81) waere da so einer,der allerdings recht eng um-
schrieben ist,da er nur dann zum Tragen kommt,wenn jemand die
grundrechtliche Ordnung oder den Staat,mit Gewalt oder Drohung mit
Gewalt,stoeren oder zum "Einsturz"bringen will.
Da nicht bekannt ist,dass Frau Merkel diesbezuegliche Anstrengungen
unternommen hat,wird da nichts draus.
Meineid (StGB 154) geht gar nicht,denn der Amtseid eines Regierungs-
mitglied ist "strafbewehrt" und kann in keiner denkbaren Weise als
Meineid,gesehen werden.
Daher ist das :" zum Wohle des deutschen Volkes,seinen Nutzen mehren,
Schaden vom ihm wehren...." eine reine rechtslose Formel.
Nicht nur der @Rangwahl,sondern auch andere Spinner wollen die
Frau Merkel vor Gericht bringen und wenn sie eine Klage einbringen,
sich wundern,weil kein Gericht die Klage annimmt.
Bliebe noch die Zivilrechtsklage auf Schadensgutmachung oder
Schadensersatz.
Voraussetzung ist einmal,ein Schaden,der entweder beschreibbar und/
oder berechenbar ist,muss eingetreten sein.
Zweimal,der Schaden muss entweder durch Fahrlaessigkeit oder durch
Absicht ausgeloest worden sein.
Gerade beim politischem Geschaeft quasi eine Unmoeglichkeit,hier einen
Nachweis zu erbringen.
Jeder Politiker wird jede Nachlaessigkeit oder Absicht bestreiten und
einen tatsaechlichen oder theoretischen Schaden,damit parieren,dass
er argumentiert,durch seine Entscheidung ist groesserer Schaden ab-
gewendet worden.
Jock