Der Kollege @namtok scheint auch schon an Alterserscheinungen
zu leiden.
Aus der Sache mit der Wahl zur Diskriminierungsbeauftragen,hat er
den falschen Schluss gezogen,indem er meint,die Bundestags-
praesidentin,wollte eine Aussprache insoferne verhindern,indem sie
den Abgeordneten Baumann (AfD) das Mikrofon abstellte und den
Sprecher ermahnte,zur Geschaeftsordnung zu sprechen.
Das vermied Dr.Baumann,weil er wusste,dass am Prozedere nichts
zu ruetteln gibt,sondern nutzte seine Redenszeit,um persoenliche
Angriffe gegen die Kandidatin loszuwerden.
Was sagt das Gesetz dazu ?
Die Bundesregierung ist verpflichtet eine Person fuer das Amt zu
nominieren.
Damit kommt die Wahl auf den Tagesordnungspunkt,wobei vorge-
sehen ist,zuvor keine Aussprache zu fuehren.
Eine Fraktion kann natuerlich aus Geschaeftsordnungsgruenden
versuchen,die Wahl vorerst von der Tagesordnung zu verbannen.
Eine stichhaltige Begruendung sollte jedoch schon genannt werden.
Der Antrag,die Wahl von der Tagesordnung zu verbannen,wird dem
Plenum zur Abstimmung vorgelegt,was auch geschah.
Alle Fraktionen,ausser der AfD,stimmten dagegen.
Es gehoert zur Etikette,dass wenn,waehrend einer Rede eines Ab-
gordneten,sich die Praesidentin/der Praesident mit einem Einwurf
meldet,dass die Rede unterbrochen wird,was Dr.Baumann jedoch
nicht tat.
Auch dass man ihn daraufhin das Mikrofon abschaltet,ist nicht un-
ueblich.
Daraus ein Komplott zu stricken,wann wolle dadurch,die freie Rede
unterbinden,ist weit ueber das Ziel geschossen.
Jock