Ein interessantes Video zum Thema:
Die Akte UBS – Das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses
Oha, das erinnert mich an mein mal erstellten Themen über grössten Steuerbetrug und größten Betrug in Deutschland, "VW-Abgas". Damals bewusst gewählt, um vom Hetzen in der Flüchtlingskrise abzulenken.
Beide Themen waren am nächsten Tag einfach gelöscht,. Nach der Begründung gefragt: "schon genug mit der Euro- und Flüchtlingskise zu tun".
Aus aktuellen Anlaß dieses unglaubliche Thema mal hier probieren:
Cum-exIch bezeichne mich als Normalbürger und habe mein Gehalt immer erst unter Abzug der "Tabellensteuer" erhalten.
Individuelle Steuerbegünstigungsfakten habe ich nach dem Jahresende auf mehreren Formularen detailliert glaubhaft einreichen dürfen und nach eingehender Prüfung meist eine dreistellige Summe an zu viel gezahlter Steuer zurückerhalten.
Einige andere haben sich den Betrag mit dem "Lohnsteuerhilfeverein" dann auch noch geteilt.
Unberechtigte Rückforderungen unter verfälschen oder vortäuschen von Fakten oder Tatsachen wären für den Normalbürger ja "Betrug" und dann natürlich auch strafbar.
"Normaldenken" von "Normalbürgern" eben!
In der sog. "Finanzwelt" galten und gelten wohl andere Denkweisen.
Eigentlich unglaublich:
Die Bankenaufsicht BaFin erfuhr schon 2007 von mutmaßlichen Cum-Ex-Steuerbetrügereien. Doch sie gab Hinweise nicht weiter. Der Staat verlor in den Folgejahren zweistellige Milliardenbeträge an Steuergeldern.
Ein gewaltiger Vorgang, der aber kaum zur Kenntnis genommen wird.
So funktionieren Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte:
Bei Cum-Cum-Geschäften hilft eine inländische Bank einem ausländischen Investor dabei, eine Steuerrückzahlung zu ergattern, auf die dieser keinen Anspruch hat. Der Gewinn wird aufgeteilt.
Cum-Ex-Geschäfte sind damit verwandt, aber weitaus komplizierter. Die Besonderheit: Eine Steuer wird einmal abgeführt und mehrfach vom Fiskus zurückgefordert. Ein Netzwerk aus Banken, Beratern, Anwälten und reichen Investoren ließ sich also Steuern erstatten, die nie bezahlt wurden.
So bedurfte es über ein Jahrzehnt, um es vom BGH festzustellen zu lassen, dass das Denken von Normalbürgern der allgemeinen Rechtsauffassung entspricht:
So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021, dass Cum-Ex-Trades strafbar sind !
Der BGH begründete seine Entscheidung so: „Nur die tatsächlich einbehaltene Kapitalertragsteuer darf zur Anrechnung und Auszahlung angemeldet werden“.
(Eine erstaunliche Erkenntnis für die Finanzwelt!)
https://correctiv.org/top-stories/2021/10/21/cumex-files-2/?mc_cid=be81d05e20&mc_eid=7372d019c2Übrigens: Die Schweiz spielt auch hier eine wesentliche Rolle im Täterschutz (Berger)!
Schönes Wochenende
Klaus