@Burianer
Mit allergroesster Bestuerzung habe ich vernommen,dass
deine Frau graesslichst verunfallt ist.
Und es ist voellig richtig,dass man dagegen juristisch vorgeht.
Ich empfehle daher,gegen den Erzeuger des Rasenmaehrs,
unter Berufung auf das Produkthaftungsgesetz,einen Schadens-
ersatz zu reklamieren,der sich auf Schmerzensgeld und Ver-
minderung der Heiratschancen bezieht.
Speziell die Verminderung der Heiratschancen ist leicht beweis-
bar,denn es gibt niemanden,der eine Frau heiratet,die ein leo-
pardenartig gepunktetes Schienbein hat.
Bei der Produktehaftpflicht,sollte man doch vorher ueberpruefen,
ob nicht im Kleingedruckten,ein Ausschliessungsgrund besteht.
Zum Beispiel,dass die Haftung nur besteht,wenn das Geraet nicht
in Betrieb genommen wird.
Weiters wuerde ich empfehlen,eine Klage in den USA einzubringen.
Dort kassieren Anwaelte beim positiven Prozessverlauf,zwar ein
30 % Erfolgshonorar,aber die verbleibenden 200 Mio $ sollten
reichen um ueber das naechste Jahr zu kommen.
Ich wuensche jedenfalls viel Glueck.
Jock