vom: 26. Dezember 2019, 01:20:08 »
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Pornographie - Unzucht - Anstoessigkeit
Schon Maria Theresia hatte mit der Pornographie zu kaempfen und erliess einige Patente da-
gegen.
1803 unter Kaiser Franz I,wurde der Kampf weitergefuehrt und so ging es hinauf bis 1934,wo
durch das (Nach)Kriegsermaechtigungsgesetz,alles was mit Pornographie,Unzucht und Anstoes-
sigkeit zu tun hatte,verboten wurde.
Selbst Kondome unterlagen strengen Bestimmungen,wo und wie sie verkauft werden durften.
Automaten,die Kondome bereithielten,durften nur in Raeumlichkeiten,die zuvor die Polizei in-
spiziert hatte,aufgestellt werden.So wie es ohnehin sonst nur Apotheken,Drogerien und Aerzten
es vorbehalten war,"Ehehygenieprodukte" zu verkaufen.Anbieten oder Bewerben durften sie die
Kondome natuerlich nicht.
1950 war ein Meilenstein im Kampf gegen Pornos,Unzuechtiges und Anstoessiges.
Der Nationalrat zu Wien war zusammengetreten um den Kampf in Paragraphen zu schmieden,
wobei die Volkspartei,SPOe und KPOe sich einig waren,dass es hoechste Not ist,das Gift der
Pornographie,Unzucht und Anstoessigkeit von der Bevoelkerung durch Androhung von empfind-
lichen Strafen,fernzuhalten.
Bombastisch die Rede eines OeVP Abgeordneten,der davon sprach,dass "die zersetzende Faeul-
nis sich in die entlegensten Bergtaeler verbreiten wuerde,die die Jugend der Bauern befallen
koennte und das Volk der Oesterreich keine Zukunft mehr hat ". u.s.w.
Seither wurde bei den entsprechenden Paragraphen herumgeschnipselt und nur stueckchenweise
dem Geist der Gesetze,da und dort etwas entgegengesetzt.
Nicht mehr die Nackheit von Darstellern in Magazinen,Fotos oder Filmen war vorrangig anstoessig,
sondern die Gewinnsucht der Anbieter.
Um 1960 herum war der Bezug von Pornohefte vom Vertrauensgrundsatz zwischen Anbieter und
Konsumten abhaengig,um hinter den Vorhang einer Trafik oder Romanschwemme gebeten zu
werden.
Da die Gesetzeshueter niemanden mehr bestrafen konnten,wenn Pornomaterial gefunden wurde,
wurden sie an anderer Stelle "fuendig".Strafbar war immer noch,die Gewinnsuechtigkeit,die man
einem Verkauf unterstellte.
Das ging soweit,dass auch Angestellte einer Trafik bestraft werden konnten,weil man argumentierte,
dass durch den Verkauf auch sie profitierten,also "gewinnsuechtig"handelten.
1969 waren die meisten einschlaegigen Gesetze obsolet geworden und seit 1975 ist diese Sache
ueberhaupt bereingt.
Grossen Anteil daran hatte das Heilige Land Tirol und das erzkonservative Vorarlberg.
Die Gerichte in diesen Bundeslaender verzichteten auf Strafverfolgung bei etwaigen Anzeigen,wo-
rauf sich alle anderen Gerichte in Restoesterreich,nach und nach, anschlossen.
In Daenemark war man zu dieser Zeit schon wesentlich liberaler.Ueberall in Kopenhagen waren
kleine Kellerkinos,wo nicht nur Filme gezeigt wurden,sondern auch Liveshows im Programm
hatten.
Anlaesslich eines Messebesuchs haben Geschaeftsfreunde uns eingeladen,einen Abend in einem
einschlaegigen Etablissement zu verbringen.Zuerst ein Filmchen,dann die Show.
Gut,Filme hatten wir in den 2 Stunden genug gesehen,dafuer waren wir nicht nach Kopenhagen
gekommen - aber die Show.So etwas gab es in Wien noch nicht.
In den Genuss einer Show kamen wir allerdings nicht.Offensichtlich war der Hauptdarsteller indis-
poniert gewesen.
Wien holte auf diesem Gebiet schnell auf - Stichwort"Rondellkino".Von der Zugaengigkeit her haette
sich London eine Scheibe abschneiden koennen.
Mein Gott,war das umstaendlich,sich einen "Blue- Movie" reinzuziehen.
Da musste man zuerst einem Club beitreten und einen Mitgliedsbeitrag leisten,bevor man einen
Kulturfilm sehen konnte.
Meinem Hochwuerden beichtete ich,dass ich Mitglied einiger Clubs geworden bin.Allerdings anlaes-
slich einiger Besuche.
Er nahms gelassen und mit 3 Vaterunser,konnte ich die Sache bereinigen.
Jock