In der Migrationsproblematik klagt @Burianer den guten Olaf und
Gruenen an,nichts gegen die "Auslaender" unternommen zu haben.
Das Zahlenbild unterstreicht das aber nicht.
Waren 2022 rund 300.000 Auslaender (Migranten) gelistet,von
denen 56.000 ausreisepflichtig waren und 248.000 als geduldet
gefuehrt wurden,sank die Zahl 2024 auf 220.000.
Das sind rund 80.000 Koepfe weniger.(178.000 + 42.000)
Noch immer zuviel,sagt Herr Merz und will das durch ein neues
Gesetz aendern.
Was er konkret aendern will,sagt er der AfD und dem BSW nicht.
Ueblich ist,dass Gesetzesvorhaben vor der ersten Lesung/Debatte
den anderen Parteien zur Kenntnis gebracht werden,damit intern da-
rueber beraten werden kann.
Daher weiss auch die Oeffentlichkeit nicht Bescheid und kann nur
mutmassen.
Was durchsickert ist,Herr Merz will die Grenzen schliessen und diese
wirksam ueberwachen.
Bei der Grenzlaenge von 3.800 Km wird er mit dem vorhandenen
Personal (Grenzschutzbeamte/Polizei) nicht auskommen.
Bevor Neueinstellungen aktiv eingesetzt werden koennen,muessen
sie in 2 jaehriger Schulung vorbereitet werden.
Die Bundeswehr kann Herr Merz nur zu Assistenzzwecken ein-
setzten,weil die Soldaten keine Exekutivgewalt haben.
Heisst,sie koennen in Friedenszeiten niemanden abweisen.
Migranten,die sich in Deutschland aufhalten,haben entweder eine
aufrechte Duldung oder ihr Verfahren laeuft gerade.Jene,die
bereits Asyl bekommen haben,sind aus dem Schneider.
Und dann ist noch die Sache mit den "Dublin-Faellen".
Der Reihe nach :
Jene.derzeit 48.000 ausreisepflichtige Personen,koennen,wenn die
Formalitaeten mit dem,"Empfaengerstaat" positiv erledigt sind,
jederzeit ausgeflogen werden.
Herr Merz,will ausserdem die ausreisepflichtigen Personen kon-
zentriert festhalten.
Heisst, fuer alle derzeit 48.000 Personen muessen geeignete be-
wachte Raeumlichkeiten gefunden werden oder neu errichtet.
Das bringt sicherlich eine Zeitverzoegerung.
Das Duldungsrecht kann entzogen werden,wenn sich die Duldungs-
gruende aufgeloest haben.Aus politischen Willkuersgruenden geht
es aber nicht.
Aus dem EU -Recht heraus,koennen migrantische Personen,die bei
der Anhaltung das Wort "Asyl " aussprechen,nicht zurueckgewiesen
werden,sondern haben Anspruch auf ein Asylverfahren.
Erst dort stellt sich heraus,ob diese Person einen Asylgrund hat
oder ob es sich vielleicht um einen Dublinfall handelt.
Hat diese Person keinen Asylgrund,kann abgeschoben werden
und tangiert nicht "Dublin".
Das Dublin-Abkommen sieht vor,dass das Verfahren in dem erst-
erreichten Land abgewickelt werden muss.
Steht das fest,kann der Betroffene in das jeweilige Land zurueck-
gefuehrt werden.
Es ist aber klar,dass das Personalressourcen und Zeit kostet.
Es muss Herrn Merz aber klar sein,dass eine Gesetzesverschaerfung,
dort eine Grenze hat,wo der EMGH oder das Genfer- Abkommen im
Wege stehen.
Jock