@luklak
Bezness nennt man die Geschichte mit deiner juengeren
Schwester.
Ein sehr erfolgreiches Geschaeftsmodell im Maghreb.
An der Sache als solche ist nichts rechtswidriges dran.Meist
sind die Beteiligten volljaehrig und nicht entmuendigt.
Dich stoert,dass auslaendische Maenner,nach Europa kommen
und du den Gesetzesgeber auffordern musst,etwas dagegen zu
unternehmen,vermute ich mal.
Ich kann nur Vermuten,wohin die Richtung gehen soll.
Einreise auslaendischer Mahgrebmaenner ,so erschweren,dass
es praktisch unmoeglich ist,das sie kommen koennen.
Alle Mahgrebstaaten-Bewohner sind jetzt schon visumspflichtig.
Den Nachweis,genug Geld fuer den Aufenthalt zu haben,ist eine
leichte Uebung.
Die verliebten Damen loesen dafuer gerne ihre Sparbuecher auf.
Und ist das Paar sogar miteinander verheiratet,wird dem Wunsch
nach Familienzusammenfuehrung,frueher oder spaeter nach-
gekommen.
Jetzt musst du mir helfen,denn mehr zur Verhinderung moeg-
licher Einreisen und Aufenthalte,fallen mir nicht ein.
Eine Frage noch,soll die Einreise und Aufenthalte generell fuer
alle Maenner aus dieser Gegend gelten oder nur fuer unver-
heiratete und juengere bis 35 Jahre ?
Soll das nur fuer Maenner gelten oder werden Frauen auch davon
betroffen sein ?
Gilt das nur fuer muslimische Maenner/Frauen oder ist ein christ-
licher Tunesier(in) auch betroffen ?
Und eines muss auch sein.Die Beschraenkungen gelten fuer
alle Schengenstaaten oder nur fuer die Schweiz ?
Ich mach weiter,wenn du deine Vorschlaege bringst.
Jock
@Traemler
Hoechststrafe fuer Moerder - lebenslange Haft,danach Sicher-
heitsverwahrung.
Wenn die Voraussetzungen dafuer gegeben sind.
Das beurteilen aber Richter,Psychologen und Psychiater und nicht
die Boulevardpresse,die gerne am Urteil miturteilt,indem sie
ein kindliches oder juengeres weibliches Opfer, mit der kleine
Georg/Mathilde an die Emotion der Leser appeliert,
Jock