@Burianer
Ein paar Anmerkungen.
Dublin - Rueckstellungen sind gut und dann moeglich,wenn man
eine Basis hat.
Zum Beispiel,wenn Fluechtlinge einen Asylantrag schon in einem
anderen Land gestellt haben.
Das ist zumindest in zwei Laendern problematisch,weil Ungarn
so gut wie keinen Asylantrag annimmt.
Im Schnitt sind es 40 pro Jahr.
Alle anderen "Fluechtlinge" bekommen ein kostenloses Bahnticket
und muessen dieses innerhalb von 3 Monaten benuetzen.
Bevorzugtes Reiseziel ist Deutschland,wo dort erst ein Antrag
eingebracht wird.
Aehnlich ist es mit Italien.
Afrikanische Fluechtlinge,die per Boot einreisen,wundern sich
oft ueber die Freundlichkeit der Beamten.
Gerne weisen sie auf Zuege,die Richtung Deutschland fahren,hin
und wuerden auch helfen,Gepaeckstuecke zu verstauen.
Bei all der Hilfsbereitschaft ist leider keine Zeit,einen Asylantrag
zu stellen.
Fuer diese Gruppe werden Dublin-Rueckfuehrungen nicht greifen.
Wenn die deutsche und oesterreichische Regierung stolz darauf
hinweist,nach Afghanistan und Syrien auszuweisen,flunkern sie
ein bisschen.
Die 28 hinausgeschafften Afghanen,wurden,streng genommen
nicht nach Kabul ueberfuehrt,sondern nach Doha.Erst von dort
reisten sie mit Qatar-Air weiter.
Aehnlich bei Oesterreich.
Auch die Oesterreicher schieben nicht nach Kabul ab,sondern nur
nach Pakistan.
Damit macht man sich die Haende nicht schmutzig und haelt sich
daran,mit den Talibans keine Beziehungen zu pflegen.
Wird aber bei Syrien nicht so funktionieren,denn viele der Syrer
die auswandern wollten,haben gegen Herrn Assad gekaempft,bzw.
sind sie in Opposition zum Regime.
Und die will sich Herr Assad nicht in den Pelz setzen,in dem er zu-
stimmt,dass solche Leute wieder ins Land kommen.
1.000 Euro -Belohnungsgeld das man ihnen mitgegeben hat,werden
den Abgeschobenen nicht bleiben.
Die Behoerden in Qatar oder in Kabul finden bestimmt Wege,ihnen
einiges davon abknoepfen.
Ablehnung eines Asylantrags und Abschiebetermin.
Die Ablehnung erfolgt per Bescheid.Ein Bescheid hat die Eigen-
schaft,dass man dagegen in offener Frist Einspruch erheben kann.
Das tun viele von den Burschen.Damit verzoegern sich die Ver-
fahren.
Hilft das trotzdem nicht,muss man den Betreffenden einen Abflug
termin nennen.Damit weiss er,es brandelt.
Bisher gibt es keinen Grund,ihn in Schubhaft zu nehmen und es
ist fraglich,ob ein Richter eine Genehmigung zur Haft ausstellt.
Das wird nur dann der Fall sein,wenn der Verdacht vorliegt,er taucht
unter.
Sollte es aber so geschehen,ist der Betreffende nicht an seiner
Adresse auffindbar.
Damit macht er sich nicht gleich strafbar.Denn er hat nur die Auf-
lage,sich in dem genannten Bezirk,solange aufzuhalten,bis sein
Asylantrag abgearbeitet ist.
Genaueres ist nicht vorgeschrieben.Er kann in der Fluechtlings-
unterkunft wohnen oder bei seiner blonden,blauaeugigen Freundin,
die er in der Disco kennengelernt hat.
Wie schwer es ist,eine umfassende,praktikable Loesung zu finden,
das Migrantenproblem aus der Welt zuschaffen (eingeschraenkt
auf Deutschland) zeigt der @luklak.
Auf die Frage,wie geht man mit "Papierlose" um,schweigt er oder
schwenkt auf ein anderes Thema um.
Jock