Die Chronologie ueber das "Versagen" der Behoerde bei dem
Attentaeter von Solingen,zeigt dass sich Deutschland selbst
Knueppeln zwischen die Beine wirft.
Jetzt heisst es,der Mann sollte schon lange abgeschoben sein.
Was man auch versucht hat.
Den ersten Asylantrag hat er in Bulgarien gestellt.Ist dort nicht
geblienem,kam nach Deutschland und stellte dort den zweiten
Antrag.
Da stellte man fest,dass er bereits dort einen Antrag gestellt hat
und wollte ihn,nach "Dublinvorschrift" nach Bulgarien ueberstellen.
Da gibt es grosse Huerden.
Die Bulgaren muessen zustimmen,aber halten daran fest,dass
Rueckfuehrungen nur mit normalen,zivilen Verkehrsmaschinen
durchgefuehrt werden duerfen,
Landungen nur zwischen 10 und 12 h und nur am Flughafen
Sofia.
Und man muss wissen,dass pro Flugzeug nur zwei Rueckfuehrungs-
passagieren Platz nehmen duerfen.Aber auch fuer die kann der Pilot
die Mitnahme verweigern.
Transporte durch Charterflugzeugen,verweigern die Bulgaren.
Das heisst,nur 10 Rueckfuehrungen pro Woche sind moeglich.Die
Warteliste dauert Monate,weil soviele Rueckfuehrungen bereits
ausgebucht sind.
Als er an die Reihe kam,war er nicht auffindbar.
Den Polizeiorganen war es untersagt,das Gebaeude seiner Unter-
kunft zu durchsuchen,ob er sich vielleicht darin versteckt hat.
Die durften naemlich nur sein Zimmer betreten.Und wenn er dort
nicht angetroffen wird,Pech gehabt.
Mittlerweile erlaubt eine Gesetzesaenderung,dass in dem Fall die
Suche erweitert werden kann.
Ein Spezifikum ist auch,dass eine Abschiebehaft in Deutschland
nur ein Richter anordnen kann,die aber befristet ist und nur in Aus-
nahmenfaellen verlaengert wird.
Oesterreich ist da besser dran,weil die Fremdenbehoerden selbst
eine Abschiebehaft verhaengen duerfen.
Da offensichtlich eine Rueckfuehrung des Attentaeters zeitnah
nicht gelingen wird koennen,hat Deutschland,die Bearbeitung des
Asylantrags uebernommen.
Wird dieser negativ entschieden,kann Deutschland nur in das
Heimatland abschieben,nicht mehr nach Bulgarien.
Und das gelingt nach Syrien lt. Gerichtsentscheid nur ausnahms-
weise.
Demnach geht der Vorwurf des @Burianers ins Leere,indem er
den Beamten bezichtigt,geschlafen zu haben.
Ein Asylverfahren dauert im Schnitt 26 Monate,also 2 Jahren,
wo kaum eine Moeglichkeit besteht,vorher abzuschieben.
Ein Abbruch eines Asylvefahrens ist nur moeglich,wenn der Be-
treffende ein Verbrechen begangen hat,wo bei kleinere Straf-
taten,nicht zaehlen duerfen.(Diebstahl z.B.)
Radikale Aenderungen des Asylverfahrens stossen auf gesetz-
liche Hindernisse,die zumindest die EU-Normen tangieren.
Gute,durchfuehrungsfaehige Vorschlaege werden gerne ange-
nommen.
Lueckenloese Abschottung oder nachtraeglichge Selektionen sind
es nicht.
Jock