@luklak
Ist dir der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" bekannt ?
Warst du als Zeuge in der Tatnacht mit der 15.jaehrigen dabei ?
Warst du bei den 100 Verhandlungstagen im Gerichtssaal an-
wesend?
Kennst du den Gerichtsakt,die Aussagen und das medizinische Gut-
achten und den Strafrahmen ?
Nein ? Warum sprichst du dann von einer 9 fachen Vergewalti-
gung.Warum legst du wert darauf,dass alle 9 Migrationshinter-
grund haben,so als gaebe es zweierlei Rechtsordnungen ?
Alles was du darueber weisst,ist der Presse entnommen und die
Presse war auch nicht bei den Verhandlungstagen,weil die Oeffent-
lichkeit ausgeschlossen war.
Mit dem Blick auf Kaufanreize,wird gerne von Vergewaltigung ge-
schrieben,ohne darauf Bedacht zu nehmen,dass es geringere
Formen von sexuellen Handlungen gibt,die auch im Gesetz auf-
gezaehlt sind.
Mit "Kuscheljustiz "das Urteil zu beurteilen,ist vorschnell.
Immerhin waren 100 Verhandlungstage notwendig.Das zeigt auch,
dass die Richterin es sich nicht leicht machte,den tatsaechlichen
Tatvorgang zu ergruenden.
Und wenn es sich nicht erhaerten laesst,dass eine Vergewaltig-
ung stattgefunden hat,(in dubio pro reo),wird nur das geurteilt,
was uebrig bleibt. (Vielleicht Noetigung etc.)
Das sah auch der Staatsanwalt so,der die Strafen verlangte und
das Gericht ihm grossteils folgte.
Anderenfalls haette er sicher Einspruch erhoben.
Was von deinem Kommentar bleibt,ist am Rande der Hetze.
Jock