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Autor Thema: Urteile in DACH  (Gelesen 14548 mal)

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #30 am: April 29, 2023, 18:17:16 »

Markus Soeder vs.Gerald Grosz

Die Meldungen der Presse sind unscharf und titeln Herr Soeder klagt
Herrn Grosz wegen Beleidigung u.s.w.

Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall und in manchen
Medien klingt es auch durch.

Nach Paragraph 90 b StGB handelt es sich um Offizialdelikt,das nur
dann von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird,wenn der (beleidigte)
Politiker einer Verfolgung zustimmt.

Dies ist offensichtlich der Fall und auch eine Verurteilung wahrschein-
lich.Die Geldstrafe fuer Herrn Grosz liegt bei 30.000 Euro (geschaetzt)

Herr Grosz kuendigt jetzt schon an,dagegen Berufung einzubringen,
bis hin zum VGH.

Er muss allerdings schon froh sein,wenn er ueberhaupt den Fall in die
naechsten Instanz vorzubringen schafft.

Ist die Urteilsbegruendung umfassend und hat es keine Formfehler
gegeben,wird er wahrscheinlich abblitzen.

Seine Verteidigungsstrategie,es handelt sich bei den Aeusserungen
bei der AfD- Veranstaltung um Meinungsfreiheit,Ueberspitzung und
Satire,wird deswegen nicht halten,weil die Meinungsfreiheit bei/von
Privaten dort endet,wo Beleidigungen beginnen.

Etwas anders ist es bei Beleidigungen von Politikern an Politikern
oder von Satirikern.(Fall Boehmermann vs. Erdogan)
Die muessen da mehr aushalten.

Herr Grosz ist ein Ex-Politiker (FPOe und BZOe)und betreibt in Graz
zwei Agenturen und ist regelmaessiger Gast bei dem Medium OE24
und "Oesterreich".
Ausserdem war er Kandidat fuer das Amt als Bundespraesidenten,
wo er knapp 6 % der Stimmen erreichte.

Seine Auftritte bei OE24 erreichen einen Personenkreis,der von Niveau-
losigkeit geschlagen ist.

Daher muss man sich nicht wundern,wer heute zwei Videoclips ins
Tip -Forum eingerstellt hat.

Jock





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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #31 am: Mai 04, 2023, 10:59:04 »

Internationales Seerechtsuebereinkommen.

Dieses Seerechtsuebereinkommen von 1974 haben sogar Binnen-
staaten,wie Oesterreich oder Schweiz,Mongolei a.a. in ihrem nation-
alen Gesetzeswerken verankert.

Ausnahme der Iran.

Dieses Uebereinkommen regelt z.B. das Vorgehen,wenn ein Schiff
auf hoher See,aufgebracht,umgeleitet,angehalten und verfolgt wird.

Und da stellt sich heraus,dass sowohl der Iran,als auch die USA,Oel-
tanker aufgehalten werden koennen.
Natuerlich,wenn der Verdacht besteht,dass illegale,gefaehrliche oder
verbotene "Gueter transportiert werden.

Unter "verbotene " Gueter faellt z.B. der Sklaventransport (woert-
lich angefuehrt !),drein.
Das haette dem Schweizer Herrn Christoph Burckhardt nicht gefallen,
der sich mit den Seetransporten von Sklaven innerhalb von 30 Jahren
eine goldene Nase verdient hat.

Aber auch illegale Waffentransporte gehoeren dazu. (Waffen fuer die
IRA,Raketen fuer Palestineser im Gaza-Streifen).

Das Einschreiten bedingt aber einen begruendeten Verdacht und darf
nur von einem Kriegsschiff durchgefuehrt werden.

Loest sich der Verdacht in Luft auf,so muss das Land des flaggen -
fuhrenden Kriegsschiffes Entschaedigung zahlen,die die Anhaltung
durchgefuehrt hat.

Anhaltungen,Aufbringungen sind demnach nicht aus politischen oder
wirtschaftlichen Gruenden legal,ausser es herrscht erklaerter Kriegs-
zustand.

Da der Iran dem Uebereinkommen nicht beigetreten ist,hat er eine
Fussfreiheit,die er zu politischen oder erpresserischen Zwecken nuetzt.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #32 am: Mai 05, 2023, 19:38:27 »

Vom Mittelpunkt der Erde bis zum Ende des Universums.

Soweit reicht das Eigentum eines Grundstueckseigentuemers,unter-
halb und oberhalb der Rasenkante,sprich "Boden".

Und damit sind auch Rechte verknuepft.Genauer,nicht ganz,nur teil-
weise.Der Song von Reinhard May (Hab Erdoel im Garten) beruehrt
die Problematik.

Das Bergbaugesetz und das Luftfahrtgesetz setzen eine Grenze,die
man nicht ueberwinden kann.

Findet jemand (unterirdisch) eine Goldader oder Silber,Eisenerz (ausser
eine verrostete Konservendose),Kobalt und Yttrium oder den Rest des
Elementenspektrums,so ist er nicht automatisch Eigentuemer und darf
sie/es abbauen oder verwerten.

Interessanterweise fehlt in der Aufstellung Diamanten,Rubine oder
Smaragde.
Auch das Grundwasser oder unterirdischen Wasserstroeme gehoeren
nicht zum Grundeigentum.

Fuer manche Grundeigentuermer ist es aergerlich,dass Eigentums-
rechte in der Hoehe beschnitten sind.

Es hat keinen Erfolg,dem Aufsichtsratvorsitzenden der Lufthansa einen
Brief zu schreiben und zu fordern,dass die Flieger die Lufthohheit ueber
das Grundstueck beachten sollen und nicht mehr ueber das Grundstueck fliegen.

Ab 300 m Hoehe duerfen sie das,lt.Luftfahrtgesetz,hoeher geht immer.
Unter 300 m muss man aber auch hinnehmen,dass Rettungseinsaetze
von Hubschraubern oder Einsaetze der Polizei,stattfinden.

Hingegen kann man,wenn kein linderes Mittel zur Verfuegung steht,
private Drohnen abschiessen.
Hier wirkt das Persoenlichkeitsrecht staerker,als das Eigentumsrecht
des Drohnenbesitzers oder Piloten.

So weit,so gut.

Anlaesslich der Kroenung von King Charles III.entbrennt ein Streit
ueber den Cullinan - Diamanten,der ins Zepter eingearbeitet ist und
von Suedafrikanern zurueckgefordert wird.

Zurecht ? Das ist die Frage.

Eines scheint klar zu sein - Raubgut ist er nicht.Er wurde gegen Be -
zahlung von der damaligen Verwaltung erworben und dem Koenig von
England geschenkt.
Aber der jetztige Koenig ist auch nicht Eigentuemer,weil das gute Stueck
im Kronjuwellenregister verzeichnet ist.

Wie nun ?

Obwohl es eh jeder weiss,einmal noch.

Der Cullinan - Diamant wurde nach England verbracht.Das Schiff mit
dem kostbaren Kleinod,war besetzt mit Soldaten,die aufpassen mussten,
damit er nicht gestohlen wird.

Als das Schiff in England ankam,war der Diamant nicht an Bord.Man
hatte umdisponiert und den Diamanten mit der gewoehnlichen Post
versandt.

Jock

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #33 am: Mai 10, 2023, 19:53:11 »

Donald Trumps verlorener Zivilrechtsprozess.

Waere ein solches Verfahren in DACH ueberhaupt moeglich ?

Eher Nein,denn ein Schadensersatzanspruch, bei einer Causa,wo der
Taeter(Beklagte) nicht vorher auch im Strafprozess (sexuelle Noetigung,
sexueller Missbrauch oder gar Vergewaltigung) verurteilt wurde,waere ein Zivilrechtsprozess ziemlich aussichtslos,da Aussage gegen Aussage steht
und "in dubio pro reo" schlagend werden wuerde.

Doch amerikanische Gerichte ticken anders.

Da ist es schon moeglich,Straftaten nur auf Zivilgerichtsebene zu ver-
folgen,da ist es schon moeglich,den Gerichtssaal in einem Bazar zu
verwandeln und das finanzielle Risiko,bei einer Niederlage auf Null
zu halten.

Bevor diese Dame den Klagsweg beschritten hat,wurden sicherlich die
Erfolgsaussichten genau unter die Lupe genommen.

Den Einwand,warum sie erst nach Jahren klagt,kann man dadurch
entkraeften,weil sie nach so einem Erlebnis,ein Trauma und eine Ver-
draengung eingestellt hat und sich das erst jetzt geloest hat.

Und dann gibt es noch Zeugen.

Zwei Damen,die den Vorfall bestaetigen und der Hauptzeuge Donald
Trump.
Diesem Burschen fallen jetzt seine grossmaeuligen Aussagen auf dem
Kopf,wo er behauptet,er koenne jede Pussy grapschen (und macht es
auch).

5 Mille tun weh und es kann sein,dass dieser Prozess nicht der letzte
und einzige bleibt.

Dollarzeichen haben auch die Gabe,Sperrungen aller Art zu loesen.

Ob die noch nicht rechtskraeftige Verurteilung,Schaden fuer die Wieder-
wahl anrichtet,kann man noch nicht sagen.

Das kommt darauf an,wie die puritanischen Waehler das Verfahren
aufnehmen.

Jock



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luklak

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #34 am: Mai 10, 2023, 19:59:47 »

Donald Trumps verlorener Zivilrechtsprozess.

5 Mille tun weh und es kann sein,dass dieser Prozess nicht der letzte
und einzige bleibt.

Jock

5'000 tun ihm weh?  Du meinst doch eher: 5 Mio., oder?

Auch diese nicht, nicht ihm.  Gekommt er via "Spenden" x-fach zurueck.  :D
« Letzte Änderung: Mai 10, 2023, 20:01:31 von luklak »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #35 am: Mai 19, 2023, 10:46:06 »

Der Amtseid.

Wenn sich eine neue Bundesregierung zusammenfindet,um ein/das
Ministeramt zu uebernehmen bzw.dazu ernannt zu werden,waren
die betreffenden Herrschaften,zuvor die Damen beim Friseur,die
Herren frisch rasiert und haben sich einen Binder um den Hals ge-
legt.

In der Raeumlichkeit,wo die Vereidigung stattfindet,schwebt eine
feierliche Atmosphaere und dann sprechen sie :

"Ich schwoere,dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volk-
es widmen,seinen Nutzen mehren,Schaden von ihm wenden,das
Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfuellen und Gerechtigkeit gegen jeder-
mann ueben werde."

Manche fuegen noch hinzu :"So wahr mir Gott helfe".

Wumms,und damit begeben sie sich in ein politisches Minenfeld, sollte
dieser "Schwur"ernst genommen werden.

Aber es ist ohnehin eine leere Floskel die nie zu einer Klage fuehren
kann und auch noch nie zu einer Klage fuehrte,weil die Gerichte diese
nicht annehmen.

Aus gutem Grund,einerseits wird ohnehin ein Bundespolitiker straf-
rechtlich verfolgt,wenn er z.B. mit der Regimentskasse durchgeht

Auch ein unsinniges Gesetz,dass das Parlament beschlossen hat,muss
der/die Minister/in befolgen und beachten,so lange es in Kraft ist.

"Schaden wenden" klingt gut.Aber wie bemisst man den "Schaden"?

Selbst dann,wenn ein Schaden durch bestimmtes Handel,als solcher
bezeichnet wird,kommt,wie das Amen im Gebet,das Argument,dass
der "Schaden" noch groesser waere,wenn nicht genau so gehandelt
worden waere.

Aber selbst wenn es jemals dazu kommt,dass ein Mitglied einer Bundes-
regierung,auf Grundlage der Vereidigungsformel,verklagt wird,ist zu
beachten,ob der/die Betreffende auch :"So wahr mir Gott helfe" an-
gefuegt hat.

In dem Fall,wird sich der liebe Gott,wegen unterlassener Hilfe,wenn
nicht gar wegen Mittaeterschaft,verantworten muessen.

Jock

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #36 am: Mai 24, 2023, 11:22:51 »

Strafrechtliche Wahrnehmung einer Behoerde.

Die Nachrichtensendung  "ZIB 2"des ORF ist ein Muss fuer den,an
Politik interessierten,Seher und wird von einer breiten Oeffentlich-
keit gesehen.

Ein Moderator gab vor laengerer Zeit,seine Recherche ueber den
widerrechtlichen Bezug einer Ex-Ministerin,in dieser Sendung preis.

Demnach bezog die Ministerin Einkuenfte,in der Zeit,wo sie das "Ueber-
gangsgeld kassierte,obwohl sie sich vorher erkundigte und man
ihr mitgeteilt hatte,das waere verboten.

Die Ex-Ministerin zahlte darauf hin einen Grossteil des widerrechtlich
Bezuges zurueck und den Rest erst nach ihrer Untersuchungshaft.

Im soeben beendeten Verfahren,sprach sie der Schoeffensenat in der
Sache frei,waehrend sie fuer andere Straenge,im selben Verfahren,zu
15 Monaten Arrest,bedingt auf 3 Jahre verurteilt wurde.

Und jetzt heisst es so schoen,ein Verfehlender,der vor Kenntnis der
Behoerden von seinem Fehlverhalten,den Schaden vollstaendig aus-
gleicht,kann nicht bestraft werden.

Aus diesem Fall wird zu ueberpruefen sein,ob ein Staatsanwalt,eine
Nachrichtensendung,als Wahrnehmung eines strafrechtlichen Vor-
gangs,der ihm verpflichtet,einen Untersuchungsakt anzulegen,ein-
zustufen ist,oder ob dies seine Privatsache ist.

Trifft es zu,dass vom Ersteren auszugehen ist,dann waere der
Ausgleich des Schadens (80.000 Euro) zu spaet erfolgt.
Bei der Groessenordnung des Schadens drohen bis zu 3 Jahre Haft.

Strittig in dem Fall ist auch,ob die Schadenswiedergutmachung,
in einem Zuge zu erfolgen hat,wie es eigentlich im Gesetz heisst.

In dem Fall wurde der Schaden in zwei Trancen reguliert.

Der Verteidiger argumentiert,dass es aber schon Vorbereitungen
gab,die zweite Trance zu ueberweisen,aber "hoehere Gewalt"
(Untersuchungshaft) dies verhinderte.

An Geldmangel konnte es nicht scheitern,denn die Beklagte ver-
fuegte 1 Grundstueck mit Haus ( Villa im Nobelbezirk),2 Eigen-
tumswohnungen in sehr guter Lage und ein Barvermoegen von
1 Million,neben Firmenanteilen.

Dieses (milde) Urteil des Schoeffensenats,ist schwer zu verstehen
und es ist abzuwarten,ob der Staatsanwalt in Berufung geht.

Jock

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #37 am: Juni 13, 2023, 09:52:20 »

Praeventivhaft (vulgo Unterbindungsgewahrsamkeit)

Angenommen,in Bayern sitzen Freunde zusammen,darunter
ein Wiener und spielen Karten.

Dem Wiener ziehen sie die Hose aus und aus Entaeuschung
ruft er:"I bring euch um".

Ein wildgewordener bayrischer Polizist hoert das und steckt
ihn fuer 30 Tage in Praeventivhaft,die nochmals um weitere
30 Tage verlaengert werden koennen.
Zwar muss die Verhaengung eines "Unterbindungsgewahrsames"
beim Richter angezeigt werden,doch ein Manko bleibt,weil da-
mit kein Verfahren oder Untersuchung ausgeloest wird.

Einige strittige Punkte dabei :

Eine Unterbindungsgewahrsamkeit,soll nur verhaengt werden,
wenn ein schweres Verbrechen oder Aktionen geplant sind,die
geeignet sind,ein Verbrechen zu begehen oder eine schwere
Stoerungen bzw.die Sicherheit der Oeffentlichkeit (Terror)drohen.

Sind Strassenkleberei und kurzfriste Stoerungen des Strassenver-
kehrs,schon Verbrechen oder bewirken sie nachhaltige Stoerungen
der oeffentlichen Sicherheit ?

Die Praeventivhaft bezieht sich auf Straftaten,die moeglicherweise
erst in Zukunft erfolgen oder gar nicht geschehen.

Freiheitsentzug wie Haft,ist normalerweise die Antwort der Gesell-
schaft auf eine nachgewiesene Straftat.(Mit kleinen Ausnahmen,wie
Untersuchungshaft oder Schubhaft)

Die Dauer einer Unterbindungsgewahrsamkeit ist landesweit nicht
einheitlich.Sie reicht von 2 Tagen bis 60 Tagen,fuer die selbe An-
nahme eines Deliktes bzw.Ueberschreiten einer Verwaltungsver-
ordnung.

Die bayrische Polizei als Wegbereiter zum Polizeistaat ?

Uebrigens,der Wiener wuerde in Oesterreich,wenn es zur Klage
kaeme,freigesprochen werden.Milieubedingte Unmutsaeusserung,
so die Zauberformel.

Jock




 


« Letzte Änderung: Juni 13, 2023, 09:58:43 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #38 am: Juli 05, 2023, 21:19:34 »

Die Pedition (ein demokratisches Placebo)

In faktisch allen Verfassungen oder Grundgesetzen,
gibt es fuer die Bueger die Moeglickeit,eine Bitt-
schrift einzureichen.

Das wars eigentlich schon.Ob eine Pedition ange-
nommen oder gar behandelt wird,steht in den Sternen.

Am 3.7.2023 langte beim parlamentarischen Peditions-
ausschuss eine Pedition ein,die nur einen einzigen
Unterstuetzer ausweist und den Titel traegt :
" Wir wollen unseren Mistplatz wieder".
Da war die Pedition,die sich mit der "Rattenverordnung
in Wien"beschaeftigt schon erfolgreicher,da sie 518
Unterstuetzer unterschrieben.

Heute wurde eine Pedition mit angeblich 100.000 Unter-
zeichnern,vor der Presse (OE24 bzw.Oesterreich)ver-
sucht,dieses Paket den Gruenen oder der Volkspartei,
zu uebergeben
Die weigerten sich,genauso wie die SPOe oder die NEOS.

Einzig der Herr Kickl (FPOe) nahm sie an und wird sie
an den Peditionsausschuss uebermitteln.

Der Ausschuss wird die Pedition zaehlen und wenn sie
sinnvoll erscheint,einem Fachausschuss weiterleiten.

Dort ist jedoch,spaetestens,das Grab schon vorbereitet
und man hoert niemals wieder davon.

Jock

« Letzte Änderung: Juli 05, 2023, 21:22:45 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #39 am: Juli 14, 2023, 20:16:50 »

Einfuehrung der Sklaverei in Oesterreich.

Vor eingen Monaten hielt der Bundeskanzler
eine grosse Rede vor der versammelten OeVP-
Prominenz.

Er skizzierte dabei seine Vorhaben in der lauf-
enden und kommenden Regierungsperiode und
erntete stehenden Applaus.

Was den Damen und Herren dabei entgangen ist,
ist die geplante Einfuehrung der Sklaverei fuer
eine bestimmte Berufsgruppe,

Den frisch gebackenen Aerzten droht Ungemach,
weil sie 5 Jahre lang "Zwangsarbeit" verrichten
sollen.

Begruendet wird es damit,weil die Ausbildung
eines Arztes 360.000 Euro verschlingt und sie
etwas zurueckgeben sollen.

Klingt zunaechst logisch,ist aber national -und
europarechtlich nicht moeglich.

Denn es besteht Erwerbsfreiheit.Jeder kann sich
seinen Arbeitsplatz aussuchen oder waehlt,ob er
arbeiten will oder nicht und auch,als was er ar-
beitet.
Beispiel,der Schauspieler Gunther Phillip.

Auch der Gleichheitsgrundsatz steht dem Ansinnen
entgegen,weil nur eine bestimmte Gruppe davon
betroffen waere.

Warum hat man Karl Nehammer das nicht gesagt ?

Jock

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #40 am: August 19, 2023, 18:26:08 »

Ein Urteil in Oesterreich wegen einer Vergewaltigung
belief sich fuer den Taeter auf 14 Jahre Haft.

Ein anderes Urteil in Deutschland fuer das ange -
klagte Delikt (Vergewaltigung) ging so aus,dass der
Taeter nach dem Urteil freigegangen ist.

Das wirbelte Staub auf und Herr Broder unterstellte
dem Gericht "Komplitzenschaft ".

Man sollte ja meinen,dass im vereinigten Europa die
Strafrahmen harmonisiert sind.Also vergleichbare Ver-
gehen auch mit vergleichbaren Sanktionen vergolten
werden.

Warum daher eine derartige Diskrepanz der Urteile ?

Im Fall des Urteils in Oesterreich war klar,eine Verge-
waltigung fand statt.Das belegen die Aussagen der
Zeugen,des Opfers und die medizinischen Ergebnisse.
Zudem war der Taeter bei der Tat volljaehrig und hatte
einige Vorstrafen sowie bedingte Gefaengnisstrafen,die
ihm nun widerrufen wurden.

Im deutschen Fall scheint die Sache ein anderes Bild er-
geben zu haben.

Trotz,dass die Staatsanwaltschaft das Delikt einer Ver-
gewaltigung in Anklage brachte,duerften die Aussagen
des Opfers auf ein anderes Geschehnis hingedeutet haben,
sodass eben nur sexuelle Noetigung uebrig blieb.

Der Strafrahmen erstreckt sich (im Jugendstrafrecht)auch
auf mindestens 6 Monate Gefaengnis,doch wird auch auf
die nichtbestehende Volljaehrigkeit des Taeters Bezug ge-
nommen.

Diese 6 Monate sass der Taeter in der Untersuchungshaft
ab.Ein Freispruch ist das aber nicht und es scheint der
Gerechtigkeit genuege getan zu haben,obwohl aus der
Presse nicht ersichtlich ist,ob die Staatsanwaltschaft das
Urteil akzeptiert hat.

Was macht Herr Broder und die Boulevardpresse daraus ?

Verfahren dieser Art,sind oftmals Verfahren bei denen
die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Daher wissen,ausser die im Verfahren beteiligten Per-
sonen nichts,ueber die Beweismittel und Aussagen und
die Amtstraeger sind verpflichtet darueber zu schweigen.

Herrn Broder war ebenfalls nicht beim Prozess und kennt
das Verfahren im Detail gar nicht.

Was ihm aber nicht hindert,eine Hetze gegen die Justiz
und Auslaender zu betreiben.
Mit dem Erfolg,dass @LungTom es indirekt bedauert,
die Todesstrafe abgeschafft zu haben.

Jock



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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #41 am: August 30, 2023, 15:56:18 »

"Shakira"

Nehmen wir an,ein Autofahrer parkt sein Fahrzeug so,
dass andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Sieht es die Polizei,bekommt der Fahrer einen Straf -
zettel bzw. wird sein Fahrzeug abgeschleppt.

Mit der Bezahlung der "Strafe"die eine (Verkehrs)ordnungs-
widrigkeit suehnt,ist die Sache erledigt.

Der Aufschrei waere riesengross,wenn die Polizei den
Fahrer in Gewahrsam nimmt und ihn fuer ein paar Tage
einsperrt.
Begruendung : Er koennte ja irgendwann,irgendwo wiede-
rum falschparken.

Der Entzug der persoenlichen Freiheit ist ein hohes Gut und
wird normalerweise nur nach einem richtigen gerichtlichen
Verfahren verfuegt,als Suehne fuer eine Straftat,die ein Ge-
richt festgestellt hat.

"Shakira" ist eine Strassenkleberin,die in Oesterreich schon
mehrmals am Asphalt geklebt hat,in Deutschland jedoch zum
ersten Mal.

Sie wurde festgenommen und muss fuer ein paar Tage ein-
sitzen.(Rechtlich in Ordnung nach dem bayrischen Polizei-
gesetz)

Der Grund fuer die Festsetzung ist,sie koennte irgendwann,
irgendwo sich wieder auf die Strasse kleben.

Die Begruendung stinkt gewaltig und naehrt den Verdacht,
dass hier von den Behoerden ein Einschuechterungsver-
such unternommen wurde.

Ich hoffe doch,dass "Shakira" und ihre dahinterstehende
Organisation den Rechtsweg beschreitet und spaetestens
beim EGMR recht bekommt.

Jock

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AndreasH

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #42 am: August 30, 2023, 20:26:29 »

Wo auch immer diese „Dame“ herkommt, die Polizei wird wissen was sie tut und aufgrund welcher Rechtslage. Ganz im Gegensatz zu Dir.
Deine Einlassungen gehen komplett an der Rechtslage vorbei…
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #43 am: August 30, 2023, 21:16:22 »

@AndreasH

Jetzt bin ich baff.

Ich haette schon geglaubt,dass du mein Posting ver-
standen hast.

Deine Antwort zeigt jedoch das Gegenteil und ich wundere
mich,wie man so begriffstuetzig sein kann.

Ich rate,einen Freund beizuziehen,der clever ist und
lass dir die Sache,um die es geht,erklaeren.

Jock

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AndreasH

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #44 am: August 30, 2023, 21:23:26 »

@AndreasH

Jetzt bin ich baff.

Ich haette schon geglaubt,dass du mein Posting ver-
standen hast.

Deine Antwort zeigt jedoch das Gegenteil und ich wundere
mich,wie man so begriffstuetzig sein kann.

Ich rate,einen Freund beizuziehen,der clever ist und
lass dir die Sache,um die es geht,erklaeren.

Jock

Du schwurbelst zu diesem Thema was das Zeug hält und glaubst auch noch im Recht zu sein. Altersstarrsinn ??
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