Strafrechtliche Wahrnehmung einer Behoerde.
Die Nachrichtensendung "ZIB 2"des ORF ist ein Muss fuer den,an
Politik interessierten,Seher und wird von einer breiten Oeffentlich-
keit gesehen.
Ein Moderator gab vor laengerer Zeit,seine Recherche ueber den
widerrechtlichen Bezug einer Ex-Ministerin,in dieser Sendung preis.
Demnach bezog die Ministerin Einkuenfte,in der Zeit,wo sie das "Ueber-
gangsgeld kassierte,obwohl sie sich vorher erkundigte und man
ihr mitgeteilt hatte,das waere verboten.
Die Ex-Ministerin zahlte darauf hin einen Grossteil des widerrechtlich
Bezuges zurueck und den Rest erst nach ihrer Untersuchungshaft.
Im soeben beendeten Verfahren,sprach sie der Schoeffensenat in der
Sache frei,waehrend sie fuer andere Straenge,im selben Verfahren,zu
15 Monaten Arrest,bedingt auf 3 Jahre verurteilt wurde.
Und jetzt heisst es so schoen,ein Verfehlender,der vor Kenntnis der
Behoerden von seinem Fehlverhalten,den Schaden vollstaendig aus-
gleicht,kann nicht bestraft werden.
Aus diesem Fall wird zu ueberpruefen sein,ob ein Staatsanwalt,eine
Nachrichtensendung,als Wahrnehmung eines strafrechtlichen Vor-
gangs,der ihm verpflichtet,einen Untersuchungsakt anzulegen,ein-
zustufen ist,oder ob dies seine Privatsache ist.
Trifft es zu,dass vom Ersteren auszugehen ist,dann waere der
Ausgleich des Schadens (80.000 Euro) zu spaet erfolgt.
Bei der Groessenordnung des Schadens drohen bis zu 3 Jahre Haft.
Strittig in dem Fall ist auch,ob die Schadenswiedergutmachung,
in einem Zuge zu erfolgen hat,wie es eigentlich im Gesetz heisst.
In dem Fall wurde der Schaden in zwei Trancen reguliert.
Der Verteidiger argumentiert,dass es aber schon Vorbereitungen
gab,die zweite Trance zu ueberweisen,aber "hoehere Gewalt"
(Untersuchungshaft) dies verhinderte.
An Geldmangel konnte es nicht scheitern,denn die Beklagte ver-
fuegte 1 Grundstueck mit Haus ( Villa im Nobelbezirk),2 Eigen-
tumswohnungen in sehr guter Lage und ein Barvermoegen von
1 Million,neben Firmenanteilen.
Dieses (milde) Urteil des Schoeffensenats,ist schwer zu verstehen
und es ist abzuwarten,ob der Staatsanwalt in Berufung geht.
Jock