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Autor Thema: Urteile in DACH  (Gelesen 14520 mal)

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #60 am: Oktober 04, 2024, 07:03:05 »

Was geht mich das an ?

Von dem Untergang der Yacht "Bayesian" vor Sizilien,haben viele
Autobesitzer gelesen und sich gedacht,was geht mich das an ?

Dabei schwebten sie in Gefahr,dass ihr Geldbeutel,im Falle des
Falles,einer empfindlichen Schrumpfung ausgesetzt wird.

Dann,wenn ein italienisches Gericht,der Klage der Erbauerwerft nachgekommen waere und ein Verfahren gegen den Eigner er-
oeffnet haette und der Prozess gewonnen worden waere.

Die Werft fordert einen Schadensersatz,weil der Untergang der
Yacht einen Imageschaden in der Hoehe von ca.200 Mio verur-
sacht haben soll.

Und was geht mich als Autobesitzer das an ?

Vorerst nichts,aber wenn VW,Fiat,Yesla u.s.w. erfahren,dass durch
eine Unachtsamkeit des Lenkers,das betreffende Fahrzeug nach
Beruehrung eines Baumes,ein Totalschaden entstanden ist,koennte
der Autohersteller Schadensersatzansprueche fordern.

Argumentiert wird genauso wie die Werft,"Imageschaden".

Die Klage wurde tatsaechlich eingebracht und spaeter wieder zu-
rueckgezogen.

Vor einem europaeischen Gericht hat eine solche Klage ohnehin
nur eine geringe Chancen damit durchzukommen.

Nicht jedoch in den USA.

Dort bekommt man mit einer Schadensersatzklage durch,wenn in
einem Kaffeebecher,tatsaechlich der bestellte heisse Kaffee drinnen
ist,aber keinen Warnhinweis am Becher angebracht ist.

Jock











« Letzte Änderung: Oktober 04, 2024, 07:07:42 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #61 am: November 08, 2024, 17:07:40 »

Sitzbaenke im Wald

@Scaramanga ist ein Meister des Verdrehens und sein Beitrag,
weil in Waeldern Sitzbaenke abgebaut werden,ist ein Beispiel.

Die Baenke werden nicht wegen des Klimaschutzes abgebaut,
wie er schreibt,sondern wegen der Haftungsfragen.

Die Sache ist wirklich ein Beispiel,wie man ueberreguliert.

Wenn einem mueden Wanderer,der sich auf eine Sitzbank unter
einem Baum sitzt,und dem faellt ein Ast auf die Birne.beginnen
die Muehlen der Gerechtigkeit zu drehen.

Das kann sowohl vor dem Strafrichter,als auch vor dem Zivil-
richte enden.

Man folge mir unauffaellig.

Jemand geht in den Wald und wird durch einen herabfallenden
Ast verletzt.

Folge: Typischer Waldunfall,keine Haftung,kein Geld,die Beule
wird mit einem Eisbeutel behandelt.

Steht an der selben Stelle eine Bank,derjenige sitzt drauf und
der Ast faellt und verletzt ihn,wird das als atypischer Waldunfall
angesehen und die Haftungsfrage steht im Raum.

Da wird zunaechst geklaert,wer die Bank aufgestellt hat.

Zwei kommen in Frage- der Waldbesitzer oder die Gemeinde,die
die Bank hingestellt hat.

Ist es die Gemeinde,ist sie verpflichtet Sorge zu tragen,damit
es zu keiner Gefaehrdung kommt.

Das bedeutet,dass im Umkreis von 30 m des Baumes fuer Ver-
kehrssicherheit zu sorgen ist.(Damit ist nicht der Strassenverkehr
gemeint)

Sachkundige muessen in regelmaessigen Abstaenden den Baum
inspizieren,den Befund protollieren und noetigenfalls Gefahren
beseitigen.

War man dabei oberflaechlich,wird die Haftung fuer die Gemeinde
(oder Aufsteller) schlagend.

Aber auch der Waldbesitzer kommt mitunter nicht straf-und
haftungsfrei davon.

Nach einem Urteil,sind Sitzbaenke im Wald atypisch.Und weil
sie eine atypische Gefahrenquelle sind,ist der Waldbesitzer haft-
bar,wenn er nicht vorsorgt,damit nichts passiert.

Eine Parkbank kann zwar im Wald stehen,aber wehe,wenn sich
jemand draufsetzt.Erst dann wirkt die Haftungsfrage.

Ein Hinweis wie " Sitzen auf eigene Gefahr" hebt die Haftung
nicht auf.

Kompliziert wird es,wenn der Waldbesitzer zwar Eigentuemer ist,
die Bewirtschaftung des Waldes ein anderer vornimmt,und ein
Dritter eine Bank im Wald aufstellt.

Ein Notariatsakt,kann die Haftungsfrage jemanden anderen Ueber-
tragen werden.

Die Baenke werden deswegen abgebaut,weil die Kosten fuer die
Kommunen zu hoch werden.

Jede Inspektion eines Baumen,kostet bis zu 160 Euro und dann
kommen noch die Kosten der Gefahrenentsorgung dazu.

Der Abbau hat also nix mit Umweltschutzgruenden zu tun,wie es
der @Scramanga vorgibt.

Wie lange lassen sich wohl die Tipmitglieder von ihm fuer dumm
vekaufen ?

Jock



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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #62 am: Januar 12, 2025, 07:54:53 »

Der Fall "Anna"

Vor fast 100 Jahren fand ein Prozess statt,dessen Urteile politisch
missbraucht wurden.

Der sogenannte "Schattendorferprozess"endete mit Freispuechen
bzw. milden Urteilen fuer zwei Morden und schweren Koerper-
verletzungen.

Worauf der Justizpalast in Brand gesteckt und die politische Spalt-
ung vertieft wurde.

Allgemein war man der Auffassung,dass das Verfahren politisch ge-
faerbt war.

Seither achtet man,dass Richter unabhaengig und nur dem Gesetz
bzw. gesetzlichen Strafrahmen verpflichtet ihren Job machen und
dass das Niveau des Rechtswesen hoch bleibt.

Im Fall "Anna" wird nun das Urteil politisch zweckentfremdet und
zwar nicht nur in Oesterreich sondern auch international.

Was ist passiert ?

Anna,ein 12 jaehriges Maedchen aus Wien,trifft sich wiederholt im
Park mit anderen Jugendlichen und es kommt,ueber laengerern
Zeitraum,zu intimen Kontakten.

Irgendwie kommt die Sache ans Tageslicht und einer der Burschen
wird wegen Vergewaltigung angeklagt.

Dieser Prozess endete rechtswirksam mit einem Freispruch.

Im Verfahren konnte der Vorwurf des Staatsanwalts nicht erhaertet
werden,dass Anna zu intimen Handlungen gezwungen wurde.

Nicht nur der Boulevard nahm sich des Falles an und wettert gegen
das Schandurteil sondern auch Elon Musk.

Mag die tagelange Aufbauschung des Falls vom Boulevard von den
erhoehten Verkaufszahlen der Grund sein,so darf man Musk und
Kickl,die Zermuerbung des Rechtsstaates als Motiv unterstellen.

Ausgerechnet Elon Musk,der aus einem Land kommt,wo die Justiz
durch "Deals"gekennzeichnet ist,muss sein Maul aufreissen und fuer
einen verurteilten Straftaeter fuer die Wuehl/Drecksarbeit sich zur
Verfuegung stellt.

Jock







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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #63 am: März 13, 2025, 09:43:23 »

Verlassenschaftsverfahren

Ein Freund,(Oesterreicher),seit 20 Jahren in Thailand ansaessig,
ist in Thailand verstorben.

Er hinterlaesst eine Witwe (Thailaenderin) und einen hoeheren
Geldbetrag auf einer oesterreichischen Bank.Ein Testament existiert
nicht,gleichfalls keine weiteren Pflichterbsberechtigten.

Der formale Weg,wie die Behoerden vorgehen ist folgender :

Den Totenschein sendet die thailaendische Behoerde automatisch
an die oesterreichische Botschaft,die wiederum das oesterreich-
ische Standesamt vom Todesfall informiert.

Das Standesamt gibt die Meldung an das zustaendige Verlassen-
schaftsgericht weiter.

Dieses Gericht beauftragt einen Notar,das Verlassenschaftsver-
fahren durchzufuehren.

Der Notar sucht nach Erben und erhebt die Erbmasse resp.verliest
ein vorhandendes Testament vor den einberufenen Personenkreis,
die im Testament genannt sind und fraegt,ob sie das Erbe unbe-
dingt oder bedingt annehmen wollen.

Ist alles erhoben und klar,erfolgt ein Gerichtsbeschluss und die
Erben koennen ueber die Erbmasse verfuegen.

Im Fall "Charly " gibt es allerdings ein paar Stolpersteine.

1.) wie erfaehrt der Notar,wo die Witwe wohnt,um sie zu kontakt-
     ieren ?

2.) mit der Amtssprache Deutsch,ist die Witwe ueberfordert,ebenso
     hat sie keine Ahnung,wie ein Verlassenschaftsverfahren in
     Oesterreich ablaeuft.

3.) wird ueberhaupt ein Verlassenschaftsverfahren eroeffnet,wenn
     der Erblasser kein Immobilienvermoegen in Oesterreich hat,
     sondern nur Geldvermoegen  ?

4.) ein Beschluss des Verlassenschaftsgerichts ist aber zwingend,
     damit das Geldvermoegen auf der Bank losgeeist werden kann.

5.) wie erzwingt man ein Verlassenschaftsverfahren,wenn das Ge-
     von sich aus keines eroeffet.

6.) welche Fristen sind zu beachten ?

7.) laesst sich der Behoerdenkram ueberhaupt aus Thailand bewaelt-
     igen oder muss man persoenlich anwesend sein bzw.kann man
     einen Anwalt mit der Sache beauftragen ?

8.) gewisse Vorsicht ist einzunehmen,wenn die Witwe ueber die
     im Thailand liegenden Geldmittel,die auf den Namen des Ver-
     storbenen lauten ( 800.000 THB als Deposit oder Abhebungen
     vom Konto des Verstorbenen per ATM),verfuegt,ohne das Ver-
     lassenschaftsverfahren abzuwarten.

Da ich festgestellt habe,dass das Thema Todesfall zu Kopfschmerzen
bei meiner  Frau fuehrt und sie sich weigert,sich damit zu befassen,
bin ich gezwungen,alles was ich habe zu verprassen.

Wuerde mir jemand dabei helfen ?

Ich werde weiter im Fall "Charly" berichten.

Jock



     
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #64 am: März 13, 2025, 16:57:11 »

Wie ich von der Witwe eben erfahren habe,wurden die thai-
laendischen Konten ihres verstorbenen Mannes,ohne ihr Zutun
gesperrt.

Betrifft das Deposit von 800.000 THB und andere auf seinem
Namen lautende Konten.

Heisst,sie steht jetzt ohne Geld da.

Koennte mir aber vorstellen,dass ein Verlassenschaftsverfahren
in Thailand leichter bzw. schneller abzuwickeln ist,als in Oesterreich.

Auch wenn sie sofort Antrag auf Witwenpension stellt,dauert es
wahrscheinlich ein paar Wochen,bis die erste Ueberweisung auf
ihr Konto eintrifft.

Herren,die sich mit der Absicht tragen,den Ortswechsel von Thai-
land Richtung Wolkerl im Himmel tragen,sollten vorsorgen und
ihre Damen mit ausreichenden Barvermoegen ausstatten.

Jock
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luklak

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #65 am: März 13, 2025, 17:37:44 »





Wie ich von der Witwe eben erfahren habe,wurden die thai-
laendischen Konten ihres verstorbenen Mannes,ohne ihr Zutun
gesperrt.



Jock







"...ohne ihr Zutun..." ......der war/ist gut.   :D

A. ist das normal
B. kein Problem
C. via Gericht bekommt sie ZUGRIFF

Hat mich gefreut  -  dir zu helfen.... ;)


.
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #66 am: März 13, 2025, 20:56:57 »

@luklak

Es waere erfreulich,wenn du bei dem ernsten Thema,mit uner-
giebigen Kommentaren sparsamer umgehen wuerdest.

Mit "ohne ihr Zutun" will ich verdeutlichen,dass die thailaendische
Verwaltung funktioniert.
Der Aussteller der Todesurkunde hat die thailaendischen Banken
vom Ableben die thailaendischen Banken informiert und diese die
Konten gesperrt.

Das offensichtlich aus dem Grund,dass ein thailaendisches Ver-
lassenschaftsverfahren in Gang gesetzt wird/werden soll.

Aus der bekannten Sachlage,ist zu erwarten,dass die Witwe als
Alleinerbin aus dem Verfahren hervorgeht und die Konten ent-
sperrt werden.

Das ist immerhin die halbe Miete,auch wenn es dauern wird,.

Die spannende Frage wird sein,ob der thailaendische Gerichts-
beschluss auch auf Oesterreichs Banken Einfluss hat,oder ob
die sich auf den Standpunkt stellen,nur der Beschluss eines Ver-
lassenschaftsverfahren eines oesterreichischen Gerichts fuer sie
rechtswirksam ist.

Ist dem so,muss die Witwe auch in Oesterreich ein Verlassenschafts-
verfahren erwirken.

Automatisch wird kein Verfahren eroeffnet werden,weil dies nur
dann geschieht,wenn der Erblasser einen Immobilienbesitz in
Oesterreich hat.Und denn hat er nicht.

In dem Zusammenhang kann auch hinein spielen,dass seit 17.8.
2015 in Europa die Zustaendigkeit in testamentarischer Wirk-
samkeit geaendert wurde,dahingehend,dass das Land,wo der
Lebensmittelpunkt des Erblassers war,auch die Erbregeln gelten
sollen.

Das ist weitgehend klar,wenn ein Testament erstellt wurde.

Aber wie verhaelt es sich,wenn es kein Testament gibt ?

Jock

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #67 am: März 14, 2025, 09:30:36 »

Erbrecht fuer adoptierte Kinder

Es soll schon vorgekommen sein,dass beim Notar,wo sich die
sich kennende Erbengemeinschaft,sehr erstaunt waren,als
ein,fuer sie fremder Mann oder Frau,ebenfalls dazu eingeladen
wurde.

Wer ist das ?.Wieso bekommt diese Person ein Teil des Erbe zuge-
sprochen ?

Antwort - weil es sich um ein Adoptivkind handelt.

Im Fall "Charly" kann das passieren.

"Charly" war in erster 20 jaehriger Ehe mit einer Frau verheiratet,
die eine minderjaehrige Tochter in die Ehe brachte.

19 Jahre war die Ehe normal und finanziell erfolgreich.

Dann kam der "Maerchenprinz" und man zerstritt sich derartig,
dass Ehe geschieden wurde und jeder Kontakt zueinander abge-
brochen wurde.
Ebenso zwischen Charly und dem bereits volljaehrigen Kind.

"Charly" fand eine neue Ehefrau und sprach niemals ueber seine
vergangene Ehe mit seiner neuen Frau.

Genausowenig informierte er sie,wie hoch seine Pension ist.
Sie fiel aus allen Wolken,als ich ihr vorrechnete,dass sie mit
einem monatlichen Einkommen von ueber 70.000 THB netto
rechnen kann.

Daher weiss man nicht,ob er vor vielen Jahren,vielleicht die Tochter
seiner Frau adoptiert hat,die jetzt erbberechtigt ist.
Oder ob es uneheliche Kinder gibt.

Jock



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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #68 am: März 17, 2025, 18:46:01 »

Der Felshaken und Point Nemo

Dieser Beitrag soll darauf hinweisen,dass unsere Gesetzgeber
einen Konkon von Gesetzen gesponnen haben,wovon der Normal-
buerger keine Ahnung hat.

Der Anlassfall :

Herbert Kickl ist nicht nur der Anfuehrer der FPOe,sondern auch
ein vorzueglicher Sportler.
Er nimmt an "Iron-man " -Veranstaltungen teil,laeuft Marathon
und ist auch ein Kletterer.

Als Kletterer bestieg er erstmalig mit Kameraden,eine Felswand
in der Steiermark.

Einem alten Brauch nach,durfte er der Wand einen Namen geben.

Beim Abstieg liess er einen Felshaken in der Wand,welchen,die
Antifa weggeflext hat.Das vermutet zumindest die FPOe.

Und nun kommt ein ganzes Knaeuel an Gesetzen zum Vorschein.

Der Gesetzgeber meint,dass eine Route durch die Wand ein WEG
ist.

Ein "Weg"traegt allerdings ein Haftungsrisiko in sich.Und der Weg-
besitzer muss sich darum kuemmern,dass der Weg gefahrlos be-
nuetzt werden kann.

Ausnahme dort,wo es aus natuerlichen Gruenden nicht moeglich
ist oder es unbillig waere,ihn Instand zu halten.

Eine Route hingegen in einem Klettergarten ist kein Weg.dafuer
sind andere Gesetze zustaendig,um einen Klettergarten zu be-
nuetzen und allenfalls Schadensansprueche geltend zu machen.

Die Frage,ob man ueberhaupt eine Felswand beklettern darf,regeln
9 verschiedene Bundeslaendergesetze.
Die bestimmen auch,ob die Felswand sich im Oedland oder in
einem Waldgebiet befindet.

Befindet sich die Wand im Wald,spricht das Forstgesetz ein Woert-
chen mit.Was ein Wald ist,erklaert die Baumgrenze.

Dann die Frage nach dem Eigentumsrecht.

Wen gehoert der eingeschlagene Felshaken ? Demjenigen,der ihn
eingeschlagen hat oder dem Grundeigentuemer ?

Und so geht es weiter und immer weiter.Das war nur ein kleiner
Auszug an Gesetzestangierungen,wenn jemand einen Richter an-
ruft.

Ficht die FPOe die Sache vor Gericht aus,wird der OHG in einigen
Jahren einen Schlussstrich ziehen.

Uebrigens,ein Felshaken kostet ca 3,60 Euro.

Der Point Nemo ist der am weitest entfernten Punkt von einem
Land und ist in jeder Richtung mindestens von 2.688 Km Wasser
umgeben.Dieser Point ist der einsamste Ort der Welt und liegt
im Pazifischen Ozean.

Selbst dort ist man nicht von Gesetzen sicher.

Jock



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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #69 am: März 26, 2025, 19:35:12 »

Das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser (ehemaliger Finanzminister)

Nach ueberlangen Erhebungen und fast 3 -jaehriger Prozessdauer,
lautete das Urteil auf 8 Jahre Haft.

Dagegegen wurde berufen und der OGH entschied nun rechtlich
endgueltig.

Dieses letzte Erkenntnis ist enttaeuschend.

Zwar wurde das Strafmass fuer Herrn Grasser halbiert,doch die Er-
wartungen,die zwischen Freispruch,Prozesswiederholung und be-
staetigung des Ersturteils lagen,wurden nicht erfuellt.

Der OGH stellte fest,dass das Verfahren lange gedauert hat,aber
alles rechtens sei.

Trotzdem bleibt ein Geschmaeckle ueber.

Meiner Meinung nach wurden 2 essentielle Grundsaetze nicht be-
achtet.

1.) Befangenheit der Richterin
2.) In dubio pro reo

Zu Punkt 1.

Der Ehemann der Richterin,auch Richter,hat sich vor dem Prozess
in den Medien geaeussert,dass es nur einen Schuldspruch geben
kann.Dafuer erging ein Disziplinverfahren und er musste eine
Strafzahlung hinnehmen.

Die Verteidiger erhoben den Vorwurf der Befangenheit der Richter-
in,das von ihr bestritten wurde.

Es ist (leider)so,dass der Richter selbst entscheidet,ob er befangen
ist oder nicht.Das sollte ein unabhaengiger Senat entscheiden.

Zum 2.Punkt.

Es konnte kein einziger Anklagepunkt,hieb-und stichfest,erhaertet
werden.Es kamen einige Indizien ins Spiel.

Zwar hatte einer der Mitangeklagten angegeben,dass Herr Grasser
wohl Drahtzieher bzw. Beguenstigter war,aber einen Beweis konnte
er nicht vorlegen.

Daher waere das "in dubio pro reo"angebracht gewesen.

Gegen das Letzturteil auf 4 Jahre Haft,gibt es in Oesterreich kein
Rechtsmittel mehr und innerhalb von 30 Tagen muss Herr Grasser
die Haft antreten.

Theoretisch hat Herr Grasser nur mehr die Hoffnung,nicht die
ganzen 4 Jahre einzusitzen (4 Jahre sind es eh nicht),sondern
schon bald nach Hause gehenzu koennen,

Dann,wenn der Herr Bundespraesident ihn begnadigt.(Die Chance
ist aber gering)

Jock


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