Rechtsbeistand (in A)
Bei Zivilprozessen die den Streitwert 5.000 Euros er-
reichen,ist Anwaltspflicht vorgesehen,genauso bei
Strafprozessen,deren Strafmass mit 3 Jahren bedroht
ist.
Anwaelte kosten jedoch Geld und was macht man,wenn
man keines hat ?
Da stellt der Staat,zuerst auf seine Kosten,einen Anwalt
zur Verfuegung.
Kein etablierter Rechtsanwalt reisst sich darum,daher kom-
men eher junge,unerfahrene Anwaelte zum Zug.
Ich kenne einen Fall,wo der Pflichtanwalt keine Ahnung
von der Materie,um die gestritten wurde,hatte und der
Klaeger,seine Klage selbst durchargumentierte,den be-
treffenden Paragraphen ausgrub und damit zu seinem
Gunsten durchkam.
(Es ging um die Nachwirkungen eines Konkurses,wo die
Bank ueberhoehte Zinsenverrechnung ansetzte)
Es duerfen Anwaelte selbst keine Werbung machen,doch
weiss man,aus Zeitungsberichten,welcher Anwalt auf
welchem Spezialgebiet besonders geeignet ist.
Eine Selbstvermarktung findet auf Umwegen statt.Sei es,
dass man im Rotlichtmilieu,vor der Kamera ankuendigt,
die Dienst des Etablissement in Anspruch zu nehmen ge-
denkt oder bei angesagten Events erscheint und die Zeit-
ungen berichten darueber,wo jeder Genannte,sofort zum
"Staranwalt"geadelt wird.
In guter Weg bekannt zu werden ist auch,wenn man um die
Bundespraesidentschaft kandidiert und eine gutaussehende
Scheidungsmillionaerin an seiner Seite auftritt.
Es schadet auch nicht,wenn man in einem Boulevardblatt
eine Kolumne mit eigenen Ansichten speist.
Heute steht ein ehemaliger Burchschauspieler wegen Kinder-
pornografie vor dem Richter und wird gleich mit 2 arri-
vierten Anwaelten auftreten.
Die machen was mit!
Seinen Anwalt Nr.1 nahm eine Zeitung ins Visier und be-
schuldigte ihn,er wolle den Prozess verhindern,weil der
urspruengliche Termin wegen Krankheit veschoben wurde.
Der Anwalt klagte und gewann.Die Zeitung musste,klein
und versteckt,ueber eine zeitlang die Widerrufung publi-
zieren.
Zur verstaerkung nahm der Burgschauspieler noch einen
bekannten Anwalt als Verteidiger hinzu.
Seither braucht der Personenschutz,da er von Aufgehetzten
mit dem Tode bedroht und mit Beleidigungen ueberschuet-
tet wird.
Das Gericht hat das Verfahren mit 3 Stunden angeraeumt,
weil die Sache klar ist.
Der Taeter ist gestaendig,das Beweismaterial hieb-und
stichfest und der Strafrahmen ist auch klar.
Trotzdem werden hundert Polizisten im Einsatz sein und
Sperrgitter aufbauen,um eine verhetzte Meute in Zaum
zu halten,die einen Galgen mitbringen.
Nachtrag zur Scheidung H.C.Strache von seiner Frau.
Die Anwaeltin von Frau Strache (jetzt Beck) ist bekannt,
den Ehemaennern ihrer Mandantinnen die Unterhose
auszuziehen(finanziell gemeint und nicht erotisch).
Und jetzt,nach gelungener Scheidung ist Frau Dr.Ventur-
ini etwas ratlos.
Sie kaempfte wie eine Loewin und brachte die Scheidung
durch.
Der Ausgleich fuer ihre Honorarrechnung ( 10.000 Euro),
blieb jedoch aus und auch Mahnungen erreichten keine
Wirkung.
Es wird doch Frau Doktor keine Verfahrenshilfe benoet-
igen,hoffe ich,wenn sie klagt.
Jock