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Autor Thema: Urteile in DACH  (Gelesen 4501 mal)

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AndreasH

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #45 am: September 02, 2023, 16:32:23 »

Asien-Urlaub statt Gerichtstermin – Jetzt muss ein Klimakleber ins Gefängnis

Aktivisten der „Letzten Generation“ klebten sich in Stuttgart auf einer Straße fest. Anstatt vor Gericht zu erscheinen, flogen zwei von ihnen später in den Urlaub nach Asien. Das sorgte für Kritik. Jetzt wurde einer der Aktivisten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.……

https://www.welt.de/vermischtes/article247220358/Letzte-Generation-Asien-Urlaub-statt-Gerichtstermin-Jetzt-muss-ein-Klimakleber-ins-Gefaengnis.html

Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen.
Das lässt für die Zukunft hoffen….
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #46 am: September 02, 2023, 21:39:22 »

Eine Urlaubsreise nach Asien ist durchaus ein Grund,
einen Prozesstermin zu "schwaenzen",allerdings nur
wenn gewisse Voraussetzungen erbracht werden.

Wie aus dem Bericht (der nicht vollstaendig ist) heraus-
geht,haben die Aktivisten,VOR der Bekanntgabe des Ge-
richtstermin die Reise gebucht und hatten auch um Ver-
schiebung bei Gericht vorgesprochen,was der Richter
nicht akzeptiert hat.

Das ist ungewoehnlich.Zwar mutet man einer Partei zu,
auch bei Urlaube im Inland und im benachbarten Ausland,
den Urlaub zu unterbrechen zu oder,wenn die Beweislage so
ist,dass die Sache klar ist,kann auch ohne der meist be-
klagten Partei ein Urteil gefaellt werden kann.
(Der weitere Rechtsweg bleibt davon nicht beruehrt)

Wichtig ist jedoch,dass die Urlaubsbuchung vor der Fest-
setzung eines Gerichtstermins erfolgte und die Reise nicht
ohne Weiteres storniert werden kann.

In 99% der Faelle nimmt das Gericht eine Verschiebung
vor und allen ist damit gedient.

Aber hier handelt es sich um Strassenkleber und ein Ge-
schmaeckle bleibt.

Zwar ist dem Bericht nicht zu entnehmen,ob das Fern -
bleiben Auswirkungen auf die Strafhoehe hat,waere es aber
wert,wenn sich ein Anwalt die Sache mit diesem Blick-
winkel nochmals ansieht.,da auch das Strafmass (900 Euro
und 2 Monate Haft) unverhaeltnismaessig erscheint.

Am Rande erwaehnt,wenn jemand ein Nichterscheinen
bei Gericht mit einem aerztlichen Attest entschuldigt,kann
das Gericht beim Arzt naehere Angaben anfordern.

Der Arzt muss dem nachkommen,weil automatisch,die
aerztliche Schweigepflicht erlischt,wenn der Patient ihn
darum bittet,ein Attest auszustellen.

Jock

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AndreasH

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #47 am: September 02, 2023, 21:54:45 »


Zwar ist dem Bericht nicht zu entnehmen,ob das Fern -
bleiben Auswirkungen auf die Strafhoehe hat,waere es aber
wert,wenn sich ein Anwalt die Sache mit diesem Blick-
winkel nochmals ansieht.,da auch das Strafmass (900 Euro
und 2 Monate Haft) unverhaeltnismaessig erscheint.

Du scheinst nicht nur ein Märchenerzähler zu sein, sondern auch promovierter Jurist. LOL

der Artikel beschreibt sehr wohl wie es zu dem Strafmaß gekommen ist
Das Amtsgericht Bad Cannstatt in Stuttgart entschied bei einer 23-Jährigen auf eine Geldstrafe von 900 Euro, weil sie beteuerte, ihr Verhalten zu überdenken. Ihr Freund muss hingegen ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn nach Angaben einer Sprecherin von Donnerstag zu einer zweimonatigen Haftstrafe, weil er seine Straßenblockade in der Verhandlung nicht nur verteidigte, sondern weitere Aktionen ankündigte. Zuerst hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ und die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet.

Ich empfehle Dir den Artikel nochmals genau zu lesen……

Das Bonmont an dieser Geschichte ist jedoch die Tatsache, sich auf der Straße festzukleben um die Welt zu retten und anschließend mit dem Flieger nach Asien oder wo auch immer hinzufliegen. Ist kein Einzelfall…
Fliegen deren Flugzeuge mit Solarantrieb ???? Verlogner gehts nimmer.
« Letzte Änderung: September 02, 2023, 22:00:04 von AndreasH »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #48 am: September 05, 2023, 11:58:05 »

Rechtsbeistand (in A)

Bei Zivilprozessen die den Streitwert 5.000 Euros er-
reichen,ist Anwaltspflicht vorgesehen,genauso bei
Strafprozessen,deren Strafmass mit 3 Jahren bedroht
ist.

Anwaelte kosten jedoch Geld und was macht man,wenn
man keines hat ?

Da stellt der Staat,zuerst auf seine Kosten,einen Anwalt
zur Verfuegung.
Kein etablierter Rechtsanwalt reisst sich darum,daher kom-
men eher junge,unerfahrene Anwaelte zum Zug.

Ich kenne einen Fall,wo der Pflichtanwalt keine Ahnung
von der Materie,um die gestritten wurde,hatte und der
Klaeger,seine Klage selbst durchargumentierte,den be-
treffenden Paragraphen ausgrub und damit zu seinem
Gunsten durchkam.

(Es ging um die Nachwirkungen eines Konkurses,wo die
Bank ueberhoehte Zinsenverrechnung ansetzte)

Es duerfen Anwaelte selbst keine Werbung machen,doch
weiss man,aus Zeitungsberichten,welcher Anwalt auf
welchem Spezialgebiet besonders geeignet ist.

Eine Selbstvermarktung findet auf Umwegen statt.Sei es,
dass man im Rotlichtmilieu,vor der Kamera ankuendigt,
die Dienst des Etablissement in Anspruch zu nehmen ge-
denkt oder bei angesagten Events erscheint und die Zeit-
ungen berichten darueber,wo jeder Genannte,sofort zum
"Staranwalt"geadelt wird.

In guter Weg bekannt zu werden ist auch,wenn man um die
Bundespraesidentschaft kandidiert und eine gutaussehende
Scheidungsmillionaerin an seiner Seite auftritt.
Es schadet auch nicht,wenn man in einem Boulevardblatt
eine Kolumne mit eigenen Ansichten speist.

Heute steht ein ehemaliger Burchschauspieler wegen Kinder-
pornografie vor dem Richter und wird gleich mit 2 arri-
vierten Anwaelten auftreten.

Die machen was mit!

Seinen Anwalt Nr.1 nahm eine Zeitung ins Visier und be-
schuldigte ihn,er wolle den Prozess verhindern,weil der
urspruengliche Termin wegen Krankheit veschoben wurde.

Der Anwalt klagte und gewann.Die Zeitung musste,klein
und versteckt,ueber eine zeitlang die Widerrufung publi-
zieren.

Zur verstaerkung nahm der Burgschauspieler noch einen
bekannten Anwalt als Verteidiger hinzu.
Seither braucht der Personenschutz,da er von Aufgehetzten
mit dem Tode bedroht und mit Beleidigungen ueberschuet-
tet wird.

Das Gericht hat das Verfahren mit 3 Stunden angeraeumt,
weil die Sache klar ist.
Der Taeter ist gestaendig,das Beweismaterial hieb-und
stichfest und der Strafrahmen ist auch klar.

Trotzdem werden hundert Polizisten im Einsatz sein und
Sperrgitter aufbauen,um eine verhetzte Meute in Zaum
zu halten,die einen Galgen mitbringen.

Nachtrag zur Scheidung H.C.Strache von seiner Frau.

Die Anwaeltin von Frau Strache (jetzt Beck) ist bekannt,
den Ehemaennern ihrer Mandantinnen die Unterhose
auszuziehen(finanziell gemeint und nicht erotisch).

Und jetzt,nach gelungener Scheidung ist Frau Dr.Ventur-
ini etwas ratlos.
Sie kaempfte wie eine Loewin und brachte die Scheidung
durch.

Der Ausgleich fuer ihre Honorarrechnung ( 10.000 Euro),
blieb jedoch aus und auch Mahnungen erreichten keine
Wirkung.

Es wird doch Frau Doktor keine Verfahrenshilfe benoet-
igen,hoffe ich,wenn sie klagt.

Jock







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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #49 am: September 05, 2023, 19:53:25 »

Das Urteil (nicht rechtskraeftig)

Der Burgschauspieler,der wegen Kinderpornografie
angeklagt wurde,ist zu 2 Jahren Haft verurteilt worden.

Allerdings wurde die Strafe zur Bewaehrung ausgesetzt,
jedoch verbunden mit Auflagen.

Die Staatsanwaeltin forderte wegen Praevention,eine
unbedingte Strafe und die Demonstranten das Haengen
auf einen Galgen,den sie vorsorglich mitgefuehrt haben.

Die Strafe wurde vom Angeklagten sofort angenommen,
die Staatsanwaeltin erbat sich Bedenkzeit.

Was macht diesen Prozess so besonders ?

Erstens die Vorverurteilung einer Boulevardzeitung,durch
Angriffe auf die Verteidiger und ausser Acht lassend,des
Grundsatzes,"jeder gilt als unschuldig,solange ein Urteil
nicht rechtskraeftig ist".

Zweitens,eine gewisse Hetze gegen den Beschuldigten
persoenlich,wonach einige Gastronomen,das Hausverbot aus-
gesprochen haben.

Drittens der Versuch der Sippenhaftung,dergestalt,dass
vor dem Elternhaus des Beschuldigten,eine Demonstration
stattfand und dabei ein Galgen mitgefuehrt wurde.

Viertens die ueberzogene Vorberichtserstattung eben
dieser Zeitung,wo zu lesen war,dass "hunderte"Polizisten
den Prozess absichern muessen.
Tatsaechlich waren nur hundert Polizisten dafuer einge-
teilt,die aber nicht zum Einsatz kamen,weil nur ca. 50
Personen an der Demo teilnahmen.

Fuenftens,weil der Fall von rechts zugeneigten Gruppier-
ungen,die zum Teil aus dem Ausland anreisten,genuetzt
wurde,die Justiz unter Druck zu setzen,was aber nicht ge-
lang.

Jock







« Letzte Änderung: September 05, 2023, 19:58:22 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #50 am: September 09, 2023, 17:55:10 »

Lex Klimakleber

Einige OeVP - Politiker fordern,dass das Strassenkleben
zu einen Straftatsbestand "erhoben" wird und mit einer
3 monatigen Kerkerstrafe geahndet wird.

Strafrechtsexperten sind dagegen und meinen,es reicht,
wenn Strassenkleber mit der Verwaltungsordnung "be-
straft" werden.

Lex Klimakleber heisst,ein eigenes Gesetz muss be -
schlossen werden,wo genau die Tatsbestaende bezeichnet
sind und ein Strafrahmen festgeschrieben ist.

Auch der Mordsparagraph kennt eine Abstufung,die
zwischen x Jahren und lebenslaenglich liegt.

Ein Richter hat daher einen Ermessensspielraum bei
der Wertung der Straftat.

Da jedoch im neuen Lex Klimakleber,die Strafe "nur"
bei 3 Monaten liegen soll,ist zu erwarten,dass es zu
keinen Verurteilungen kommt,sondern die Sache mit
Diversion erledigt wird.

Setzt man die Strafandrohung auf 3,5 oder mehrere
Jahre an,kommt das austarierte Gebaeude des Straf-
rahmens ausser Gleichgewicht.
Es soll ja nicht sein,dass ein Totschlag weniger hart
bestraft wird,als die Verwendung einer Tube Klebstoff.

Daher versucht man den Umweg ueber den "Mafia -
paragraphen",der einen hoeheren Strafrahmen hat und
es auch ermoeglicht,dass Verdaechtige mit besonderen
polizeilichen Massnahmen "aufgespuert "werden.

(Im Zuge,dass Klimakleber mit dem Mafiaparagraphen
angeklagt und eventuell verurteilt werden,laufen auch
harmlose Spender in Gefahr,fuer 5 Jahre ins Gefaengnis
zu gehen)

Daher waere es besser,wenn Strassenkleber nach der
Verwaltungsordnung zur Rechenschaft gezogen werden,
da das Verwaltungsverfahren keine Milderungsgruende
kennt.

Eine Anlassgesetzgebung ist genauso abzulehnen,wie
spezielle "Lexen",wenn sie nicht gegen Vereinigungen
oder Einzelpersonen gerichtet sind und eine erhebliche
Gefahr fuer die allgemeine Ordnung befuerchten lassen.

Strassenkleben ist kein Verbrechen,das in eine solche Kate-
gorie faellt und hat auch keine terroristischen Ziele.

Da in Deutschland einzelne Staatsanwaltschaften versuchen,
die Klimakleberer in eine solche Dimension zu erheben,
andere Staatsanwaltschaften dies ablehnen,sollte das
Justizministerium durch eine Durchfuehrungsverordnung
Klarheit schaffen.

Wuerde sich der "Lex Klimakleber" durchsetzen,koennen
weitere Lexen kommen.
Lex Hundehalter,Lex Schwarzhaarige oder gar Rassen-
gesetze.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #51 am: Dezember 31, 2023, 06:30:42 »

Haftung fuer (falsche) Ratschlaege

Auf die Frage,die man einen Freund stellt,ob man eher die
Blonde(Schwedin) oder die samtauegige Schwarzhaarige
(Thailaenderin) heiraten soll,war eindeutig.

Natuerlich die Schwedin,lautet der Rat.

Leider hat sich aber herausgestellt,dass sich die Dame als
Xanthippe entpuppte und die Ehe als Filiale der Hoelle zu be-
zeichnen ist.

Also wird auf "Schadensersatz" geklagt und die Klage wird
abgewiesen.

Private (falsche)Ratschlaege,die nicht die Absicht haben den
Frager zu schaedigen,sind nicht einklagbar.

Anders in der Wirtschaft,wo Aufsichtsraete oder Vorstaende
haftbar gemacht werden koennen,wenn sie ihren Pflichten,
nach den Grundsaetzen eines "ordentlichen Kaufmannes"nicht nachkommen.
Die Gesetzesgrundlagen finden sich im AG -und GmbH Recht.

Bei der "Benkogeschichte"war neben AR noch ein Beirat vor-
gespannt,der das eigentliche Entscheidungsgremium war.

Beiraete sind in Oesterreich quasi von Haftungen ausgeschlos-
sen.
Nicht jedoch in Deutschland,wo man einen Beirat,der einen
bestimmenden Einfluss auf die Geschaeftsfuehrung nachweisen
kann,auch fuer Schadensersaetze,verpflichten kann.

Herr Benko,der seine Schaefchen im Trockenen hat und sie in
Stiftungen eingebracht hat,wird gimpflich davon kommen.
Er hatte keine gesetzlich geframte Funktion im Firmenge-
flecht.
Dass ihn heute niemand mehr gekannt hat,wird er verschmerz-
en.

Diese Insolvenz hat aber boese Auswirkungen auf Herrn Kurz,
der seinen Hoffnungsmarkt (Naher Osten/Emirate) wohl ab-
schreiben kann und von Glueck sprechen muss,keine seidene
Schnur zugesandt zu werden.

Und Herr Gusenbauer,der seinen Kummer ueber den Millionen-
verlust im Rotweinkeller ertraenkt,kann froh sein,aus der
Geschichte ohne Klage davon zu kommen.

Haftungen koennen unerwartet schlagend werden und sind
fuer bestimmte Berufe sogar extra zugeschnitten (Anwalts-
Bank-Aerzte-Gewaehrleistung etc.) Sie koennen aber auch
durch spezielle Versicherungen abgemildert werden.

Jock


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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #52 am: Januar 14, 2024, 12:50:23 »

Wegzugssteuer

Gottseidank fand @Kern doch noch ein Thema,um Frau Merkel
in ein schlechtes Licht zuruecken.

Die "Wegzugssteuer" jedoch ist ein Steuerwerkzeug,das es schon
seit dem Hochmittlalter gibt und auch exekutiert wurde.

Damals musste jemand,das seine Grafschaft verliess bzw. sich
in eine andere verheiratet,den Verlust seine Arbeitskraft fuer
seinen angestammten "Herrscher" entschaedigen.

Heute ist dieses Instrument feinzilesiert und wird als Mittel gegen
Steuervermeidung eingesetzt.

War es doch in der Vergangenheit moeglich,grosse Vermoegen,
steuervermeidend zu veraeussern.

Horten z.B.oder auch Frick,die sich durch Ausnuetzung von Luecken,
ihren Witwen sorgenfreie Zukunft zu Lasten der Allgemeinheit,
goennten.

Das geht jetzt nicht mehr so leicht und sollte eher als Fairness
gegenueber der Oeffentlichkeit betrachtet werden,als als eine
raeuberische Aktion einer menschenverachtenden Regierungs-
massnahme.

Das Prinzip der heutigen Steuererhebung lautet,dass jedes Ein-
kommen,(selbst erarbeitet oder ererbt,bar oder unbar)ver -
steuert wird.

Das wird in Randbereichen stark kritisiert.

Wieso soll jemand,der aus versteuerten Mitteln ein Haus errichtet
hat,es vererbt,diesen Wert beim neuen Eigentuemer nochmals ver-
steuern ?

Aus dieser,aus seiner Sicht,ungerechtfertigten Abkassiererei,wird
alles unternommen,der Steuerlast zu entgehen.

Herr Kuehne und Herr Mueller zogen in die Schweiz und parkten
ihre Vermoegen in Stiftungen.
Mustapha,der am Fliessband arbeitet,hat diese Moeglichkeit nicht.
Fatima,seine Erbin wird die Erbschaftssteuer wohl bezahlen muessen.

Aber es gibt noch andere Faelle,wo Erben grosser Vermoegen,
ganz legal keine Erbschaftssteuern bezahlen muessen.

Der Erbe des Vermoegens ( mehr als 10 Mrd, Euro)nach Herrn
Mateschitz,kann unbeschwert turteln,ohne sich um diesbezueg-
liche Steuern einen Kopf zu machen.

Gerecht ?

Ist es auch gerecht,wenn ein in Deutschland ausgebildeter Arzt,
in die Schweiz uebersiedelt,dort fuer sehr gutes Geld arbeitet
und die Ausbildungskosten der Allgemeinheit in D bezahlen laesst ?

Ja und dann moechte ich gerne Maeuschen sein und bei Gastro-
betrieben die abgegebene Bilanz mit den wirklich erwirtschafteten
Erloesen vergleichen.

Jock


 
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norwegerklaus

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #53 am: Januar 14, 2024, 17:31:38 »


@jock
Zitat
Ja und dann moechte ich gerne Maeuschen sein und bei Gastro-
betrieben die abgegebene Bilanz mit den wirklich erwirtschafteten
Erloesen vergleichen.

In der Schweiz kann man das offensichtlich schon mittels "Kabelaufklärungsmäuschen"

Die Schweizer "Mäuschen" sind wohl in jedem Loch, nicht nur im Käse?

Schweizer Überwachungs­staat, Folge 1:
Eine flächen­deckende Überwachung der Bevölkerung wird es geben. Heute ist die "Kabel­aufklärung" genau das: ein Programm zur Massen­überwachungin der Schweiz!

https://www.republik.ch/2024/01/09/der-bund-ueberwacht-uns-alle
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Ich bin ganz sicher kein Grüner, lebe aber schon seit Jahrzehnten genügsam in und mit der grünen Natur!

Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #54 am: Februar 29, 2024, 11:15:59 »

Politisches Urteil ?

Der Exkanzler Kurz wurde in erster Instanz zu 8 Monaten
bedingter (Kerker) Strafe verurteilt.

Herr Kurz fuehlt sich,wie jeder Raeuber bzw.Hochstapler zu
unrecht verurteilt und sein Rechtsanwalt hat Einspruch einge-
legt.

Heisst,Herr Kurz ist noch nicht rechtskraeftig verurteilt worden.

Seine Parteikumpanen,die ihm freundlicherweise aus Steuer-
geldern den Prozess finanzieren,(angeblich 100.000 Euro)wenden
jede Muehe auf,verbal gegen den Richter und gegen die Prozess-
fuehrung zu agitieren.

Und,welch ein Zufall,wurde eine Woche nach dem Prozess bekannt,
dass der Richter,wegen eines Disziplinarsvergehen,zu einer Geld-
strafe bebuesst wurde.

Der Vorfall,ungerechtfertige Informationen(Aktenteile an einen
Journalisten,damals noch Abgeordneter)weitergegeben zu haben,
ereignete sich vor 12 Jahren.
Damals war der besagte Mann noch als Staatsanwalt taetig.

Mittlerweile hat er die Seiten gewechselt und arbeitet jetzt,seit
Jahren,als Richter und gilt als erfahren und umsichtig.

Die Fragen,die im Raum stehen sind :

Haette er das Verfahren nicht durchfuehren sollen und sich als
befangen erklaeren muessen ?

Haette er seinen Vorgesetzten ueber das Disziplinarverfahren
informieren muessen,damit ein anderer Richter den Prozess fuehrt ?

Hat die allgemeine Kenntnis ueber die Disziplinarstrafe und der
daraus entstandenen Diskussion,Abfaerbungen bei der Pruefung
des Einspruchs ?

Revidiert die Oberinstanz etwa das Ersturteil ?

Oder bleibt es dabei,was ich sehr begruessen wuerde.

Jock
« Letzte Änderung: Februar 29, 2024, 11:18:12 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #55 am: März 01, 2024, 22:37:29 »

@LungTom und seine Junge Freiheit

fordern indirekt,Jugendliche mit Migrationshintergrund,bei Ver-
gehen,sie zuerst zu lebenslanger Haft,anschliessend sie hinzu-
richten und danach abzuschieben.
Stattdessen laesst sie die Polizei,bis auf eine Ausnahme,frei.

Grosse Aufregung herrscht in Oesterreich,ueber den Fall einer
12-jaehrigen,die von einer Jugendbande sexuell missbraucht wurde.

Eine 12 -jaehrige trifft sich wiederholt mit der Bande im Park,wo
es nicht nur dort,sondern auch ein einer Garage und in "Kinder-
zimmern" zu sexuellen Handlungen kam.

Das Maedchen,verweigerte erst eine Aussage bei der Polizei und
spaeter,ohne Mutter machte sie Angaben ueber die Geschehnisse.

Bei der anschliessenden Razzia ( 4 h morgens)nahm die Polizei
17 Personen fest,wovon einer (19J) in Untersuchungshaft kam.

Die anderen wurden freigelassen,obwohl sie polizeibekannt sind.

@LungTom und andere orten darin einen unfassbaren Skandal
der Polizei und der Justizbehoerden.

Wie sieht die rechtliche Situation aus ?

Alle Taeter,bis auf zwei,gelten teilweise als nichtstrafmuendig.
Ausserdem sind sexuelle Handlungen zwischen "Kindern und
jungen Erwachsenen" sanktionslos,wenn der Altersunterschied
nicht mehr als 3 Jahre besteht.
Vorausgesetzt,diese Handlungen erfolgen ohne Zwang.

Das trifft in den meisten Faellen zu und damit hat die Polizei
bzw. die Justiz keine Handhabe,einen Strafantrag zu stellen.

Alles weitere wird man in spaeteren Berichten nachlesen koen-
nen,speziell die Verhandlung mit dem 19 jaehrigen.

Was jedoch neben dem aufgezeigten Vorfall bedenklich ist,
ist die Tatsache,dass alle maennlichen Beteiligten,polizei-
lich amtsbekannt sind.
Es handelt sich um Eigentumsdelikte,wahrscheinlich um Sach-
beschaedigungen etc.

Und da stellt sich die Frage - was ist mit den Eltern oder Er-
ziehungsberechtigten ?

"Eltern haften fuer ihre Kinder" das gilt so nicht (mehr).

Eltern haften nur dann,wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernach-
laessigen und dadurch Schaeden entstehen.

Ist das im angesprochenen Fall so,wenn 12,14,15 Jaehrige bei
Tageslicht sich im Park treffen ?

Soll man die Gesetze so verschaerfen,dass hormonell aus-
geloeste Handlungen Jugendlicher,zu einer Verurteilung und Vor-
strafen fuehren,die jemanden eine Zukunft verbauen ?

Scheint auch nicht der richtige Weg zu sein.

Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #56 am: März 04, 2024, 10:14:22 »

Strafmuendigkeit

In Oesterreich setzt sich der Herr Bundeskanzler dafuer ein,die Strafmuendigkeit,die derzeit bei 14 Jahren liegt,herabzusetzen.

Also Kinder,die unter 14 Jahre alt sind und einen Kaugummi
stehlen oder den ersten Lippenstift,koennen nicht verurteilt
werden.

Das soll sich aendern und bald schon werden 20-jaehrige von
sich sagen,"10 Johr bin i in Sta g'sessen und hob vue g'lernt"
(Das Gefaengnis in Stein/Donau ist das bekannteste in Oester-
reich und beherbergt viele Schwerverbrecher)

International ist die Strafmuendigkeit unterschiedlich.

Von 6 Jahren bis zur Grossjaehrigkeit.Auch geschlechtermaessig
gibt es Unterschiede.

Dadurch ergeben sich bizarre Bilder,wenn 2 US-Bullen einen,
mit Handschellen gefesselten 6-jaehrigen abfuehren,als sei es
AlCapone persoenlich.

Auch wenn nur das Strafmuendigkeitsalter um 2 Jahre ange-
senkt wird,ergeben sich haufenweise Probleme.

12 -jaehrige unterliegen noch der Schulpflicht.Diese muss
auch im Kindergefaengnis bewahrt werden.
Wird es dann eigene Schulklassen (Maedchen und Buben ge-
trennt)geben,eigens ausgebildete Paedagogen eingesetzt ?

Kinder in diesem Alter sind noch in der Praegephase,die auch
vom Elternhaus mitgestaltet wird.Fallen diese aus,dann mues-
sen Kinderpsychologen ran.

Kinder die abgeschottet werden,verpassen die Neuigkeiten,
die sich am Modesektor,in der Computerwelt und im Zeitge-
schehen ergeben.

Die Bindung zu Eltern,Geschwister und Freundeskreis verduennt
sich,was Folgen bei der Sozialisierung haben koennte.

Selber Schuld,meinen Hardcorer,warum muss er oder sie stehlen. ?

Es wird fuer die Richter,die solche Faelle verhandeln muessen,
nicht einfach.

Da ist zu hoffen,dass die Richter nicht "gnadenlos" urteilen,
sondern ihnen bewusst ist,wie weitreichend ein Urteil sein kann.

Vor allem,wenn es jetzt schon genug Moeglichkeiten gibt,jungen
Menschen,auf den rechten Weg zu fuehren bzw.zu begleiten.

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #57 am: März 12, 2024, 09:23:22 »

Flaggenparade

Grosse Aufregung herrscht unter den deutschen Fuss-
ballpatrioten,nachdem eine Zeitung titelte,das Zeigen
der deutschen Fahne sei bei der EM verboten.

Dabei ist es das bestehende Recht,dass jedermann,jederzeit,
wo immer er will,die deutsche Flagge/Fahne ohne den Staats-
symbolen,zu praesentieren.

Das wird aber auch nicht waehrend der EM eingeschraenkt.

Wozu dann die Aufregung ?

Deswegen,weil einzelne Polizeidienststellen,die Verwendung der
beliebten Seitenfensterstaender der Flagge,untersagen wollen.

Aber das ist keine Rechtsmaterie,die sich mit den Vorschriften
der Beflaggungsverordnung beschaeftigt,sondern eher mit der
Strassenverordnung.

Den Seitenfensterstaender mit der Flagge dran,kann man auch
als Ladegut ansehen,das jedoch so gesichert sein muss,dass
keine Gefahr ausgeht.

Zwar ist es extrem unwahrscheinlich,dass durch das Plastik-
material des Stabes,bei Wegbrechen durch den Fahrwind jemand
ernstlich verletzt wird,ist aber ein Ansatzpunkt fuer das Verbot.

Auch bei der EM in Oesterreich,herrschte das "Flaggenverbot am
Auto".

Zehntausende haben es ignoriert und in Deutschland wird es ge-
nauso sein.

Jock
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Re: Urteile in DACH
« Antwort #58 am: August 12, 2024, 12:42:42 »

Erbunwuerdigkeit

Alles war freundschaftlich geregelt.90 % des Verlassenschaftsver-
moegens soll die langjaehrige Partnerin des Erblassers bekommen,
10 % ein entfernter Verwandter.

Zum Vermoegen zaehlte,Bargeld,Schmuck,Eigentumswohnung,
Sparbuecher u.s.w.

Nachdem der Erblasser vestorben war,oeffnete die Erbin das Bank-
schliessfach und entnahm den Inhalt,um ihn auf ihr eigenes
Bankschliessfach zu deponieren.

Der Nachlassverwalter machte sich daran,die Vermoegenswerte
festzustellen,damit das Erbe,dem Testament entsprechend ver-
teilt werden kann und stellte fest,dass das Sparbuch Nr.xy nicht
im Vermoegensverzeichnis vermerkt ist,obwohl ihn die Bank
dies gemeldet hatte.

Die Partnerin des Erblasser gab,bei Nachfrage zu,das Bankschliess-
fach geraeumt zu haben,aber vergessen hat,dies dem Notar zu
melden.

Und der reagierte mit einer Klage mit dem Begehr,diese gute Frau,
langjaehrige Partnerin und Haupterbin,fuer erbunwuerdig zu
erklaeren.

Mit der Klage kam er durch und der entfernte Verwandte erbte
alles,sie nichts.

Moeglich wurde dies,weil wegen einer neuen Erkenntnis des OHG
(Oesterreich),die Banken von sich aus,wenn ihnen der Todesfall
eines Kunden bekannt wird,dem Nachlassverwalter alles,incl.
Losungsworte bekannt geben muessen.

Da ergeben sich einige Fragen fuer manche thailaendische tief-
trauernde Witwen.

In dem Fall sollte als erstes der Antrag auf Witwenpension gestellt
werden,damit sie nicht auf dem Trockenen sitzt.,denn ein Nach-
lassverfahren kann bis zu einem Jahr und laenger dauern.

Keinesfalls sollte die Witwe mittels Bankomatkarte Geld vom
Konto des Ehemannes in Oesterreich abheben,solange das Ver-
fahren andauert.

Jock



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Re: Urteile in DACH
« Antwort #59 am: August 13, 2024, 16:13:40 »

Gegenseitige Haftung fuer Schulden eines Ehepartners.

Die Donauinsel in Wien ist im Sommer ein beliebter Treffpunkt
fuer Thailaenderinnen.

Da wird gekocht,Fingernaegel gepflegt,die Frisur hergerichtet
und Karten gespielt.

Geo,eine Bekannte hatte eine Pechstraehne.Sie verlor,sie verlor
und verlor wieder und das ueber Wochen.

Zuerst verkaufte sie ihren Goldschmuck,dann lieh sie sich Geld
aus,bis ihr niemand mehr Kredit gab.Sogar Rueckzahlung wurde
eingefordert.

Da sie finanziell flach wie ein Uhrglas war,trat man an ihren Mann
heran,mit der Bitte,doch die knapp 6.000 Euro auszugleichen.

Der zahlte wutschnaubend und warf seine Frau aus der Wohnung.
(Beide waren kurz geschieden und sind mittlerweile wieder ver-
heiratet.)

War seine Reaktion ueberzogen ?

Jein,denn er haette nichts zahlen muessen,denn es gibt keine
gegenseitige Haftung fuer Eheleute fuer Schulden,die ausshalb
der gewoehnlichen Besorgungen,einseitig angehaeuft werden.
(Spielschulden sind keine gemeinschaftliche Ausgaben)

Um das zu verdeutlichen:fuer offene normale Lebensmittelrech-
nungen,haften beide Eheleute,Licht/Gas ebenso u.s.w. bis zum
Zeitpunkt einer dauerhaften Trennung.

Umgekehrt,kauft der Mann auf offene Rechnung mit Ratenzahl-
ung eine Jacht,muss die Frau nicht dafuer aufkommen,wenn
sie nicht will oder kann.
(Jachten,Privatflugzeuge sind keine normalen,lebensnotwendigen
Anschaffungen)

Doch sie kann trotzdem zum Handkuss kommen,wenn sie sein
Erbe  antreten sollte,da dann seine Schulden,ihre werden.

Auch bei Bankkrediten,wo beide den Vertrag untezeichnen,gibt
es kein Entkommen.Sie haften mit ungeteilter Hand dafuer.

In frueheren Jahren konnte man bei den Kleinanzeigen oft lesen,
dass Herr Heinrich Mueller bekannt gibt,fuer die Schulden seiner
Frau Hermine Mueller nicht aufzukommen.

Das kann man sich spaetestens seit 1.1.2023 sparen,weil die
gegenseitige Haftung gesetzlich gaenzlich ausgeschlossen wurde.

Wurden Schulden oder Verbindlichkeiten vor der Ehe aufgehaeuft,
so muss er/sie nicht dafuer aufkommen und sein oder ihr Ein-
kommen kann auch nicht gepfaendet werden.

Der Mann von Geo hat daher ungeschickt reagiert.Er haette der
Glaeubigerin seiner Frau auf die Gesetzeslage hinweisen koennen
und nicht nur Geld gespart,sondern sich auch etwas Warmes im
Bettchen erhalten.
(Damit meine ich nicht die Katze :

Jock



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