Das "Anderkonto"
Die Ausbildung eines Rechtsanwaltes ist lange und schwer.
Erst das Jurastudium,dann das Gerichtsjahr,die Anwaltspruefung
und dann ist es soweit,er/sie ist Rechtsanwalt.
Wenn die Entscheidung zu einem "selbststaendigen" Rechtsanwalt
faellt,wird die "Kanzlei" eingerichtet.
Vorzugsweise in der City,das vermittelt Seriositaet und Erfolg.
Die Seriositat vermittelt auch der grosse Schreibtisch,der grosse Stuhl,
der unechte Perserteppich,beim XXL Lutz gekauft,ein "Schinken"
mit Altwienermotiv und Rechtsliteratur im offenen Schrank.
Billig gekauft von einem,sich zur Ruhe gesetzten,Scheidungsanwalt.
Die Sitzgelegenheiten im Wartezimmer sind neu und unbenutzt und
eine entfernte Cousine,die Tippen kann,spielt die Sekretaerin.
Sonst ist es in der Kanzlei maeuschenstill und man wartet sehnsuechtig
auf einen Klienten.
Denn Rechtsanwaelten ist es untersagt,Werbung zu machen.Einzig
eine Anzeige von der Eroeffnung der Kanzlei ist erlaubt.
Der Kredit,der wegen der Einrichtung genommen wurde,ist erschreckend
hoch und von was Leben muss man ja auch.
Und da tut sich ein Lichtlein auf.
Da hat jemand einen Grund verlauft und den Anwalt mit der Abwicklung
beauftragt.
Der Vertrag ist schnell aufgesetzt und der Kaeufer legt die 500.000
bar auf dem Tisch.Ausgehaendigt wird das Geld natuerlich erst,wenn
die Grundbucheintragung abgeschlossen ist.
Ist es ein Irrtum oder Absicht,aber die 500.000 landen auf das Privat-
konto des Anwalts,statt dass dieser ein "Anderkonto" eroeffnet.
Anderkonten sind spezielle Konten,worueber nur der Treuhaender,(also
der Anwalt) verfuegen kann und dieses Treuhandkonto auch als
solches der Bank gegenueber deklarieren muss.
In dem Fall ist das Geld besonders geschuetzt,und wird,wenn die Bank
in Konkurs geht,vom Massevermoegen ausgesondert.
Zudem ergeht eine Meldung des Treuhaenders an die Rechtsanwalt-
kammer.
Somit ist alles in trockenen Tuechern.
Im konkreten Fall,hat der Anwalt,das uebergebene Geld nicht auf
ein Anderkonto gelegt,sondern verjubelt,verspielt,verhurt oder seine
Investition sind den Bach runtergegangen.Kurz das Geld ist weg
und der Anwalt meldet Konkurs an.
Der Treugeber schaut durch die Finger und weint eine stille Traene.
Der Versuch ueber die Haftung der Kammer an sein Geld zu kommen,
scheitert,weil die von einem Anderkonto nichts wissen.
Daher hat man in dem Fall (Grundverkauf)sich zu vergewissern,dass
das Geld auf einem Anderkonto liegt.Das muss unmittelbar erfolgen.
Man hat auch das Recht,einen Kontoauszug fuer das Anderkonto zu
verlangen und wenn das nicht genuegt,auch bei der Kammer nachfragen,
ob eine Meldung gemacht wurde.
Natuerlich hat sich der Anwalt wegen der Untreue zu verantworten,aber
einem Nackerten kann man kein Geld aus der Tasche ziehen.
Und ob der 3 Jahre schmort,ist kein Trost.
Jock