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Autor Thema: Urteile in DACH  (Gelesen 4491 mal)

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #15 am: März 07, 2023, 17:16:39 »

@Burianer

"Und was ist mit der Angst des Maedchens ?

Eine berechtigte Frage.

Gegenfrage :"Waere die Angst mit einer Gefaengnisverurteilung wie
weggeblasen ?

Andererseits wurde mit dem (nichtkraeftigen)Urteil,insoferne darauf
eingegangen,indem der Taeter mit einer Geldbusse und Annaeherungs-
verbot belegt worden ist.

Niemand,ausser die,die das Verfahren kennen,wissen oder glauben
zu wissen,wie stark sich das traumatische Geschehnis,verankert hat.

Was mir bei der Causa auffaellt ist,dass kein Tadel fuer die Eltern oder
Erziehungsermaechtigen,abfaellt,

Ein 15-jaehriges Maedchen,am fruehen Morgen,allein am Heimweg von
der Disco !

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #16 am: März 08, 2023, 09:00:45 »

Die 260.000 Euro teure Falle.

Die Ursache traegt ein Datum aus dem Jahr 2009.

Ein Boulevard- Blatt entschloss sich,wie das Konkurrenzblatt auch,
eine Gratiszeitung herauszugeben und stellte Entnahmeboxen bei
den U-Bahnstationen auf.

Im Gegensatz zum Konkurrenzblatt,ohne Genehmigung.

Die Stadt Wien,raeumte die Boxen und forderte den Zeitungsver-
lag auf,fuer die Kosten von 240.000 Euro aufzukommen.

Spaeter bekam der Verlag die Genehmigung,Entnahmeboxen auf-
zustellen,aber gegen die zustaendige Stadtraetin wurde eine Ne-
gative Campagne gestartet.

Einmal hiess es,sie wolle alle Listenhunde toeten lassen,dann wieder,
sie sei verantwortlich,dass Jungbaeume eingehen u.s.w.
Lauter unsinnige Vorwuerfe.

Die Stadtraetin klagte jeweils auf Widerruf und gewann jedes Ver-
fahren.

Der Widerruf umfasst,dass die Gegendarstellung genauso breiten
Raum eingeraeumt wird,wie eben die Zeitungsmeldung beansprucht.

2019 waren die Kosten der Rauchersheriffs in den Mittelpunkt der
Negativcampagne gerueckt.

Die Zeitung schreibt,dass die ausgeweiteten Kontrollen pro Nacht
80.000 Euros betragen,wenn alle 80 Kontrollore,Ueberstunden und
Zulagen fuer Nachtarbeiten u.s.w. verrechnen wuerden.

Die Stadtraetin klagt auf Widerruf und fuehrt aus,dass nie alle 80 Kont-
rollore eingesetzt waren und daher auch keine Kosten in der genan-
nten Hoehe entstehen wuerden.

Das Erstgericht folgt der Argumentation der Klaegerin und gibt damit
der Klaegerin den Weg frei,den Widerruf in der Zeitung zu beauftragen.

Der Zeitungsverlag folgt der (gerichtlich fundierten) Auflage und ver-
oeffentlicht den Widerruf in offener Frist,da das schriftliche Urteil noch
nicht vorlag.

Kaum lag das schriftliche Urteil vor,ging der Zeitungsverlag in Revision
und stellte fuer die Veroeffentlichung des Widerrufs,der Klaegerin eine
gesalzene Rechung von 236.000 Euro,nach Inseratentarif,aus.

Da die Causa beim OHG,letztinstanzlich,so entschieden wurde,dass
das Urteil des Erstgerichts verworfen wurde,bleibt der Stadtraetin nichts
anderes ueber,als zu zahlen.

Wo war der Fehler der Stadtraetin ?

Der Fehler lag dain,weil sie nicht so lange zuwartete,bis das Ersturteil
resp. die nachlaufeneden Urteile, rechtskraeftig  geworden sind.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #17 am: März 09, 2023, 22:41:21 »

Kanzlerakte

Gibt es sie ueberhaupt ? Verschwoerungstheoretiker schwoeren,
es gibt sie und berufen sich auf obskure Belege und nicht ge-
machte Aussagen,eines Herrn Bahr,der den Begriff "Kanzlerakte"
nie woertlich ausgesprochen hat.

In diesen "Belegen" wird ein Datum genannt,wo dieser Knebelver-
trag von "Deutschland" unterschrieben wurde.

Und da hakt es gewaltig.

Einen rechtsgueltigen Vertrag kann man nur zwischen Partnern schlies-
sen,die entweder existieren und damit eine Rechtspersoenlichkeit dar-
stellen oder eben nicht.

Im Fall der "Kanzlerakte"deren Inhalte die Alliierten formulierten,gab
es zu diesem Zeitpunkt keinen "Vertragspartner"

Am 21.Mai 1949 gab es keine "provisorische Regierung Westdeutsch-
lands"und auch keine "Bundesrepublik Deutschland".Die wurde erst am
23.Mai 1949 gegruendet und hatte erst dann eine offizielle Stellung
Adenauer hingegen wurde erst am 15.September 1949 Bundeskanzler
gewaehlt.

Da es rein rechtlich nicht moeglich war,mit einem nichtexistierendem
Rechtssubjekt einen Vertrag abzuschliessen,waeren auch weitere angeb-
liche Unterschriften spaeterer Bundeskanzler,nicht rechtswirksam ge-
worden.

Im gefakten Schreiben des unbekannten "Staatsminister" Dr. Ricker-
mann vom BND (den es nie gab) werden 3 Punkte erwaehnt,die In-
halt des Kanzleraktes sein sollen.

Eher unwichtige Punkte,wie die Oberhoheit der Alliierten ueber das
Pressewesen,der Verpfaendung des Goldes und der Unterschrifts-
leistung des Kanzlers.

Wichtigere Punkte werden nicht angefuehrt,wie z.B. welche Sankt-
ionen drohen,wenn der Kanzler nicht unterschreibt oder wenn sich die
Bundesrepublik dem Kommunismus zuwendet oder wenn,die Bundes-
republik hochruestet.
Was waere geschehen,wenn Deutschland die gepfaendeten Goldreserven verkauft haette u.s.w.

Wie auch immer,die "Kanzlerakte" ist jedenfalls mit der Unterzeichnung
des 2+4 Vertrages obsolet geworden.

Daher hat es keinen Sinn,heute noch zu behaupten,Deutschland waere
nicht souveraen.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #18 am: März 11, 2023, 20:00:51 »

Souveraenitaet

Deutschland ist kein souveraener Staat,klagen einige Mitglieder des
Tip-Forums und verweisen gerne auf die Kanzlerakte.

Ein souveraener Staat entscheidet souveraen ueber bestimmte Sach-
verhalte,ohne Einfluss von Aussen.Das ist das Ziel,was diese Herr-
schaften erreichen wollen und uebersehen dabei,dass dieser Zustand
laengst eingetreten ist z.B durch den 2+4 Vertrag.

Der Souveraen war durch Jahrhunderte die entscheidenste Instanz.
Sein Wort,sein Schriftstueck galt.Sowohl im Inneren als auch im Aus-
sen seines Gebietes.
Mit der Zeit wurden den Souveraenen dieses Privileg (im Inneren) ge-
nommen und musste sich mit Parlamenten herumschlagen.(England)

Selbst der liebe Gott kann keinen Souveranitaetsanspruch anmelden,
weil er durch das Bibelwort :"Was du auf Erden binden willst,wird auch
im Himmel gebunden sein,was...." (Matth.16,19),seine Souveraenitaet
an den Papst abgegeben hat.

Meist werden Teile der staatlichen Souveraenitaet in Bi-oder supranat-
ionalen Vertraegen abgegeben. (siehe EU -Vertraege)

Wie bei Deutschland und andere EU -Staaten besteht aber die Moeglich-
keit,die abgegebenen Souveraenitaetsbestandteile zurueckzubekommen,
indem man den Vertrag aufkuendigt.

Deutschland hat aber eine Reihe internationaler Vertraege geschlos-
sen,wo man sich nicht vorstellen kann,diese zu kuendigen

Z.B. der "Deutschlandsvertrag" von 1952
       Europaeische Menschenrechtskonvention 1951
       Wiener Uebereinkommen ueber das Recht der Vertraege 1969
       2+4 Vertrag 1990 u.s.w.

Andere internationale Vertraege sind mittlerweile obsolet,wie der Ver-
trag ueber den Westfaelischen Frieden 1648.Oder der Vertrag von Bonn
921,der das westliche und das oestliche Frankenreich betraf.

Politische Vertraege sind meist das Ergebnis von Kompromissen,d.h.
wechselseitige Ruecknahme von Souveraenitaet.Ausser der Vertrag
von Versailles 1919,der ein Diktat der Siegermaechte war.Gleichso die
Grenzverschiebungen nach dem WK II.

Ja,aber die Schweiz ! 100 % souveraen,selbstbestimmt,kann machen
was es will,niemand kann sie beeinflussen,kommt als Gegenargument.

Stimmt so nicht.Auch wenn die Schweiz glaubt,bei der EU wedelt der Schwanz mit dem Hund,ist es genau umgekehrt.
Ich erinnere nur an die Guilottinevertraege mit der EU oder die Anpas-
sung nationaler Rechte an die der EU.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #19 am: März 12, 2023, 23:10:06 »

Anzeige eines Anwalts gegen Teile der oesterr.Bundesregierung.

Der Anwalt Konstantin Haslauer hat im April 2020 bei der Korrupt-
ionsstaatsanwaltschaft Anzeige wegen Amtsmissbrauch,Taeuschung,
Korruption und Verstoss gegen die Verfassung u.s.w. gegen den
Bundespraesidenten VdB,Kanzler Kurz,Innenminister Nehammer und
Gesundheitsminister Anschober,im Zusammenhang mit Gesetzen und
Verordnungen,die bei der Handhabung der Coronapandemie erlassen
wurden,eingebracht.

Es ist nicht ganz klar,ob die Anzeige mittlerweile abgewiesen wurde,
oder noch geprueft wird.

Juristen rechnen allgemein,dass die Anzeige nicht weiter verfolgt wird,
weil ein wichtiger Grundsatz einfach fehlt bzw.nicht bewiesen werdem
kann.

Der Grundsatz lautet "Vorsatz" fuer eine Schaedigung oder Straftat.

Warum der Bundespraesident ueberhaupt in der Anzeige vorkommt,
ist nicht erklaerlich,weil er ja nur prueft,ob ein Gesetz ordnungsge-
maess zustande gekommen ist und nicht die Auswirkung,

Eine inhaltliche Ueberpruefung nimmt,nach Anruf,der VfGH vor und
stellt dabei fest,ob das Gesetz verfassungsgerecht ist oder nicht.

Zwar hat jeder das Recht bzw.Pflicht,eine Anzeige oder Klage einzu-
bringen,doch wenn das,wie in diesem Fall,ein Anwalt macht,duerfte
eine Profilierungsueberlegung einhergehen.

Aergerlich ist dabei,die Ressourcenbindung bei der Staatsanwaltschaft.

Diese Anzeige ist hunderte Seiten stark und gespickt mit Beweisen,
die ueberprueft und bewertet werden muessen.
(Siehe Klage Dr.Wodarg vs. Volksverpetzer, eine Klage,die 2.000
Seiten stark ist und nie zur Verhandlung kam)

Dr. Konstantin Haslauer wollte sogar Bundespraesident werden,schaf-
fte aber die 6.000 Unterstuetzungserklaerungen nicht.
Ausserdem ist er nicht der Erste,der in Behufe Corona,Anzeige erstat-
tete.
Der Stand dieser Sache ist unbekannt.

Jock
« Letzte Änderung: März 12, 2023, 23:14:18 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #20 am: März 21, 2023, 22:17:23 »

Rechtsnachfolger oder nicht ?

Als Papst Benedikt XVI verstarb,hinterliess er,keine besonderen
irdischen Gueter.

Ein alter Schreibtisch,ein paar persoenliche Dinge und vielleicht
noch ein paar tausend Euro.

Die Tantiemen aus seinen Buechern hatte er schon zu Lebzeiten zu
Gunsten einer katholischen Stiftung abgetreten.

5 Verwandte koennten die Habseligkeiten erben,doch die warten ab,
wie der Prozess gegen Benedikt/Franziskus ausgehen wird.
Das heisst,wenn es ueberhaupt zu einem Verfahren gegen Benedikt
kommt.

Es muss erst geklaert werden,ob der Papst Rechtsnachfolger seines
Vorgaengers ist,oder ob jedes einzelne Pontifikat einen eigenen Rechts-
status hat.

Bei der Feststellung,jedes Pontifikat ist ein einzelnes und erlischt mit
dem Tod,ist grosses Aufatmen in der Kirche angesagt.

Wenn nicht,droht finanzielles Unheil.

Zwei Straenge sind aktuell.Akut ist der Fall eines deutschen Miss-
brauchgsopfer,der eine Entschaedigungsklage gegen deutsche Ka-
noniker,darunter Papst Benedikt erhoben hat.

Normal ist,dass ein verstorbener mutmasslicher Taeter,nicht mehr
weiter verfolgt wird und der Akt geschlossen ins Archiv wandert.

Benedikt jedoch hat eine Anwaltskanzlei beauftragt,ihn rechtsan-
waltlich zu vertreten,die aber auch nach seinem Tod weiter aktiv
sein muss.

Das Verfahren soll am 28.Maerz 2023 starten,doch zuvor muss ge-
klaert sein,ob Benedikts Nachfolger Rechtsfolger ist oder nicht.

Hierbei geht es nur um ein paar 10.000 Euro und waere weiters uner-
heblich.

Anders sieht es bei dem Vermoegen der "Templer" aus,das 100 Mrd.
ausmacht und von den heutigen Templern eingefordert wird.

1073 machte der franzoesische Koenig Philip der Schoene und Papst
Clemens V. gemeinsame Sache und enteigneten den Besitz der Templer.

Die Klage auf Entschaedigung der enteigneten Besitztuemer,in Madrid,
nahm das Gericht nicht an.
Der Richter meinte dazu,er sei fuer mittelalterliche Gesetzesvollzuege
nicht zustaendig.

Das wuerde sich aendern,wenn im akuten Verfahren eine Rechtsnach-
folge der Paepste festgestellt werden wuerde.

Wahrscheinlich koennte der Papst auf Verjaehrung pochen und kaeme
damit durch.Trotztdem waere dadurch indirekt die Rechtsnachfolge
festgehalten.

Und wie ist das mit Mord ?Mord verjaehrt nicht und da hat die kath.
Kirche einiges auf dem Kerbholz.

Ich sage nur "Hexenverbrennung".

Lenkt,liebe Pfaffen,nicht vom Thema ab und verweist auf das 6.Gebot.

Das ist das Letzte was mich noch am Leben haelt.

Jock


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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #21 am: März 31, 2023, 09:57:45 »

Kinderehen

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Erkenntnis bezueglich von
"Kinderehen" veroeffentlicht.

Es hebt die rechtlichen Pflichten einer Ehe in Deutschland auf,wenn
die Ehefrau noch nicht das 18.Lebensjahr (16.Lj)erreicht hat.

Da es unter der Altersgrenze,ohnehin in Deutschland,keine Verehe-
lichung geben darf,betrifft das Erkenntnis i.A."Kinderehen" die nach
islamischen Recht (Scharia) geschlossen wurden und dort nach wie
vor Gueltigkeit haben.

Ein Beispiel : Ein Paar,sie noch nicht ehemuendig,verlegt den Lebens-mittelpunkt nach Deutschland und will als Ehepaar (mit allen Rechten
und Pflichten)dort leben.

Da greift das Erkenntnis und die Ehe gilt als nichtig,was mitunter
strafrechtliche und zivilrechtliche Konsquenzen hat.

Strafrechtlich,im Bezug auf Sexualverkehr miteinander und zivil-
rechtlich,wenn es z.B. um eine Erbschaftsangelegenheit geht.
(Die hinterbliebene Frau,wuerde,weil kein verwandtschaftliches Ver-
haeltnis bestand,in eine hoehere Erbschaftssteuerklasse fallen).

Was Karlsruhe aber auch sagt,eine "Kinderehe" erlangt wieder den
Status einer "normalen"Ehe,wenn der "minderjaehrige" Teil gross-
jaehrig wird und somit die "Kinderehe" weiterverfolgt wird.

Wieso dieses Erkenntnis zum Nachteil von zwangsverheirateten Maed-
chen sein soll,wie ein @Goldfinger in den Raum stellt,ist nicht zu
ergruenden.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #22 am: April 04, 2023, 01:02:41 »

Frau Birgit Lauda klagt die Familienstiftung Niki Lauda.

Rotz und Wasser haben die Angehoerigen am offen Grab geweint
und schon beim Leichenschmaus ertoent die Frage :"Aber da muss
ja noch "a Goed da sein ".

Der/die Verstorbene hat in dem Fall kein Testament verfasst.

Reiche Leute sorgen vor,entweder mit einem Testament oder durch
eine Stiftung,wie im Fall Lauda.

Niki Lauda wollte umsichtig handeln und brachte schon vor Jahren
sein Vermoegen in eine Stiftung ein,deren Zweck es war/ist,seine
geschiedene Ehefrau und seine derzeitige Ehefrau,sowie die 5 Kinder
nachhaltig versorgt zu wissen.

Er stiftete daher eine Stiftung und brachte in diese sein Vermoegen ein.

In der Satzung wurde festgelegt,dass aus den Stiftungsertraegen die
Lebenshaltungskosten der 7 Personen finanziert werden.

Der Vorteil einer Stiftung sind nicht Steuern zu sparen,sondern eine
Zersplitterung des Basisvermoegens zu verhindern.(Erbschaft oder
Scheidung)

Allerdings,ein eingebrachtes Stiftungsvermoegen,verbleibt fuer "ewig"
in der Stiftung und kann nur sehr schwer rueckgaengig gemacht
werden.

Die Stiftung des Herrn Lauda soll zwischen 100 und 500 Mio. schwer
sein und kann nicht ererbt werden.

Wenn man davon ausgeht,dass 250 Mio.das wirkliche Stiftungsver-
moegen ausmacht,wuerde (ohne Stiftung und Testament),die Ver-
erbung wie folgt aussehen :

50 % Frau Birgit Lauda = 125 Mio. je Kind 10 % = 25 Mio.
Die geschiedene Frau Lauda bekommt nichts.

Die von der Stiftung erwirtschafteten Ertraege reichen aus,dass die
Lebenshaltungskosten abgedeckt werden.(Wohnen,Autos,Urlaube
und Dienstpersonal)

Doch Frau Birgit Lauda hat nun Klage gegen die Stiftung und dem
Nachlassverwalter eingebracht und will an die 30 Mio.zusaetzlich.

Wie argumentiert Frau Birgit Lauda die Klage ?

Vom reinen "Geruest" her,ist es chancenlos,da durchzukommen.

Aber eine kleine Chance besteht dann,wenn Herr Niki Lauda uebrige
Verdienste,die waehrend der Ehe eingebracht wurden,er der Stiftung
zugefuehrt hat und nun die Ehefrau auf gemeinsamen Erwerb pocht
und 50 % davon fuer sich reklamiert.

Jock



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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #23 am: April 04, 2023, 20:19:07 »

Das Recht im Weltraum.

Vor vielen Jahren las ich in der Zeitung,dass ein Asteroid auf die
Erde zurast,der so gross und maechtig ist,alles Leben auf der Erde
auszuloeschen,die Umlaufbahn veraendert u.s.w.wenn er uns trifft/

Estimated Time of Arrival so im Jahre 4500 und ein paar Zer-
quetschte.

Oeha,dachte ich dabei,das wird haglich und dachte dabei an die
Blumen im Garten.

Auch die Abwehrmassnahmen wurden eroertert.Man wolle,ein paar
hundert Jahren,bevor der Asteroid auf die Erde aufprallt,mittels Ra-
kete und einer Atombombe,den Asteroiden zerstoeren oder zumindest
ihn aus der Bahn werfen.

Spaeter las ich nichts mehr davon und meine Panik verfluechtete sich.

Letzte Nacht wachte ich schweissgebadet auf,weil ich festgestellt habe,
das geht ja gar nicht,denn die Menscheit hat sich verpflichtet,im Welt-
raum keine Atomwaffen zu stationieren oder sie zur Explosion zu bringen. (Weltraumvertrag von 1967)

Da dieser Vertrag loechrig ist und es trotzdem moeglich waere,eine
Atombombe im Weltraum zu zuenden,wurde seit 2008 ein neuer Ver-
trag,der von Russland und China erarbeitet wurde,eingebracht,der aber
von den USA nicht akzeptiert wird.

Mit ein bisschen Rechtsbeugung kann daher der Asteroid doch abge-
schossen werden und ich schlief beruhigt weiter.

Schon im Altertum beschaeftigte man sich mit den Rechtsfeldern
Handel und Strafen.
Aber das Recht im Weltraum ist ein neues juristische Feld,das bereits
seit 1929 von einem Deutschen erforscht wurde und seine Grundlagen
seither weiter entwickelt werden.

Weltraumschrott und Ausbeutung von extraterritorialen Grundstoffen
stehen in Blickfeld,weniger die "Bewaffnung " oder Bedrohung aus
dem Orbit heraus.

Jock







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Re: Urteile in DACH
« Antwort #24 am: April 06, 2023, 09:56:54 »

Freundliche Ratschlaege fuer Mord auf See.

Es ist schon Tradition am Neujahrstag,abends,wenn sich der Kater
verfluechtigt hat,den Fernseher einzuschalten und mit dem Traum-
schiff auf Reise zu gehen.

Sonnige Ziele warten - Karibik,Singapore,Florida,Kuestenstaedte am
Roten Meer u.s.w.

Herrliche Wochen stehen davor,wenn nicht ein Hausdrachen aus dem
Rollstuhl heraus,einem den Urlaub vermasselt.

Sich seiner oder ihriger zu entledigten,nimmt beim abendlichen Cock-
tail konkrete Formen an und hilft ein bisschen nach,sie /ihn ueber
Bord gehen zu lassen.

Eine Notiz,die der Kapitaen ins Logbuch (Uhrzeit und Position)eintraegt,
ist alles,ausser "Inspector Columbo"ist an Bord.

Das kann boese enden und hinterher beisst man sich in den Hintern,
weil man sich nicht mit dem rechtlichen Hintergrund befasst hat.

Denn es gilt :

Schiffe (Urlaubscruiser und Frachter)haben auf offener See die Rechts-
normen des Flaggenstaates an Bord.(Deutsche Flagge,deutsches Recht)

Passiert ein solches Schiff die Hoheitsgewaesser oder legt im Hafen eines
Fremdstaates an,gilt das jeweilige Landesrecht.

Daher ist es nicht egal,ob man die ueberdruessige Person,vor der Kueste
von Maine oder Florida ueber Bord gehen laesst.

In Maine gibt es keine Todesstrafe,wohl aber in Florida.Auch die englisch-
sprachigen Karibikstaaten,haben noch die Todesstrafe,wenn auch die
letzte Hinrichtung 2006 erfolgte.

Die Gefaengniszellen in der Karibik sind im doppelten Sinne lausig,waehr-
end deutsche Zellen,bequem und im Winter bachelig beheizt sind.

Vorsicht ist auch geboten,im iranischen Rechtsraum. Ein unbeschwertes
Schnackseln kann leicht zu einer Steinigung fuehren,wenn das Paar nicht
(miteinander) verheiratet ist.

Auch den singaporeanischen Behoerden wird nicht einzureden sein,dass
die 2 Kg.Heroin,nur zum Eigengebrauch dienen,die bei einer Razzia auf
dem Schiff mit deutscher Flagge gefunden wurden.

Casinos sind in Thailand verboten,aber viele Kreuzfahrtschiffe haben sie
mit an Bord.
Waehrend das Schiff vor der Patongbucht ankert,rollt unbehelligt die Kugel.

Das ist eine geduldete Ueberschneidung zweier Rechtsraeume und der
Gaststaat verzichtet auf die anfallende Steuer oder Einschraekung.

Auch wuerde ich abraten,mit einen eingerollten uralten Perser(Teppich)
ohne zu zahlen das Geschaeft in Saudi-Arabien zu verlassen.

Ohne rechte Hand,ist mitunter taeglicher Gebrauch dieser,beschwerlich.

Zurueck zum Schiff.Kapitaen und Mannschaft (egal welcher Nation) unter-
liegen auf hoher See dem Recht des jeweiligen Flaggenstaats.

Trotzdem gelten gewisse Rechte auch in anderen Hoheitsgewaesser oder
Haefen.

So darf z.B. eine Disziplinarstrafe,vom Kapitaen verhaengt,auch im Fremd-
staat nicht aufgehoben werden.(Kabinenarrest etc.)

Jock



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Re: Urteile in DACH
« Antwort #25 am: April 12, 2023, 09:24:48 »

Choupette

Choupette ist eine Katze und gehoerte Karl Lagerfeld.

Eine Diva unter den Katzen,die ein Luxusleben fuehrt und eben ein-
geladen wurde,bei der Met - Gala in New York zu erscheinen.

Flug im Privatjet,seidene Poelster,Praesidentensuit im Astor u.s.w.

Wie kann sich eine Katze das leisten ?

Da hat Karl Lagerfeld testamentarisch vorgesorgt.Leider ist es un-
moeglich ein Tier als Erbe einzusetzen,aber es gibt einen Ausweg.

Tiere gelten als Sache und fallen in die Erb-bzw.Verlassenschafts-
masse,wenn Besitzer verstirbt.

Daher ist es nicht moeglich,dass eine "Sache"erbfaehig ist.
Im Unterschied zu einer juristischen Person,die wohl rechtlich auch
eine "Sache" ist,aber als rechtsfaehiges Konstrukt gilt.


Der Ausweg ist,dass der Hinterlasser,testamentarisch ein Legat ver-
fuegt,dass das hinterlassene Vermoegen dazu verwendet wird,das
Haustier (in seinem Sinne)versorgt wird.

Eine Katze oder andere Haustiere sind also Sachen,denkt man,was
aber nicht ganz richtig ist.

Was sie von einer "Sache" abhebt,z.B. einer Kommode,ist,dass man
Wirbeltiere eine gewisse "Persoenlichkeit"zuerkennt,die auch straf-
rechtlich zum Ausdruck kommt,wenn ein Tierquaeler verurteilt wird.

Wirbeltiere heisst,einen Moskito kann man straffrei zerklatschen.
Sobald man "Schmerzen" bei einem Baum messen kann,wenn man
ihn umsaegt,werden auch Baeume in diese Kategorie fallen.

Eine Sache gehoert jemanden oder ist "herrenlos".

Bei der Choupette ist das nicht ganz klar.Wird die Choupette gestohlen,
wer kann klagen ?Gehoert Choupette sich selber ?
Hat Herr Lagerfeld die Katze vererbt ?Wurde dafuer Erbschaftssteuern
bezahlt ?

Fragen ueber Fragen.

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #26 am: April 16, 2023, 19:39:44 »

Das "Anderkonto"

Die Ausbildung eines Rechtsanwaltes ist lange und schwer.

Erst das Jurastudium,dann das Gerichtsjahr,die Anwaltspruefung
und dann ist es soweit,er/sie ist Rechtsanwalt.

Wenn die Entscheidung zu einem "selbststaendigen" Rechtsanwalt
faellt,wird die "Kanzlei" eingerichtet.

Vorzugsweise in der City,das vermittelt Seriositaet und Erfolg.

Die Seriositat vermittelt auch der grosse Schreibtisch,der grosse Stuhl,
der unechte Perserteppich,beim XXL Lutz gekauft,ein "Schinken"
mit Altwienermotiv und Rechtsliteratur im offenen Schrank.

Billig gekauft von einem,sich zur Ruhe gesetzten,Scheidungsanwalt.
Die Sitzgelegenheiten im Wartezimmer sind neu und unbenutzt und
eine entfernte Cousine,die Tippen kann,spielt die Sekretaerin.

Sonst ist es in der Kanzlei maeuschenstill und man wartet sehnsuechtig
auf einen Klienten.

Denn Rechtsanwaelten ist es untersagt,Werbung zu machen.Einzig
eine Anzeige von der Eroeffnung der Kanzlei ist erlaubt.
Der Kredit,der wegen der Einrichtung genommen wurde,ist erschreckend
hoch und von was Leben muss man ja auch.

Und da tut sich ein Lichtlein auf.

Da hat jemand einen Grund verlauft und den Anwalt mit der Abwicklung
beauftragt.

Der Vertrag ist schnell aufgesetzt und der Kaeufer legt die 500.000
bar auf dem Tisch.Ausgehaendigt wird das Geld natuerlich erst,wenn
die Grundbucheintragung abgeschlossen ist.

Ist es ein Irrtum oder Absicht,aber die 500.000 landen auf das Privat-
konto des Anwalts,statt dass dieser ein "Anderkonto" eroeffnet.

Anderkonten sind spezielle Konten,worueber nur der Treuhaender,(also
der Anwalt) verfuegen kann und dieses Treuhandkonto auch als
solches der Bank gegenueber deklarieren muss.

In dem Fall ist das Geld besonders geschuetzt,und wird,wenn die Bank
in Konkurs geht,vom Massevermoegen ausgesondert.
Zudem ergeht eine Meldung des Treuhaenders an die Rechtsanwalt-
kammer.

Somit ist alles in trockenen Tuechern.

Im konkreten Fall,hat der Anwalt,das uebergebene Geld nicht auf
ein Anderkonto gelegt,sondern verjubelt,verspielt,verhurt oder seine
Investition sind den Bach runtergegangen.Kurz das Geld ist weg
und der Anwalt meldet Konkurs an.

Der Treugeber schaut durch die Finger und weint eine stille Traene.

Der Versuch ueber die Haftung der Kammer an sein Geld zu kommen,
scheitert,weil die von einem Anderkonto nichts wissen.

Daher hat man in dem Fall (Grundverkauf)sich zu vergewissern,dass
das Geld auf einem Anderkonto liegt.Das muss unmittelbar erfolgen.
Man hat auch das Recht,einen Kontoauszug fuer das Anderkonto zu
verlangen und wenn das nicht genuegt,auch bei der Kammer nachfragen,
ob eine Meldung gemacht wurde.

Natuerlich hat sich der Anwalt wegen der Untreue zu verantworten,aber
einem Nackerten kann man kein Geld aus der Tasche ziehen.
Und ob der 3 Jahre schmort,ist kein Trost.

Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #27 am: April 21, 2023, 07:54:18 »

Henne oder Ei.

Das Verfahren,das Birgit Lauda angestrengt hat,wird interessant
werden.

Egal,wie das Urteil ausfallen wird,es wird durch alle Instanzen durch-
gefochten werden und hat nach Rechtswirksamkeit,Auswirkungen.

Der kurze Ueberblick :

Herr Niki Lauda hat 1997 eine Stiftung gegruendet und sein Ver-
moegen in diese eingebracht.
Mit der Stiftunge wollte er erreichen,dass seine Familien aus den
Ertraegen und Basisvermoegen,finanziell abgesichert sind.
Sterben die namentlichen genannten Familienmitglieder ab,geht
das Restvermoegen (oder die Ertraege ) an das Kunsthistorische
Museum.

Frau Lauda ist damit nicht einverstanden und klagt auf die Heraus-
gabe des,sie betreffenden,Pflichterbteils.

Nun sind Stiftungen deswegen errichtet worden,um genau diese
Erbzersplitterung zu vermeiden.

Wertet das Gericht den Pflichterbschaftsanspruch hoeher,als den
Zweck einer Stiftung,werden vielleicht Stiftungen obsolet.

Wertet das Gericht das Stiftungskonstrukt hoeher ein,taucht im Fall
Lauda ein Menschenrechtsproblem auf.

Herr Lauda hat naemlich verfuegt,dass Zahlungen aus der Stiftung
nur solange geleistet werden,als Frau Birgit oder auch Frau Marlene
Witwen bleiben.

Heisst,er nimmt aus dem Grab heraus,Einfluss auf die Damen und
hindert sie,sich wieder zu verheiraten.

Bei der ersten Tagsatzung,fuhr der Vertreter der Stiftung mit schwerem
Geschuetz auf und fordert,dass Frau Birgit als erbunwuerdig er-
klaert wird,weil sie gewisse Vermoegensanteile verschwiegen hat.
Damit waere die Sache mit dem Pflichterbanteil erledigt.

Beruft sich Frau Birgit auf Geschenke,die ihr Niki gemacht hat,muss
sie auch erklaeren,warum dafuer keine Schenkungssteuer bezahlt
wurde.

In der Stiftung Lauda lagert relativ schmales Vermoegen. Die Presse
schreibt es handelt sich um 300 Mio.Euro.
Sollte der Erbanspruch hoeher gewertet werden,kann sich Frau Birgit
auf 150 Mio freuen und kann auch noch heiraten.

In anderen Stiftungen lagern wesentlich hoehere Vermoegenswerte.

Die Stiftung Horten ist 3 Mrd.schwer und der Graf "Kari"Anton Goess
bekommt vorerst nichts davon,obwohl er der Ehemann von Heidi
Horten war.

Der ist ganz gespannt,wie die Sache mit Birgit Lauda ausgeht.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #28 am: April 26, 2023, 06:21:08 »

Frau Merkel verurteilt !!!! @Kern gluecklich !!!!

Die Geschichte ist schon ein bisschen aelter und eigentlich ohne
Relevanz.

Eine Aeusserung der Bundeskanzlerin (als Bundeskanzlerin)im Jahr
2020 wurde durch einen Spruch des Verfassungsgerichts 2022 in-
soferne geruegt,dass sie diesen Kommentar als Bundeskanzlerin
getaetigt hat und damit das Neutralitaetsgebot verletzt hat.

Haette sie die selbe Aeusserung als Unionspolitikerin,z.B.im Wahl-
kampf gemacht,waere dies unbeanstandet geblieben.

In der Urteilsbegruendung steht ein merkwuerdiger Satz.

Da steht,dass ein Regierungsmitglied keine "einseitige "Parteien-
stellung einnehmen darf, d.h. man darf wohl Parteistellung einnehmen,
nur halt keine einseitige.

Wenn man jedoch Stellung nimmt,ist man Partei,entweder pro oder
kontra.

Alles Schnee von gestern.Frau Merkel ist nicht mehr Bundeskanzlerin
und der Urteilsspruch kratzt sie nicht und hat auch keine persoenliche
Konsequenz.

Bitte weitergehen,es gibt nichts zu sehen.

Jock


« Letzte Änderung: April 26, 2023, 06:22:46 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #29 am: April 26, 2023, 21:09:08 »

Auftreten vor Gericht

Frau Dr.Sophie Karmasin ist wegen schweren Betrugs angeklagt
und steht derzeit vor Gericht.

Sie hatte einen hervorragenden Ruf als Meinungsforscherin und
war auch Familienministerin.

Nach ihrem Ausscheiden als Ministerin hatte sie Anspruch auf einen
verkuerzten Ministergehalt fuer 6 Monate,wenn sie "arbeitslos" wird.

Heisst,sie darf keine Einkuenfte haben und darf auch nicht arbeiten.

Das missachtete sie,wie man zufaellig draufkam,indem sie einen
Auftrag eines Ministeriums annahm.
Als die Sache publik wurde,zahlte sie den zu unrecht bezogenen Be-
trag zurueck (55.000 Euro)- zu spaet,wie der Staatsanwalt ihr vorwirft.

Der Prozessauftakt war natuerlich fuer Presse hochinteressant und be-
richtete mit Liveticker und Fotos.

Und jetzt kommt Psychologie ins Spiel.

Frau Karmasin kam ungeschminkt,die Traenensaecke stachen hervor,sie
bekannte sich unschuldig und beantwortete keine Fragen des Staats-
anwalts und Richter.Auch ueber ihre Vermoegensverhaeltnisse gab sie
keine Auskunft.

Ganz,ganz schlecht oder Taktik ?

Im Unterbewusstsein des Richters,beeinflusst das Auftreten im Gericht
wohl das Strafausmass.
Eine Versuchsreihe hat ergeben,dass Richteraspiranten bei einem
fiktiven Fall (Vergewaltigung) zwischen 7 Monate bedingt und 3 Jahre
unbedingt geurteilt haetten,bei identischen Sachverhalt,aber unter-
schiedlichem Auftreten.

Bei Gericht erscheint man in ordentlicher Kleidung (Maenner mit Kra-
watte und geputzten Schuhen,Frauen keinesfalls sexy gekleidet)
Das Handy hat abgeschaltet zu sein.
Antworten auf Fragen,sollen laut,kurz und praegnant sein.
Niemals Richter und Staatsanwaelte unterbrechen,zu beschimpfen u.s.w.
Auch Eloquenz und Selbstbewusstsein haben eine positive Wirkung,doch
man muss beachten,da nicht zu uebertreiben.

Obwohl einem Angeklagten das Recht zusteht,zu Luegen bis sich die
Balken biegen,ist es besser,das Unrechtsverhalten zuzugeben,da sich
ein Gestaendnis strafmindern auswirkt.Den Zusatz "es tut mir leid"
nicht vergessen.

Laeuft das Urteil auf einen Schuldspruch hinaus,keinesfalls,ohne Be-
ratung mit seinem Anwalt annehmen oder in Berufung gehen und die
Bedenkzeit ausnuetzen.

Ist man halbwegs prominent,jeden Kontakt mit der Presse vermeiden,
um Vorverurteilungen hintanzuhalten.(Fall Teichmeister)

Vorverurteilungen passieren in den USA haeufig.Wer sich an den Fall
Dominik Strauss-Kahn erinnert,weiss von was ich schreibe.

Uebermuedet,unrasiert wurde er voruebergebeugt von der Polizei der
Presse vorgefuehrt und so schon eine Vorverurteilung inszeniert.

Anders der Fall eines amerikanischen Filmsternchens,das wegen Laden-
diebstahls vor Gericht stand.
Sie klaute aus einer Boutique hochwertige Kleidungsstuecke eines
suendteuren Modelabels und erschien im Gerichtssaal mit eben-
solchen Kleidungsstuecken,der selben Modefirma.

Jock









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