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Autor Thema: Urteile in DACH  (Gelesen 4489 mal)

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Jock

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Urteile in DACH
« am: Januar 03, 2023, 17:07:58 »

Ist Prostition ein legaler Beruf ?

Rechtlich ja,wenn die Bestimmungen dazu eingehalten werden.

Da bestehen Rechte und Pflichten fuer die Sexarbeiter,die auch
gesetzlich verbrieft sind.

So sind Sexarbeiter berechtigt,ihr Honorar einzuklagen oder Hilfe
von einer offiziellen Beratungsstelle zu holen.

Pflichten sind,das Gewerbe anzumelden,Einkommensteuer zu be-
zahlen,Untersuchungstermine beim Arzt einhalten,Krankenkassen-
und Pensionsversicherungsbeitraege abzufuehren.
(Genauso,wie bei einem selbststaendigen Koch auch).

So ist dieses Gewerbe legal,was aber nicht dem gesellschaftlichen
Konsens immer entspricht.

Ein Senat an einen hohen Gericht urteilte jetzt letztinstanzlich so,
dass man davonrennen will.

Die Sache ist diese :

In einer "Dokumentation"eines Fernsehrsenders,tritt ein Rechts-
anwalt in einem weissen Bademantel auf,der ueber die Vorzuege
von Dienstleistungen,die Prostituierte bieten,plauderte.
Eine Dame,in Berufskleidung tritt hinzu,man beruehrt sich kurz
und verschwindet in die "Werkstatt".

Kurz nach der Ausstrahlung des Beitrags,eroeffnete die Rechts-
abwaltkammer ein Disziplinarverfahren wegen "Schaedigung des
Ansehens seiner Berufsgruppe"und verurteilte ihn zu 4.000 Euro
Strafe.

"Zwicks mi,i glaub i tram.Des dorf net wohr sein,wo san ma daham"

Der Einwand des Anwalts,er koenne als Privatmann machen was er
will und seine Aeusserungen entsprechen der Meinungsfreiheit,so-
wie er ein "Vertragsverhaeltnis"mit einer legal operierenden Unter-
nehmerin geschlossen habe,wurden vom Tisch gewischt.

Die allgemeine Meinung zum Urteil ist,da hat sich die Rechtsanwalt-
kammer einen Schiefer eingezogen.

Jock


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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #1 am: Januar 04, 2023, 18:34:27 »

Strassenblockaden

Die ersten Politiker in Deutschland fordern,dass die Strassen-
kleberer mit Gefaengnisaufenthalten zu rechnen haben,wenn sie
aktiv geworden sind.

Gibt das Strafrecht das her oder muss man hier anpassen?

Eine Strassenblckade,die nicht als Demonstration angemeldet und
genehmigt ist,gilt als Verwaltungsuebertretung und wird gering-
fuegig gebuesst.

Anders,wenn solche Klebeaktionen ins Strafrecht "wandern",sieht es
mit der Reaktion des Staates (Oeffentlichkeit)recht grimmig aus.

Dafuer muesste man sorgen,dass durch diese Strassenblocke der
der Straftatbestand der Noetigung erfolgt ist und der immaterielle
Schaden,den die betroffenen Verkehrsteilnehmer erleiden,mit 100 Euro
erwirkt wird.
Auf einer vielbefahrenen Strasse kommen schnell 100 Fahrzeuge mit
130 Personen zusammen,bevor die Polizei den Verkehr umleiten kann.

Daher entsteht ein Schadenssumme von 13.000 Euro.Der Einsatz der
Polizei kostet auch was,der Verwaltungsaufwand nochmals.

Macht ca.20.000 Euro,die zur ungeteilten Hand die Aktivisten zu
tragen haben.

Zahlen sie oder die Auftragsgeber nicht,ist ein Insolvenzverfahren
einzuleiten.Eventuell ist auch eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht aus-
geschlossen.

Ein Insolvenzverfahren hat Zaehne.Faelligstellung einer ausgenuetzten
Kreditlinie,Eintrag ins Schufa-Register,moegliche Schwierigkeiten
bei einer Einstellung als Beamte u.s.w.

Einmal ein Verfahren durchgezogen und entsprechend durch die
Medien kommuniziert,waere der Spuk schnell vorueber.

Jock


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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #2 am: Januar 11, 2023, 20:35:32 »

Verjaehrung oder Verwirkung

Ein sehr vermoegender Ex-Politiker starb 2005 und vermachte
seinen 5 anerkannten Kindern das Vermoegen.(Schloss und
Laendereien).Seine uneheliche Tochter,um die er sich nie kuem-
merte,vergass er dabei.

Durch Zufall fand die uneheliche Tochter heraus,wer ihr Vater war
und forderte die Herausgabe ihres Pflichtanteils.

Die 5 Erben stellten sich auf den Standpunkt,die Sache sei ver-
jaehrt und verweigerten die Auszahlung.

Der Oberste Gerichtshof urteilte so,dass von einer Verjaehrung
nicht die Rede ist,weil erst nach Bekanntwerden,des Sachverhaltes
(fuer die uneheliche Tochter)die Verjaehrungsfrist zu laufen beginnt.

Bekommt nun die Tochter,auf Grund des Urteils,die Millionen ?

Jein,denn sie muss nun ihre Forderung durchsetzten wollen.

Glaubt sie,sie haette Zeit und unternimmt erst etwas,knapp bevor
die Verjaehrungsfrist ablaeuft,laeuft sie in Gefahr,dass die Gegen-
seite auf"Verwirkung"pocht und sie leer ausgeht.

Verwirkung entsteht,wenn ein Glaeubiger (Anspruchsberechtigter)
keine Massnahmen unternimmt,die Forderung einzutreiben.
Pfaendung zum Beispiel.

Meine Forderung an Hans Hummer,der mir noch aus den 50.Jahren,
ein paar Schillinge aus der Verleihung von Micky Mause - Hefte
schuldet,ist nicht nur ein Fall der Verjaehrung sondern auch ein
Fall der Verwirkung,weil ich ihn nie,pfaenden habe lassen.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #3 am: Januar 13, 2023, 18:39:01 »

Strafverschaerfung fuer Strassenkleber.

Die "Hanni" will es,der Bundeskanzler Nehammer auch,auch
andere Haeuptlinge liebaeugeln damit.

Wird die Strassenkleberei ein Straftatsbestand,ist fuer die Be-
strafung nicht mehr die Verwaltungsbehoerde zustaendig,sondern
das Gericht.

Und da warenen die Experten und befuerchten das geht ins Auge
und die Strassenkleberei wird "billiger".

Warum ?

Derzeit gibt es einen Tarif (fuer die Stoerung der Ordnung),und
der liegt bei ca.240 Euro- bis 400 Euro.
Bei Nichteinbringung droht die Ersatzhaftstrafe von vielleicht
ein paar Stunden.

Ein Student,der die 400 Euro absitzen muss,muesste bei der
Basis 4 Euro pro Tag - 100 Tage ins Gefaengnis.
Dazu kann es nicht kommen,weil die Ersatzhaftstrafe nicht
ueber 6 Wochen verhaengt werden kann.

Kommt es jedoch zu einem Gerichtsverfahren,werden,im Gegen-
satz zur Verwaltungsstrafe,soziale Aspekte "angerechnet"

Zum Beispiel das Einkommen.

Da die Kleberer meist Studenten sind und kein Einkommen haben,
verringern sich die 400 Euro auf 100 Euro.(Basis 4 Euro pro Tag)

Auch andere "Milderungsgruende" kommen in Ansatz.

Die 100 Euro zahlt jeder leicht und gerne.Eine "Abschreckung"
fuer einen 2.Einsatz ist nicht zu sehen.

Daher wird es in Oesterreich nicht kommen,in Deutschland liegt
die Sache etwas anders.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #4 am: Januar 18, 2023, 18:41:47 »

Es kann jeden passieren,dass er die Ehre  bekommt,sich eine
gewisse Zeit in einer "Justizvollzugsanstalt" aufhalten zu duerfen.

Dort herrschen zwar strenge Regeln,aber rechtlos sind die In-
sassen nicht,wie folgender Fall zeigt.

Ein neu einsitzender Haeftling war sehr erstaunt,weil er zu Mittag
nicht nur das Mittagsessen serviert bekam,sondern auch gleich das
Abendessen.

Das kam ihm etwas komisch vor,weil beim Steirereck (ein Nobel-
lokal),dies anders gehandhabt wird.

Die Beschwerde,wo er ausfuehrte,dass das stundenlange Aufbe-
wahren des Abendessens im Sommer,eventuell gesundheitsge-
faehrdend sei,weil weder ein Kuehlschrank noch eine Mikrowelle
in den Zellen sind,wurde nicht einmal von der Anstaltsleitung ig-
noriert.
Es wurde weder ein Kuehlschrank,noch eine Mikrowelle angeschafft
und auch nicht das Abendessen zur gegebender Zeit serviert.

Ich kann mir vorstellen,dass diese Ignoranz sich auf den Magen
schlaegt und ein Magengeschwuer zuechtet.

Der Haeftling klagte daher und bekam durch alle Instanzen recht.

Ausschlaggeben war ein Nebensatz im Gesetzestext der die Haft
regelt und wo steht,dass die Gefaengniskost nicht nur den er-
naehrungswissenschaftlichen Erfordernissen entsprechen muss,
sondern auch zum angemessenen Zeitpunkt verabreicht werden
muss.

Die Verfahrenskosten traegt der Staat und auch die Kosten fuer
Kuehlschraenke,Mikrowellen bzw. den Aufwand fuer den zusaetz-
lichen zeitlichen Servierdurchgang.

Rechtlich ist die Sache gelaufen,doch fuer ein uriges Gestein der
FPOe ist es Anlass dagegen zu polemisieren.

Seinem Verstaendnis nach genuege auch Wasser und hartes Brot,
wie ueberhaupt die Justiz viel zu lax agiert,aergert er sich.

Jock

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #5 am: Februar 05, 2023, 20:45:55 »

Kinderpornografie

Ein aufstrebender Burgschauspieler wurde von seiner Ex ver-
pfiffen,Kinderpornografisches Material zu besitzen.

Das Rauschen im Blaetterwald war ohrenbetaeubend und auch
die Politik surfte mit,indem man den Strafrahmen,oben aus-
weiten will.Ein Jahr hoehere Gefaengnisstrafe soll eingefuehrt
werden.

Allerdings im unteren Bereich der Strafsanktionen,bleibt es wie
es war,d.h. bedingte Strafe von 6 Monaten bzw. Geldstrafe.

Fuer den Richter ist die Prozessfuehrung ein Ritt ueber den Boden-
see,weil natuerlich alle erwarten,dass dieser Taeter,moeglichst
die Hoechststrafe ausfasst.

Dazu kann es aber nicht kommen,weil dem Taeter Milderungsgruende
anzurechnen sind.
Er ist gestaenig und hat sich freiwillig einer therapeutischen Behand-
lung unterzogen.
Zudem argumentiert sein Anwalt mit einem "digitalem Delikt",also
irgendeine abstrakte Gesetzesuebertretung.

Aehnliche Faelle,die keine Wellen in der Oeffentlichkeit schlagen,werden
solche Verfahren mit bedingten Strafen beendet.

Auch der Fall des ehemaligen Fussballnationalspielers Metzelder wurde
mit nur 10 Monate bedingt rechtskraeftig.

Es wundert einem schon,dass in der EU unterschiedliche Strafmass-
nahmen fuer ein und das selbe Delikt gelten.

Noch vor 22 Jahren war Kinderpornografie in Griechenland straffrei
und Japan hat erst,vor nicht langer Zeit,Kinderpornos unter Strafe
gestellt,mit der Ausnahme,Darstellungen in Comics.

Auf der anderen Seite,ist Kinderpornografie in Irland bis zu 14 Jahren
Gefaengnis bedroht,was vielleicht auch,im Verhaeltnis zu einem Mord,
ueberzogen ist.

In Oesterreich sind nur 6 Polizeibeamte abgestellt,Verbrechen dieser
Art auf die Spur zu kommen und sind heillos ueberfordert.

Da gehoeren die Befugnisse europaweit vereinheitlicht,das Personal
aufgestockt und IT-tauglich gemacht und natuerlich auch Hemmnisse
im Internet,speziell im Darknet,eingefuehrt.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #6 am: Februar 12, 2023, 12:46:44 »

Liebe zukuenftige Knastbrueder und Schwestern !

Ihr koennt froh sein,dass 1974 der damalige Justizminister Broda
eine neue Strafordnung durchgesetzt hat,die die bestehende,
aber schon novellierte,Ordnung von 1852 abloeste.

Die alte Strafordnung hatte einige Anordnungen aufgelistet,die
rueckblickend,fast mittelalterlich wirkten.

So war es zum Beispiel moeglich,ein Verbrechen mit "Kerker"
oder mit "schweren Kerker",(wenn nicht ueberhaupt die Todes-
strafe drohte,zu verhaengen.

Bei schweren Kerker mussten die Gefangenen "in Eisen" ge-
halten werden,zudem gab es noch zusaetzliche Erschwernisse,
wie "hartes Lager" oder "Dunkelhaft" oder beides am Jahrestag
des Verbrechens.

Bei der Militaerstrafordnung bis 1919 sogar Krummschliessungen
und Spiesrutenlaufen.

Aber auch zivile Strafgefangene waren von der "Pruegelstrafe"
nicht verschont.Allerdings war diese Strafe vom Gefaengnisarzt
freizugeben und durfte die Anzahl der "Streichungen" und bezueg-
lich der Zeitintervalle nicht ein gewisses Quantum ueberschreiten.

Bezueglich der Todesstrafe ist anzumerken,dass bereits 1787 diese
in" Oesterreichischen Landen"weitestgehend abgeschafft wurde,
aber aus politischen Gruenden bald wieder eingefuehrt werden musste.

Und sie blieb bis 1950.Im Maerz 1950 war die letzte Vollstreckung
(Strick) und wurde dann im Juli 1950 endgueltig abgeschafft.
Der Scharfrichter wurde jedoch nicht entlassen,sondern in Pension
geschickt.

Mit Punkt und Beistrich,wurde die Strafordnung von 1852,auch in
Liechtenstein eingefuehrt,wie auch die k.u.k. Eisenbahn.

Ob jetzt in Liechtenstein,zwar mit Novellierungen,aber bei Beibe-
halt der Todesstrafe,die Strafordnung von 1852 nocht gilt,weiss
ich nicht,aber wenn Liechtenstein zur EU beitreten will,muss es
die Todesstrafe abschaffen,weil es sonst nicht aufgenommen wird.

Mit der Strafrechtsreform des Ministers Broda,hat sich die DNA ver-
aendert.

Strafe ja,aber weg von Vergeltung und hin zur Resozialisierung.
Dass dafuer oftmals Geld und Mittel fehlen,steht auf einen anderen
Blatt.

Jock
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #7 am: Februar 15, 2023, 12:06:58 »

Die islamische Morgengabe und das europaeische Recht.

Es war ein wunderschoener Tag,irgendwo im Iran,wo eine
hundert und mehrkoepfige Hochzeitsgesellschaft einer islam-
ischen Trauungszeremonie beiwohnte.

Der Imam frug nach der Hoehe der Morgengabe und trug den
Wert bzw.die Anzahl der Goldmuenzen in das Heiratsdokument
ein.
Ueblich werden dabei 500,nicht naeher definierte,Goldmuenzen
genannt,aber es kann auch viel,viel mehr sein.

Mit dem Eintrag des Wertes,ist die Sache,vorerst im Iran rechts-
kraeftig und keine Maus,kann danach einen Faden abbeissen.

Warum der Braeutigam eine moeglichst hohe Summe nennt,liegt
in der Begruendung darin,weil bei einer Insolvenz,der Betrag
von der Masse abgezogen wird und als unpfaendbar zu betrachten
ist.

Auf der anderen Seite,entsteht auch ein Besitzanspruch auf den
Wert,fuer die Braut/Ehefrau.

Die Morgengabe,hat neben anderer sozialer Wirkung (Hemmnis
beim Verstossungsrecht)auch die Moeglichkeit eingeraeumt,diese
erst zum Teil zu zahlen und den Rest im Laufe der Ehe bzw.mutiert
sie zur Abendgabe,wo der Restbetrag bei einer Scheidung faellig wird.

Spaeter ging dieses iranische Ehepaar nach Deutschland und liess
sich scheiden.
Da der Ex-Mann den Rest der Morgengabe nicht herausrueckte,
klage ihn die Frau in Deutschland - und blitze vorerst ab.

Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt,dass der Begriff
Morgengabe in keinem Gesetzestext aufscheint und daher nicht
Verhandlungsgegenstand sein kann.
Jedenfalls ein Familiengericht ist da nicht zustaendig.

Ausserdem,waere die Sache nur bei einem Zivilgericht vorzutragen,
wenn der "Vertrag" ueber die Morgengabe,vor einem Notar ge-
schlossen worden waere.

Ende gut,alles gut.

Wie kommt ein deutsches Familiengericht dazu,sich mit islam-
ischen Auslaendern und deren islamischen Gebraeuchen und einer,
im Ausland geschlossenen Vereinbarung zu beschaeftigen ?

Bei einem aehnlichen Fall,blitzte die Klaegerin 2 x ab bis sie vom
OLR Koeln recht bekam.

Dieses Gericht entschied,dass die deutschen Familiengerichte sehr
wohl,bei solchen Causen urteilen muessen,wenn Klaeger und Be-
klagter ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Der EuHG bestaetigte die Erkenntnis und der arme Ex-Ehemann
ueberwies 96.000 Euros.

Das hat zur Folge,dass Anwaelte und Richter sich in das islam-
ische Morgengaberecht  vertiefen muessen und nach deren Richt-
liene Recht sprechen muessen.

Wurde damit einen Spalt der Tuere geoeffnet,wodurch die Scharia
Einzug auf deutsche Rechtsordnung nehmen kann ?

Jock


P.s.Die Morgengabe hat aber nichts mit dem Sin sod oder mit der
Mitgift zu tun.

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #8 am: Februar 17, 2023, 11:06:50 »

Amtssprache Deutsch.

Als am 17.Juni 2004 die Bundestagsabgeordnete Maria Michalk
das Rednerpult des deutschen Parlament betrat,war alles wie ge-
wohnt.

Aber schon nach den ersten Saetzen,vermuteten 99% der An-
wesenden,dass irgendetwas mit ihren Ohren nicht stimmt.
Sie verstanden nichts davon,wovon die Rednerin sprach,denn sie
hielt ihre Rede in Sorbisch.

Deutschtuemler waren entsetzt ! Darf sie das ueberhaupt,wenn
doch die Amtssprache Deutsch ist ?

Ja,das durfte sie,denn neben Sorbisch,sind auch Daenisch,Fries-
isch und Niederdeutsch,wenn auch nur regional,Amts- und Gerichts-
sprachen.

Daraus ergeben sich einige Komplikationen.

Die Behoerden muessen Sorge tragen,dass Landesgesetze auch
in der jeweiligen Sprache veroeffentlicht werden,damit sie in kraft
treten koennen.

Bei Gerichtsverhandlungen,haben die Richter natuerlich die noetigen
Sprachkenntnisse vorzuweisen und die Urteile auch in dieser Sprache
begruenden.

Warum nicht ? In der Schweiz,mit ihren 4 Amtssprachen klappt das
ja auch.

Nur in Oesterreich sitzt ein gefaehrlicher Wurm,bei den 4 Amts-
sprachen.Besonders das Slowenische ist gerade wieder ein polit-
isches Hick-Hack.

Die FPOe sieht eine gefaehrliche Slowenisierung heraufziehen,weil
ein weiteres Gericht in Kaernten,Slowenisch als Gerichtssprache
einfuehren will.

Ein weiteres Gericht,neben bereits bestehenden zweisprachigen
Gerichten,slowenischsprachige Schulen und Gymnasien,soll den
Zusammenbruch Oesterreichs beschleunigen,fuerchten die Blauen.

Einer der hirnveroedeten FPOe - Funktionaeren,will sogar Deutsch
als Unterrichtssprache einfuehren.

Es hat in Oesterreich genau 100 Jahre gedauert,bis ein Gesetz,das
die Slowenen in Oesterreich betrifft,in Slowenisch veroeffentlicht
wurde.

Das "Sprachenproblem" kann sich aber noch verschaerfen,wenn sich,
wieder in Oesterreich,die Sache so aufschaukelt,dass Unruhen ent-
stehen.

Hier ist kuehler Kopf zu bewahren,auch in Deutschland,wenn die
Bestrebungen der EU-Kommission sich durchsetzten,die Minderheiten-
rechte auszubauen und Tuerkisch als zusaetzliche Amtssprache
eingefuehrt werden muessen.(EU-Recht schlaegt Landesrecht)

Jock


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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #9 am: Februar 20, 2023, 14:19:59 »

Buwog - Prozess

168 Verhandlungstage,verteilt auf fast 3 Jahren,hat es gedauert,
bis das Urteil gefallen ist.

Die Hauptangeklagten,darunter der ehemalige Finanzminister
Grasser,wurden zu 6,7 und 8 Jahren Gefaengnis verurteilt.

Die Anwaelte meldeten Berufung an und somit sind die Urteile,
ausser der 10 anderen Angeklagten,die freigesprochen wurden,
nicht rechtskraeftig.

Das Verfahren hat eine Menge Geld und Ressourcen gekostet und
steht nun auf der Kippe.Die Chance ist gross,dass der Prozess
wiederholt werden muss.

Hauptgrund dafuer ist die Befangenheit der Richterin.

Ihr Mann,ebenfalls Richter,hat vor dem Prozess oeffentlich seine
Meinung kundgetan,dass Herr Grasser & Co zu verurteilen sind.
Fuer diese Aeusserung bekam er 5.000 Euro Strafe.

Es ist ein Unikum im oesterreichischen Gerichtswesen,dass der be-
schuldigte Richter selbst bestimmt,ob er befangen ist oder nicht.

Die Richterin erklaerte sich fuer nicht befangen und das Verfahren
nahm seinen Lauf.

Da jedoch die Finanzprokuratur (das ist der Anwalt der Republik)
ebenfalls vor der Befangenheit der Richterin warnte,ist die Chance,
dass Senat,der die Einsprueche behandelt,gross,dass das vorlaeuf-
ige Urteil nicht haelt und das Verfahren wiederholt werden muss.

In den 168 Verhandlungstagen konnte kein hieb-und stichfester
Beweis erbracht werden,der es berechtigen wuerde,eine nun vor
20 Jahren geplante Malversation,zu ahnden.

Aus einzelnen Faeden wurde ein Strick gedreht und das als In-
dizien gewertet,um ein (politisches ?) Urteil zu faellen.

Ein politisches Urteil in Oesterreich ? Nie im Leben !

Natuerlich war auch das Urteil im BAWAG - Prozess kein polit-
isches.
Und dass die BAWAG ein rotes Bankinstitut war und der Gewerk-
schaftsbund dahinterstand,ist reiner Zufall.

Auch dass die Richterin,die den Generaldirektor zu 10 Jahren Haft
verurteilte und kurz darauf in der schwarz/blauen Regierung sogar
Justizministerin wurde,ist purer Zufall.

Steht nicht in der Bibel - wer glaubt,wird selig.

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #10 am: Februar 28, 2023, 18:39:08 »

Laesio enormis

Ich schicke voraus,die Beispielgeschichte hat nie stattgefunden und
wird auch nicht stattfinden.

Meine Tante hat mir einen Ring mit einem grossen,funkelnden Stein
vermacht.Ich schaetze keinen Schmuck,lieber ist mir ein neues Auto.
Also,will ich den Ring verkaufen und wende mich an @Sumi,der ein
Fachmann auf diesem Gebiet ist.

@Sumi begutachtete den Ring und den Stein,dann schuettelte er
den Kopf und sagt: "Der Stein ist kein Diamant,sondern ein Zirkon.
Er will mir aber trotzdem 500 Euro zahlen.

Enttaeuscht willigte ich ein und nahm die 500.

Wenig spaeter taucht in der Hinterlassenschaft der Tante eine Wert-
schaetzung fuer den Ring/Stein auf,die besagt,der Stein ist 20.000
Euro wert.

@Sumi, der aufgefordert wurde,die Differenz zu bezahlen,bleibt hart-
leibig und will von einem Ausgleich oder Rueckabwicklung nichts
wissen und beruft sich auf Vertragsfreiheit und schlaegt knallend die
Tuer zu.

Habe ich jetzt die Arschkarte ?

Nein,in dem Fall greift die "Laesio enormis",die den Verkaeufer seit
altroemischer Zeit,vor Uebervorteilungen schuetzt.

Dieser Rechtsgrundsatz wurde eingefuehrt um kleine Bauern zu
schuetzen,von Grundaufkaeufern uebervorteilt zu werden.

Gehe ich zu Gericht,weil keine Einigung moeglich ist,hat @Sumi ganz
schlechte Karten.

Denn auf Grund seiner Fachkenntnisse geht man davon aus,dass er
den wahren Wert wohl feststellen konnte.

Er zahlt daher die Differenz zum Wert oder gibt den Ring zurueck.

Schlagend wird dabei seine Gutachterhaftung,wonach der Gutachter
(auch selbsternannte Gutachter)fuer Schaeden aus falschen Gutachten,
haften.

Aber auch ohne eines Gutachtens,gibt es in der Rechtssprechung,
den Passus " sittenwidriges Geschaeft".Ein Geschaeft ist nichtig und
somit sittenwidrig,wenn die Diffenz von Geld und Leistung 100 %
betraegt.

Ausnahme sind "Gluecksgeschaefte".Ein Los,das verspricht 1 Mio
zu gewinnen und sich als Niete herausstellt,kann man nicht einklagen.

Spannend ist,wenn ich einen Freund frage,ob ich Frl.Sowieso heiraten
soll und er mir abraet.

Halte ich mich an seinen Rat und es stellt sich heraus,die Dame haette
eine Mitgift von 20 Mio in die Ehe eingebracht,kann ich den Freund
auf die Differenz klagen ?

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #11 am: März 04, 2023, 21:52:44 »

Rechtssache : Familienrecht

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspraesidenten Dr.Mus-
ger,als Vorsitzender und den Hofraeten Mag.Wurzer,Mag.Dr. Wurd-
inger,Mag.Wessely-Kristoefel und Dr.Parzmayer,in der Familienrechts-
angelegenheit,des Antragsstellers "J",vertreten durch Mag.Lippisch-
Hammerschlag,gegen die Antragsgegnerin "A",vertreten durch Mag.
Migglautsch,wegen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermoegens,
entschieden.

In dem Fall geht es um den Kater "F".(Der vollstaendige Name des Katers,kann aus Datenschutzgruenden nicht genannt werden.)

Nach der Scheidung 2021 nahm die Exfrau den Kater heimlich zu ihr.
Der Exmann klagte auf Herausgabe des Tieres und fuehrt ins Treffen,
er haette eine groessere emotionale Bindung zu Kater F.aufgebaut und
eine Trennung widerspricht dem Tierwohl.

Bevor die Causa beim OGH ankommt,haben bereits zwei niedrigere In-
stanzen entschieden und die Anwaelte ihrer Honorarrechnungen ge-
legt.

Der OGH hat entschieden,dass Tiere "Sachen"sind und keine emotion-
ale Bindungen entwicklen.
(Da bin ich bei Hunden und Pferden anderer Ansicht)

Die Causa wurde an das Erstgericht zurueckgewiesen.

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #12 am: März 06, 2023, 17:29:40 »

Das G'wirks mit dem Abmahnanwalt.

Frauen wird aus vielerlei Gruenden unwohl.Einmal sind es ihre
Tage,dann,weil der Friseur geschlammt hat u.s.w.

Dass aber eine Frau Unwohlsamkeit verspuert,weil sie auf einer
Website einen bestimmten Schriftzug,der aus Lettern eines Inter-
netplayers besteht,deutet auf eine grosse Sensibelkeit hin.

Sie beschliesst dagegen rechtlich vorzugehen und beriet sich mit
einem Anwalt.

Im Abmahnschreiben werden 190 Euro Entschaedigung +90 Euro
Anwaltskosten verlangt.

So weit,so gut.So etwas kann taegliches Brot einer Anwaltskanzlei
sein und ist daher nicht ungewoehnlich.

Doch dieser Fall ist speziell,denn es wurden 26.000 Abmahnbriefe
versandt und weitere 6.000 waren in Vorbereitung.

Darauf hin hat ein Anwalt einiger Abmahnempfaenger,wegen Betrugs
und Erpressung geklagt und hat gute Karten.

Er fand heraus,dass die Klaegerin,angeblich die Freundin des Anwalts
ist,dass sie nie und nimmer selbst 32.000 Websites besuchen hat koen-
nen und das Ganze auf eine Abzocke hinauslaeuft.

Ist es ein Betrugsverdacht der ueber 5 Mio reicht,wird es ein Fall fuer
die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Die Erhebung dieser Behoerde,fand heraus,dass ein spezielles Com-
puterprogramm eingesetzt wurde,um die fraglichen Websites ausfindig
zu machen,des Weiteren,sowie dass der Anwalt in die Preisverhandlung-
en,fuer den Druck der Abmahnbriefe persoenlich eingebunden war.

Ganz,ganz schlechte Karten fuer Frau Z und Anwalt H.

Zwar ist man auf See und im Gerichtssaal in Gottes Hand,doch die
Chance im Verfahren freigesprochen zu werden,ist minimal.

Und dann kommt es noch dicker.

Die ausgelegten Kosten der Frau Z sind unwiderruflich dahin.Porto
der Briefe,Druck und Computerprogramm,sollen sich auf 100.000
Euro belaufen haben.

Gegen den Anwalt wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet,das
durchaus dazu fuehren kann,dass er seine Zulassung verliert.

Jock



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Re: Urteile in DACH
« Antwort #13 am: März 07, 2023, 12:32:17 »

Ein Bericht einer Zeitung titelt,von @Goldfinger eingestellt :

"Syrer vergewaltigt 15-jaehrige und kommt mit Bewaehrungs-
strafe davon".

Das ist falsch und die Formulierung dient der Fremdenfeindlichkeit.

Es hat nach Paragrapf 177 keine Vergewaltigung gegeben.Als Verge-
waltigung zaehlt nur,wenn eine Penetration stattgefunden hat.

Und diese hat es laut Gericht nicht gegeben.

Verbleiben nur Vergehen,die im Paragraphen 182 vermerkt sind
und sich  auf sexuelle Noetigung bzw.sexueller Missbrauch von Jugend-
lichen erstrecken.

Diese Vergehen sehen,im schwerwiegenden Fall,zwar auch eine Ge-
faengnisstrafe vor,kann aber davon abgesehen werden,wenn gewis-
se Umstaende zutreffen.

Soweit man den Bericht trauen darf,wurde die junge Frau "nur"
begrapscht,woraus der Staatsanwalt Klage wegen Vergewaltigung
eingebracht hat und damit nicht durchkam.

Ist das Urteil deswegen skandaloes ?

Wenn ja,dann kann der Staatsanwalt dagegen berufen.Ob das ge -
schehen ist oder noch geschieht,weiss man nicht.

Wenn nein und wird es rechtskraeftig,muss man nicht gleich von einer
Kuscheljustiz schreien.Die Meisten die sich aufregen,kennen den Ver-
handlungsakt nicht,auch nicht die Aussagen der Betroffenen.

Wenn es glasklar ist,dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat und
der Richter laesst den Vergewaltiger mit einer Bewaehrunsstrafe da-
vonkommen,hat er mit sehr unangenehmen Folgen zu rechnen.

Jock

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Burianer

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #14 am: März 07, 2023, 15:18:03 »

Ja der Goldstinkerl, er muss einfach alles, was er so einfaengt  in den unserioesen Medien , im TIP FORUM publizieren.
Leidet er unter Einsamkeit oder hat er nur ein uebersteigertes Mitteilungsbeduerfnis ?

Obs der Ukraine Krieg ist, Corona oder im Verschwoerungs - Thread  und   in vielen anderen Themen.
Goldstinkerl ist unschlagbar  ::)
Aber das sagt schon alles  ueber ihn und dem Tip Forum aus.
Er meint wohl, die Member koennen nicht selbstaendig  entscheiden, in welchen Medien sie lesen und danach ihre Meinung bilden.

Passt ja gut zu Medwedev , Lawrov  und PUTIN  :-\

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/syrer-in-osnabr%C3%BCck-verurteilt-15-j%C3%A4hrige-vergewaltigt-jetzt-spricht-die-anw%C3%A4ltin-des-opfers/ar-AA18cYFJ   

Man kann schon an manchen Rechtspruechen  vom Glauben abfallen.
Es wurde kein Geschlechtsverkehr ausgeuebt aber   
Zitat
  Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen. Konkret heißt das, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam  

und was ist mit der Angst des Maedchens ? der Psyche ?  und den Folgen  

  https://www.frauennotruf-kiel.de/de_si/dasistgewalt/vergewaltigung/was-sind-folgen-einer-vergewaltigung/   
« Letzte Änderung: März 07, 2023, 15:34:29 von Burianer »
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