Auch wenn eine Luegengeschichte verschleiert wird,bleibt es
im Grunde eine Luegengeschichte.
Und da ist der @Suksabai ein Meister.
Mit einem hat er recht.Im Grundgesetz ist das Demonstrations-
recht verankert.
Was er aber verschweigt ist,dass darunter es auch ein Versamm-
lungsgesetz gibt,das sich von Bundesland zu Bundesland unter-
scheidet.
Das Versammlungsgesetz ist notwendig,damit ein Demonstrations-
zug in geordneten Bahnen ablaufen kann.
Mit Bezugnahme auf das Versammlungsgesetz,wird von der Be-
hoerde angefordert,dass der Veranstalter gewisse Angaben bekannt
gibt,wie z.B. voraussichtliche Teilnehmerzahl,Zeitpunkt oder Route
damit der Verkehr umgeleitet werden kann etc.
Und da kann es passieren,dass die Behoerde eine bestimmte Demo
unter Angabe des Grundes,verbietet.
Selbstverstaendlich kann gegen einen solchen Bescheid Rechtsmittel
erhoben werden,dem fallweise auch stattgegeben wird und wurde.
Also die Feststellung,dass in Deutschland,missliebige Demos,durch
Wirken der Regierung verboten werden,ist einfach falsch.
@Suksabai beklagt aber auch,dass bei Aerzten Hausdurchsuch-
ungen stattgefunden haben und manche davon ihre Praxen auf-
geben mussten.
Auch hier unterstellt er Willkuer der Regierung bzw.das die Be-
hoerden als Buettel der Regierung agieren.
Er sollte doch wissen,dass eine Hausdurchsuchung nur durch einen
unabhaengigen Richter angesetzt werden kann und das nach vor-
liegen eines triftigen Verdachts.
Der Arzt,den Suksabai wahrscheinlich anzieht,hat ueber 400 Atteste
fuer die Befreiung zur Maskenpflicht ausgestellt,ohne die entsprech-
enden Untersuchungen durchgefuehrt zu haben.
Da er fuer jedes Attest einen gewissen Betrag kassiert hat und mittler-
weile verurteilt wurde,gibt es keinen Grund fuer eine Schutzmantel-
aktion durch den sehr ehrenwerten,aber einseitig argumentierenden
@Suksabai.
Jock