Bezahlkarte fuer Asylwerber
Die Deutschen wollen in 14 Bundeslaender die Bezahlkarte
fuer Asylwerber einfuehren,anstatt ihnen Bares auszuzahlen.
Foristen im Tip-Forum bejubeln dies,weil angeblich dort,wo
die Bezahlkarte schon eingefuehrt wurde,die laestigen Fremden
wegziehen.
Vorerst natuerlich in jene Bundeslaender,wo noch bar ausbe-
zahlt wird,danach,wenns geht,nach Oesterreich.
Aber auch da kommen sie vom Regen in die Traufe.Auch Oester-
reich will eine solche Karte einfuehren.
Begruendet wird dies in Oesterreich,dass man damit verhindern
will,dass oesterreichisches Geld ins Ausland (zu der Familie)
fliesst.
Zwar gibt es dafuer keine Belege,dass nennenswerte Be-
traege von Asylwerbern ueberwiesen werden,macht sich aber
gut als Munition fuer den Wahlkampf.
Die praktischen und rechtlichen Auswirkungen einer solchen Mass-
nahme sind noch zu erheben.
Aus der praktischen Sicht ist es wie ein Hornberger Schiessen.
Um zu Bargeld zu kommen,wird der Asylwerber z.B Oel im Super-
markt kaufen und es beim oertlichen Gastwirt gegen Bares tau-
schen.
Wenn man jedoch,dem Asylwerber einen monatlichen Warenkorb
vorschreibt,muss das kontrolliert werden.Es kann ja nicht sein,
dass ein muslimischer Vollbarttraeger 44 Einwegrasierer im Dro-
geriemarkt kauft.
Um diese Kontrolle zu gewaehrleisten,muessen unbestechliche
Beamte ran,um es zu kontrollieren.
Dazu ist es jedoch notwendig,dass die Verkaufsgeschaefte eine
monatliche Liste fuer jeden Asylwerber einzubringen haben.
Unklar ist auch,wer die Kosten fuer die Aenderung der Banken-
software bezahlen wird,damit ja nicht ein Asylwerber den Schi-
kanen entgeht u.s.w.
Auch auf der rechtlichen Seite bahnen sich Probleme aus.
In die oesterreichische Verfassung soll bald drinnen stehen,dass
das Recht auf Bargeld verankert ist.
Wenn ein Asylwerber darauf besteht,die Leistungen bar ausbezahlt
zu bekommen und der Verfassungsgerichtshof ihm Recht gibt ?
Wenn der Gebrauch der Bezahlkarte nur im lokalem Umfeld des
Wohnortes des Asylwerbers giltig ist und sich der oertliche Kauf-
mann weigert,Plastikgeld anzunehmen ?
Wenn die Kontrolle,die nicht anonymisiert ablaufen kann,den
Datenschutz widerspricht ?
Wenn man einem Finanzdienstleister (Western Union) verbieten
will,bei einer bestimmten Menschengruppe,seinem Geschaeft
nachzukommen,und der klagt ?
Bestuende auch die Moeglichkeit,die Kontrolle auch auf die Oester-
reicher auszudehnen und ihnen Ueberweisungen ins Ausland
(Pension des armen Jocks,z.B.)zu erschweren,bzw.verwehren ?
u.s.w.
In Oesterreich haben die meisten Asylwerber einen Sachbezug,
(Wohnen,Alimentation) und nur 40 Euro Taschengeld bzw.ist der
Bargeldbezug dann hoeher,wenn sich der Asylwerber selbst ver-
sorgt.In dem Fall bekommt er 7 Euro taeglich mehr.
Mal schaun,was rauskommt.
Jock