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Autor Thema: Urteile in DACH  (Gelesen 4510 mal)

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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #60 am: Oktober 04, 2024, 07:03:05 »

Was geht mich das an ?

Von dem Untergang der Yacht "Bayesian" vor Sizilien,haben viele
Autobesitzer gelesen und sich gedacht,was geht mich das an ?

Dabei schwebten sie in Gefahr,dass ihr Geldbeutel,im Falle des
Falles,einer empfindlichen Schrumpfung ausgesetzt wird.

Dann,wenn ein italienisches Gericht,der Klage der Erbauerwerft nachgekommen waere und ein Verfahren gegen den Eigner er-
oeffnet haette und der Prozess gewonnen worden waere.

Die Werft fordert einen Schadensersatz,weil der Untergang der
Yacht einen Imageschaden in der Hoehe von ca.200 Mio verur-
sacht haben soll.

Und was geht mich als Autobesitzer das an ?

Vorerst nichts,aber wenn VW,Fiat,Yesla u.s.w. erfahren,dass durch
eine Unachtsamkeit des Lenkers,das betreffende Fahrzeug nach
Beruehrung eines Baumes,ein Totalschaden entstanden ist,koennte
der Autohersteller Schadensersatzansprueche fordern.

Argumentiert wird genauso wie die Werft,"Imageschaden".

Die Klage wurde tatsaechlich eingebracht und spaeter wieder zu-
rueckgezogen.

Vor einem europaeischen Gericht hat eine solche Klage ohnehin
nur eine geringe Chancen damit durchzukommen.

Nicht jedoch in den USA.

Dort bekommt man mit einer Schadensersatzklage durch,wenn in
einem Kaffeebecher,tatsaechlich der bestellte heisse Kaffee drinnen
ist,aber keinen Warnhinweis am Becher angebracht ist.

Jock











« Letzte Änderung: Oktober 04, 2024, 07:07:42 von Jock »
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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #61 am: November 08, 2024, 17:07:40 »

Sitzbaenke im Wald

@Scaramanga ist ein Meister des Verdrehens und sein Beitrag,
weil in Waeldern Sitzbaenke abgebaut werden,ist ein Beispiel.

Die Baenke werden nicht wegen des Klimaschutzes abgebaut,
wie er schreibt,sondern wegen der Haftungsfragen.

Die Sache ist wirklich ein Beispiel,wie man ueberreguliert.

Wenn einem mueden Wanderer,der sich auf eine Sitzbank unter
einem Baum sitzt,und dem faellt ein Ast auf die Birne.beginnen
die Muehlen der Gerechtigkeit zu drehen.

Das kann sowohl vor dem Strafrichter,als auch vor dem Zivil-
richte enden.

Man folge mir unauffaellig.

Jemand geht in den Wald und wird durch einen herabfallenden
Ast verletzt.

Folge: Typischer Waldunfall,keine Haftung,kein Geld,die Beule
wird mit einem Eisbeutel behandelt.

Steht an der selben Stelle eine Bank,derjenige sitzt drauf und
der Ast faellt und verletzt ihn,wird das als atypischer Waldunfall
angesehen und die Haftungsfrage steht im Raum.

Da wird zunaechst geklaert,wer die Bank aufgestellt hat.

Zwei kommen in Frage- der Waldbesitzer oder die Gemeinde,die
die Bank hingestellt hat.

Ist es die Gemeinde,ist sie verpflichtet Sorge zu tragen,damit
es zu keiner Gefaehrdung kommt.

Das bedeutet,dass im Umkreis von 30 m des Baumes fuer Ver-
kehrssicherheit zu sorgen ist.(Damit ist nicht der Strassenverkehr
gemeint)

Sachkundige muessen in regelmaessigen Abstaenden den Baum
inspizieren,den Befund protollieren und noetigenfalls Gefahren
beseitigen.

War man dabei oberflaechlich,wird die Haftung fuer die Gemeinde
(oder Aufsteller) schlagend.

Aber auch der Waldbesitzer kommt mitunter nicht straf-und
haftungsfrei davon.

Nach einem Urteil,sind Sitzbaenke im Wald atypisch.Und weil
sie eine atypische Gefahrenquelle sind,ist der Waldbesitzer haft-
bar,wenn er nicht vorsorgt,damit nichts passiert.

Eine Parkbank kann zwar im Wald stehen,aber wehe,wenn sich
jemand draufsetzt.Erst dann wirkt die Haftungsfrage.

Ein Hinweis wie " Sitzen auf eigene Gefahr" hebt die Haftung
nicht auf.

Kompliziert wird es,wenn der Waldbesitzer zwar Eigentuemer ist,
die Bewirtschaftung des Waldes ein anderer vornimmt,und ein
Dritter eine Bank im Wald aufstellt.

Ein Notariatsakt,kann die Haftungsfrage jemanden anderen Ueber-
tragen werden.

Die Baenke werden deswegen abgebaut,weil die Kosten fuer die
Kommunen zu hoch werden.

Jede Inspektion eines Baumen,kostet bis zu 160 Euro und dann
kommen noch die Kosten der Gefahrenentsorgung dazu.

Der Abbau hat also nix mit Umweltschutzgruenden zu tun,wie es
der @Scramanga vorgibt.

Wie lange lassen sich wohl die Tipmitglieder von ihm fuer dumm
vekaufen ?

Jock



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Jock

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Re: Urteile in DACH
« Antwort #62 am: Januar 12, 2025, 07:54:53 »

Der Fall "Anna"

Vor fast 100 Jahren fand ein Prozess statt,dessen Urteile politisch
missbraucht wurden.

Der sogenannte "Schattendorferprozess"endete mit Freispuechen
bzw. milden Urteilen fuer zwei Morden und schweren Koerper-
verletzungen.

Worauf der Justizpalast in Brand gesteckt und die politische Spalt-
ung vertieft wurde.

Allgemein war man der Auffassung,dass das Verfahren politisch ge-
faerbt war.

Seither achtet man,dass Richter unabhaengig und nur dem Gesetz
bzw. gesetzlichen Strafrahmen verpflichtet ihren Job machen und
dass das Niveau des Rechtswesen hoch bleibt.

Im Fall "Anna" wird nun das Urteil politisch zweckentfremdet und
zwar nicht nur in Oesterreich sondern auch international.

Was ist passiert ?

Anna,ein 12 jaehriges Maedchen aus Wien,trifft sich wiederholt im
Park mit anderen Jugendlichen und es kommt,ueber laengerern
Zeitraum,zu intimen Kontakten.

Irgendwie kommt die Sache ans Tageslicht und einer der Burschen
wird wegen Vergewaltigung angeklagt.

Dieser Prozess endete rechtswirksam mit einem Freispruch.

Im Verfahren konnte der Vorwurf des Staatsanwalts nicht erhaertet
werden,dass Anna zu intimen Handlungen gezwungen wurde.

Nicht nur der Boulevard nahm sich des Falles an und wettert gegen
das Schandurteil sondern auch Elon Musk.

Mag die tagelange Aufbauschung des Falls vom Boulevard von den
erhoehten Verkaufszahlen der Grund sein,so darf man Musk und
Kickl,die Zermuerbung des Rechtsstaates als Motiv unterstellen.

Ausgerechnet Elon Musk,der aus einem Land kommt,wo die Justiz
durch "Deals"gekennzeichnet ist,muss sein Maul aufreissen und fuer
einen verurteilten Straftaeter fuer die Wuehl/Drecksarbeit sich zur
Verfuegung stellt.

Jock







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