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Autor Thema: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?  (Gelesen 2118 mal)

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luklak

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #15 am: Mai 30, 2023, 16:50:53 »



Nur Ziviler Ungehorsam sind die Aktionen nicht!


Die Aktionen, die bewusst auf die "Störung der öffentlichen Ordnung",
mit inkludierten strafbaren Sachverhalten ausgerichtet sind, als gewaltlosen zivilen Ungehorsam zu bezeichen,
ist also unrealistisch, ... oder aber man agiert mit einem anderen Gewaltbegriff.



So ist es.

Freund @Jock ist halt in seiner "Endlosschlaufe" gefangen.  :D
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luklak

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #16 am: Mai 30, 2023, 17:19:47 »

Die WELT besser machen  -  EUROPA als Vorreiter.

Umwelschutz, Wiederverwertung, Abfallminderung...war/ist ZIEL.


Dann ein weiterer "Schuss" aus der EU-Kanone:



BRAUER SCHLAGEN ALARM
Müssen wir Milliarden Bierflaschen vernichten?


30.05.2023
Deutschlands Brauer und Getränkehersteller sind entsetzt.

Die EU plant neue Regeln für Pfandsysteme und Verpackungen. Die unfassbare Folge: Es droht die Vernichtung von MILLIARDEN deutscher Bierflaschen!

Grund: Diese müssten aus dem Verkehr gezogen, mit Präge-Logo und Seriennummer neu hergestellt werden.

Brauerbund-Boss Holger Eichele (50) zu BILD: „Werden die EU-Pläne Wirklichkeit, müssten wir alle Mehrwegflaschen einschmelzen. Dieser Irrsinn muss verhindert werden.“ Das Vorhaben sei „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Es werde „ein einheitliches Gesetz über Europa gestülpt“, weil einige Länder, anders als Deutschland, bisher keine Mehrwegsysteme hätten. Das deutsche Pfandsystem sei „europaweit einmalig und umweltfreundlich“.

Eichele: „80 Prozent des Biers in Deutschland werden in Mehrwegflaschen verkauft. Wir betreiben das größte und erfolgreichste Mehrwegsystem in Europa. Es wäre ein Desaster, wenn die EU das zerstören würde.“

Der Deutsche Brauerbund verbreitete einen Brandbrief, schreibt: „Wir appellieren, alles zu unterlassen, was erfolgreiche bestehende Systeme in ihrer Existenz gefährdet.“

„Ökologischer und ökonomischer Wahnsinn“
Auch Dirk Reinsberg (52), Geschäftsführender Vorstand Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, warnt: „Die Pläne sind ökologischer und ökonomischer Wahnsinn!“

Damit nicht genug. Auch Bierkästen müssten geschreddert und neu entworfen werfen. Ein Grund: Aus Sicht der EU-Bürokraten enthält ein deutscher Bierkasten zu viel Luft. Reinsberg: „Der EU-Plan verlangt, dass die Transportverpackung eines Produktes nicht mehr als 40 Prozent größer ist als das Produkt selbst. Im Falle von Bier würde das bedeuten, dass der klassische deutsche Bierkasten vor dem Aus stünde, geschreddert und vernichtet werden müsste.“

Wie ein neuer Bierkasten geschaffen werden solle, sei „völlig unklar“. Die deutschen Bierkästen hätten sich über Jahrzehnte bewährt. „Es gibt Kästen, die sind seit über 15 Jahren im Umlauf, alles funktionsfähig. Diese müssten vernichtet werden“, so Reinsberg.

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/brauer-schlagen-alarm-muessen-wir-milliarden-bierflaschen-vernichten-84075992.bild.html


*************************************************************
Dass in vielen Laendern seit Jahrzehnten NUR die 2. und 3.Politik-Liga am
rudern ist, das spuert man schon lange.

Was die EU aber liefert - reicht nicht mal fuer eine Nachwuchsmannschaft.
In der Welt rum  reisen - Kuesschen hier - Umarmungen da und ueberall
"GELD verteilen", aber die Mitglieder Bevoelkerungen am "Nasenring"
fuehren und Steuergelder verzocken.

**************************************************************

Wer erinnert sich noch?

Der Kuss der Patin –
Irrungen und Wirrungen um Ursula von der Leyen


17. Dezember 2013

Die Benennung Ursula von der Leyens zur künftigen Verteidigungsministerin ist in der Tat eine politische Überraschung. Wenig überraschend ist indes die Reaktion der Medien auf diese Personalie. Schenkt man den Leitartiklern der Republik Glauben, so ist Angela Merkel ein echter Coup gelungen, mit dem sie die umtriebige Niedersächsin von der Leyen zu ihrer Thronfolgerin gekürt hat. Quer durch nahezu alle Kommentare ziehen sich dabei zwei grandiose Denkfehler: Zum einen soll das Verteidigungsministerium angeblich ein echtes Sprungbrett für politische Karrieren sein und zum anderen wird von der Leyen wie eh und je als „Powerfrau“ dargestellt, die dank ihrer „überwältigenden“ Fähigkeiten für jede Aufgabe geeignet ist. Dabei sollten die Kollegen es doch eigentlich besser wissen. Die Benennung von der Leyens zur Verteidigungsministerin mag ein Coup gewesen sein – aber in einer ganz anderen Art und Weise als es den Medien vorschwebt. Von Jens Berger.

Die Geschichte der Ursula von der Leyen ist eine Geschichte voller Missverständnisse, Mythen und geschickter politischer PR.

Ganzer Text:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=19682
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luklak

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #17 am: Mai 30, 2023, 17:29:35 »

Nachtrag:

Ich bin gespannt WIE die Reaktionen sind? 
Vorallem diese der Deutschen REGIERUNG?
Die der D-Gruenen?

Meine FORDERUNG an die EU waere: eine BERECHNUNG des AUFWANDES
dieser Umsstellungen!

- Energieverbrauch?
- Umweltbelastung?
- Transportwege?
- Rohstoffe?
....fuer etwas das NICHT sein muss!

WAS ist als naechstes dran?

Ich sehe auch hier: Verlogenheit
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norwegerklaus

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #18 am: Mai 30, 2023, 19:42:13 »

@jock
Zitat
Nur einzelne Gerichte haben den 240.herangezogen,verurteilt aber
eben noch nicht rechtskraeftig.(Im Zusammenhang mit dem Klima)

Ich spreche für Deutschland, nicht für Östereich,
wo es mir ehrlich erst einmal egal ist, wie dort die Rechtsprechung urteilt
 und die östereichische Rechtswissenschaft fordet.

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine lange "Bedenkentradition" zum § 240 StGB!

„Gewalt“ und „verwerflich“,dass der Wortlaut des § 240 StGB gewisse Bestimmtheitsdefizite aufweist,
ist keine neue Erkenntnis.
 
Doch führt dies nicht zwingend zur Verfassungswidrigkeit.

Es kann entspr.Art. 103 Abs. 2 GG doch nach verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 
(zum Groben Unfug Beschluss ehem. §360 StGB jetzt §118 OWiG) auch damit Genüge getan werden,
dass eine unbestimmte Norm durch jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung hinreichend präzisiert wird
(stRspr seit BVerfGE 26, 41 (43)

In deutsche Umgengssprache übersetzt heißt dies:
Die Rechtsprechung als "dritte Gewalt" wird und hat diese Probleme schon immer gerichtet!

Es dauert eben sein Zeit!!

Der 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat Ende April ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt,
in dem ein Heranwachsender wegen Nötigung verurteilt und deswegen jugendrichterlich verwarnt worden war.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerisches-oberstes-landesgericht/presse/2023/5.php

Das AG Tiergarten verurteilte einen Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" wegen strafbarer Nötigung zu einer Geldstrafe.
Mit seiner Berufung blieb der Klimaschützer vor dem LG Berlin nun erfolglos.
Das LG bestätigte nun die Bewertung der Vorinstanz.
Es habe sich um strafbare Nötigung gehandelt.
Das Landgericht (LG) Berlin hat im Januar 2023 über die Berufung eines wegen Nötigung verurteilten Klimaschutz-Demonstranten verhandelt und eine Geldstrafe von 600 Euro bestätigt (Urt. v. 18.01.2022, Az. 518 Ns 31/22).

Auszug der Begründung:
Die Tat war auch als verwerflich i. S. d. § 240 Abs. 2 StGB anzusehen
und insbesondere nicht durch die in Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Versammlungsfreiheit,
deren Prüfungsmaßstab hier allein maßgeblich ist gerechtfertigt-
vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, 1 BvR 21 BvR 2173/93, 1 BvR 41 BvR 433/96 -, juris Rn. 38).
Die vorzunehmende Prüfung der Zweck-Mittel-Relation ergibt im vorliegenden Fall,
dass der Einsatz des Nötigungsmittels der Gewalt (gewaltsame, gezielte Blockade der Verkehrsteilnehmer)
zu dem angestrebten Zweck (öffentlich-mediale Aufmerksamkeit erlangen) als verwerflich anzusehen ist.

Alles weitere kann man hier lesen:
https://www.streifler.de/urteil/lg-berlin/urteil-518-237-js-518-22-ns-31-22-518-ns-31-22-2023-01-18

Meine Prognose
:
Solche bestätigenden Urteile wird es mehr und mehr geben!

Ich vertraue dem Rechtsstaat Deutschland mit der Instanzenüberprüfung 8)
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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #19 am: Mai 30, 2023, 19:57:29 »

Der guten Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen dass es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verhalten der Klimakleber gibt.

Alle Überlegungen hierzu sind somit derzeit reine Rechtsvermutungen.

Vielleicht noch ein Hinweis. Jede politische Demonstration ist lästig aber für den demokratischen Rechtsstaat unerlässlich: Großdemonstrationen legen den Innenstadtverkehr oftmals für halbe Tage lahm, die Anwohner müssen für Stunden verschiedene Belästigungen dulden. 
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Jock

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #20 am: Mai 30, 2023, 20:29:09 »

@norwegerklaus

Ob der 240.StGB verfassungswidrig sein kann,behandelt der Blog
"Junge Wissenschaft im oeffentlichen Recht".(Seite 5)

Langer Beitrag,der das Thema Klimaschuetzer beleuchtet.

Sonst ist es so,dass auch in Oesterreich bisher noch kein end-
gueltiges Urteil ergangen ist,wenn ueberhaupt ein Verfahren ange-
leiert wurde.

Auffaellig ist es schon,dass nicht schon einige Lawinen an Verfahren
laufen,obwohl die Behoerden Namen von hunderten Strassen-
klebern haben und,wenn der 240.zutreffend waere,schon auf Grund,
dass es sich um ein Offizialdelikt handelt,nicht zu Anklage fuehrt.

Kann es sein,dass der 240.in dem Zusammenhang,doch nicht ge-
eignet ist ?

Jock

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norwegerklaus

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #21 am: Mai 31, 2023, 00:09:17 »

Zitat
Ob der 240.StGB verfassungswidrig sein kann,behandelt der Blog
"Junge Wissenschaft im oeffentlichen Recht".(Seite 5)

Natürlich kenne ich den Artikel von diesem Verein.
Das ist eine Meinung und meiner Auffassung  eine sehr vage.

@jock
Zitat
Sonst ist es so,dass auch in Oesterreich bisher noch kein end-
gueltiges Urteil ergangen ist,wenn ueberhaupt ein Verfahren ange-
leiert wurde

Wie kannst du "auch" schreiben?
Das suggeriert weiterhin in Deutschland gibt es keine Verfahren?
Mir stellt sich hier die Frage,ob du das eigentlich zur Kenntnis nimmst, was schon geschrieben wurde und feststeht?

Also zum letzten Mal (zum jetzigen Stand) für Berlin!
Deutschlandweit gibt es natürlich entsprechend noch viel mehr Verfahren.

Es gibt z. Z. allein in Berlin 2000 Strafverfahren bei der Amts- und Staatsanwaltschaft.
1790 Fällen beziehen sich dabei auf Aktionen der Gruppe "Letzte Generation", die restlichen Fälle von der Organisation "Extinction Rebellion" stammen.
In fast 680 Fällen sind die Verfahren bei der StA zusammengefasst worden, da es sich um mehrere Vorwürfe gegen dieselbe Person handelte.
86 Urteile wurden gesprochen, wovon 40 rechtskräftig sind.

Es wurden in der Regel zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Einer der Prozesse endete jedoch laut Staatsanwaltschaft mit einem Freispruch.
Sie mal einer an!
@jock
Zitat
Auffaellig ist es schon,dass nicht schon einige Lawinen an Verfahren
laufen,obwohl die Behoerden Namen von hunderten Strassen-
klebern haben und,wenn der 240.zutreffend waere,schon auf Grund,
dass es sich um ein Offizialdelikt handelt,nicht zu Anklage fuehrt.

Es bedarf nicht unbedingt eine "Anklage mit Prozess"

Der Strafbefehl
Hält die Staatsanwaltschaft eine Person für den wahrscheinlichen Täter und eine Hauptverhandlung für nicht notwendig, kann sie beim Amtsgericht einen Erlass beantragen.
Die meisten Strafbefehle wurden bisher von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen, eine mündliche (Gerichts)Verhandlung war nicht notwendig.
Hinweis:  Wenn gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht!
              Hält die Amts-, Staatsanwaltschaft eine Person für den wahrscheinlichen Täter
              und eine Hauptverhandlung für nicht notwendig,
              kann sie beim Amtsgericht einen Erlass beantragen.

Dies ist seit einigen Monaten regelmäßig der Fall.

Parallel dazu laufen bei der Berliner Polizei Hunderte Verfahren
wegen der andauernden Protestaktionen der "Letzten Generation".

Das Thema Sitzblokaden bei Demonstrationen und deren Strafbarkeit hatte mich schon vor 40 Jahren intensiv beschäftigt. Da ich oft noch neben der eigentlichen Arbeit bei Einsätzen der Bereitschaftspolizei als "kriminalpolizeilicher Berater" tätig sein und viele Entscheidungen treffen musste.
Spontane oder sonstige unangemeldeten Strassenblokaden waren meist in Nebenstraßen oder mit einer Umfahrungsmöglichkeit und führten nicht zu Strafanzeigen wegen Nötigung!
Das "verwerfliche und nötigende Gewalt" waren da schon das Zentralthema!


@admin
Zitat
noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verhalten der Klimakleber

In Bayern aber schon beim in der Instanz davor dem OLG.

Für §240 StGB in dem jeztigen Geschehen gibt es nach meiner Ansicht wohl  nur i.V. m. §129 StgB eine höchstrichterliche Anrufung.
Zurecht,
da wohl der §129 StGB andere Gruppen treffen sollte, aber plötzlich tatbestandlich auf das Verhalten der Organisation LG zutrifft.



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Jock

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #22 am: Juni 03, 2023, 10:24:57 »

Zurueck zu den Bierflaschen

Vielleicht doch kuenstliche Aufregung ?

Eine Mehrwegbierflasche haelt im Durchschnitt 40 maliges Be-
fuellen aus.Dann ist sie nicht mehr zu gebrauchen.

Das  das Bier auswenn jemand,jeden Tag sein Bier aus der selben
wiedergefuellten Flasche trinkt,trinkt er nach 1 1/2 Monaten aus
einer neuproduzierten. (Theoretisches Rechenmodell)

Daher relativiert sich das Geschrei ueber Kosten und Umweltv er-
schwendung.

Die Bierflasche kostete vor einem Jahr zwischen 7 und 15 Eurocent
und ist durch die Umschlagzahl sowieso ein Kalkulationsfaktor bei
den Brauereien.

Schlimm waere es,wenn die EU vorschreiben wuerde,innerhalb eines
Monats,muss das Bier in den neuen Flaschendesign abgefuellt werden.
Da es jedoch eine Uebergangszeit geben wird,ist das Argument,der
widersinnigen Ressourcenvernichtung von Gebinden,nicht schlagend.

Gilt auch fuer die Kaesten,da noch niemand weiss,ob sie nicht fuer
das neue Flaschendesign verwendet werden koennen.

Diese Alarmierung,stammt von einem Herrn Reichelt,der behaupt-
et,eine Bierflasche kostet 1,60.(Ohne Bier)
Biedere Leute fallen auf jeden Bloedsinn rein und aergern sich.

Diese boese,boese EU.Dauernd aendern sie was.

Unklar ist dabei,warum diese Aenderung.Ist es Wunsch der Brauer-
eien,der Konsumenten oder den Transporteuren ?

Das Design der jetztigen Bierflasche ist rund 40 Jahre gebraeuch-
lich.eine relativ lange Zeit,wenn man die Aenderungen des Design
der Coco-Cola- Flasche seit 1915 hernimmt.

Abgesehen davon,wird es den Brauereien vorbehalten sein,ihr Bier
in Sonderflaschen abzufuellen,um ein Alleinstellungsmerkmal zu
dokumentieren und hoehere Preise zu erzielen.

Die dann nicht  mehr verwendeten alten Bierflaschen werden nicht
irgendwo vergraben,sondern eingeschmolzen und kommen als neue
Gebinde wieder in den Kreislauf.

Detto die Bierkaesten,sollten sie nicht mehr zu gebrauchen sein,
werden Granuliert und daraus was anderes erzeugt.

Jock



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Jock

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #23 am: August 11, 2024, 10:54:26 »

Olympische Spiele

1 Tag noch,dann erlischt die olympische Flamme.In 4 Jahren
lodert sie wieder auf und die Geschaefte gehen weiter.

Pathos,Nationalism und Politik werden auch dann wieder die
Spiele,sprich,die ureigenen sportlichen Leistungen,uebertuenchen.

Bei den antiken olympischen Spielen wars bodenstaendiger,ob-
wohl auch damals Politik mitspielte.

Bevor heuer die Spiele eroffnet wurden,gab es eine Modeschau.

Wie waren die Olympioniken bekleidet ? Erster wurde die Mongolei.
Die Oesterreicher schnitten schlecht ab,obwohl man 240.000
Euro in die Hand nahm um sie auszustatten.

Die osterreichische Mannschaft wurde in laendliches Kellnerout-
fit gezwungen,einschliesslich Ziegenlederhose und Trachtenweste.
"Goiserer" haben noch gefehlt und der Gamsbarthut.

Das nationale Olympiakomtiee dachte sich dabei was.Naemlich,
dass damit die Teammitglieder bessere Chancen haben,nach den
Spielen,eine der begehrten Servicestelle im oesterreichischen
Tourismus,speziell in Tirol,ergattern koennen.

Diese Sorgen hatten die Athleten der Antike nicht.Sie traten nackt
an.Den weiblichen Zuseherinnen soll es gefallen haben.

Der Praesident des oesterreichischen Komitees sprach die Er-
wartungshaltung an.

8-10 Medaillen,sollen schon drinnen sein.

Geworden sind es 5,davon 2 Edelmetall.(Gold).Auch wenn es die
Zeitungen hundertmal es Schreiben,Bronze ist kein Edelmetall,
sondern eine Legierung.

Trotzdem der Herr Praesident und sein Generalsekretaer koennen
zufrieden sein.

In ein paar Wochen,nachdem die Abrechnungen erledigt sind,
wird das Komitee eine Millionenueberweisung des IOC empfangen.

Geld genug,die Entlohnung der Fuehrungskraefte,sicherzustellen.

16.000 Euro x 14 jaehrlich,kassiert alleine der Sekretaer.

Die uebrigen Gelder werden den Sportverbaenden zugewiesen,
auch der nationale Teq-Ball-Verband profitiert davon.

Teq-Ball ?Eine Massensportart?

Egal,die Einnahmen des IOC,aus Verkauf der Fernsehrechte und
Sponsoring belaufen sich auf Milliarden.

Die Firmen,die Werbegelder in die Veranstaltung stecken,wollen
eine Gegenleistung,dass dazu fuehrt,dass Athleten beim Eintritt
in die Sportanlagen,ihre Handys abgegeben muessen,wenn sie
Geraete benuetzen die keine "Samsung" sind.

Die Politik die in die antiken Spiele einfloss,machte sich insoferne
bemerkbar,indem alle kriegerischen Auseinandersetzungen zwisch-
en den Stadtstaaten zu ruhen hatten.

Heute ist das ein wenig anders.

Poltische oder gesellschaftliche Botschaften sind den Athleten ver-
boten,zumindest waehrend der Spiele.

Botschaften der Black-Power-Bewegung,frueherer Jahre oder
gar die Regenbogenfahne sind verpoent.

Uebertretungen wird mit Disqualifikation geahndet.

Die arme Afghanin,die Freiheit fuer Frauen will,kam zwischen die
Muehlsteine und wurde ausgeschlossen.

Ganz anders das IOC.Die duerfen Politik machen.

Russland haben sie aus politischen Gruenden von der Teilnahme
in Paris ausgeschlossen.

Aber doch nicht alle.Jene,die sich bereit erklaert haben,"neutral"
anzutreten,durften dabei sein.

Der als Russe geborene und russischer Staatsbuerger Medwe-
dew,ein hervorragender Tennisspieler,hat derzeit den Status
eines Marsmenschen.
Aber sobald Russland sich wieder in die Staatengemeinschaft ein-
gliedert,wird er wieder Russe.

Man mus nicht alles verstehen.

Jock





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Jock

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Re: Verlogenheit - Zeitgeist oder was?
« Antwort #24 am: November 16, 2024, 21:44:24 »

In frueheren Zeiten war alles klar.

Nenne ich jemanden einen krummen,verlogenen Hund und der so
Betitelte ist beleidigt,wird er zum Gericht rennen und ich bekomme
eine Strafe.

Wenn sich Herr Dr.Habeck beleidigt fuehlt und klagt,ist das ein so
grosser Skandal,dass im Tip-Forum die Wogen hochgehen.

Zwar muessen Persoenlichkeiten,die im oeffentlichen Leben stehen,
wie eben Politiker,eine etwas dickere Hautschicht haben,als  Hintz
und Kunz,aber es gibt einen Grundsatz.

Die Meinungsfreiheit endet dort,wo ein anderer beleidigt wird.

Und da ist es wurscht,ob der Beleidiger Rentner oder Millionaer ist.

Es steht jeden frei,sich dagegen mit rechtlichen Mitteln zu wehren.

Wieso verstehen das einige Tippianer nicht ?

Wissen sie nicht,dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und
dass auch gruene Politiker kein Freiwild sind.

Jock




























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