Ob der 240.StGB verfassungswidrig sein kann,behandelt der Blog
"Junge Wissenschaft im oeffentlichen Recht".(Seite 5)
Natürlich kenne ich den Artikel von diesem Verein.
Das ist eine Meinung und meiner Auffassung eine sehr vage.
@jock
Sonst ist es so,dass auch in Oesterreich bisher noch kein end-
gueltiges Urteil ergangen ist,wenn ueberhaupt ein Verfahren ange-
leiert wurde
Wie kannst du "auch" schreiben?Das suggeriert weiterhin in Deutschland gibt es keine Verfahren?
Mir stellt sich hier die Frage,ob du das eigentlich zur Kenntnis nimmst, was schon geschrieben wurde und feststeht?
Also zum letzten Mal (zum jetzigen Stand) für Berlin!
Deutschlandweit gibt es natürlich entsprechend noch viel mehr Verfahren.
Es gibt z. Z.
allein in Berlin 2000 Strafverfahren bei der Amts- und Staatsanwaltschaft.
1790 Fällen beziehen sich dabei auf Aktionen der Gruppe "Letzte Generation", die restlichen Fälle von der Organisation "Extinction Rebellion" stammen.
In fast 680 Fällen sind die Verfahren bei der StA zusammengefasst worden, da es sich um mehrere Vorwürfe gegen dieselbe Person handelte.
86 Urteile wurden gesprochen, wovon 40 rechtskräftig sind. Es wurden in der Regel zu Geldstrafen verurteilt,
meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Einer der Prozesse endete jedoch laut Staatsanwaltschaft mit einem Freispruch.
Sie mal einer an!
@jock
Auffaellig ist es schon,dass nicht schon einige Lawinen an Verfahren
laufen,obwohl die Behoerden Namen von hunderten Strassen-
klebern haben und,wenn der 240.zutreffend waere,schon auf Grund,
dass es sich um ein Offizialdelikt handelt,nicht zu Anklage fuehrt.
Es bedarf nicht unbedingt eine "Anklage mit Prozess"
Der StrafbefehlHält die Staatsanwaltschaft eine Person für den wahrscheinlichen Täter und eine Hauptverhandlung für nicht notwendig, kann sie beim Amtsgericht einen Erlass beantragen.
Die meisten Strafbefehle wurden bisher von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen, eine mündliche (Gerichts)Verhandlung war nicht notwendig.
Hinweis: Wenn gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht!
Hält die Amts-, Staatsanwaltschaft eine Person für den wahrscheinlichen Täter
und eine Hauptverhandlung für nicht notwendig,
kann sie beim Amtsgericht einen Erlass beantragen.
Dies ist seit einigen Monaten regelmäßig der Fall.
Parallel dazu laufen bei der Berliner Polizei Hunderte Verfahren
wegen der andauernden Protestaktionen der "Letzten Generation".
Das Thema Sitzblokaden bei Demonstrationen und deren Strafbarkeit hatte mich schon vor 40 Jahren intensiv beschäftigt. Da ich oft noch neben der eigentlichen Arbeit bei Einsätzen der Bereitschaftspolizei als "kriminalpolizeilicher Berater" tätig sein und viele Entscheidungen treffen musste.
Spontane oder sonstige unangemeldeten Strassenblokaden waren meist in Nebenstraßen oder mit einer Umfahrungsmöglichkeit und führten nicht zu Strafanzeigen wegen Nötigung!
Das "verwerfliche und nötigende Gewalt" waren da schon das Zentralthema!
@admin
noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verhalten der Klimakleber
In Bayern aber schon beim in der Instanz davor dem OLG.
Für §240 StGB in dem jeztigen Geschehen gibt es nach meiner Ansicht wohl nur i.V. m. §129 StgB eine höchstrichterliche Anrufung.
Zurecht,
da wohl der §129 StGB andere Gruppen treffen sollte, aber plötzlich tatbestandlich auf das Verhalten der Organisation LG zutrifft.