La Garde und Le Pen
Beide Damen wurden verurteilt,das ist richtig.
Doch fuer die Urteile liegen unterschiedliche Motive der Verfehl-
ungen zu Grunde.
Mme. La Garde wurde fuer fahrlaessiges Verhalten verurteilt (ohne
Strafe) waehrend Mme.Le Pen fuer bewusstes Vergehen verurteilt
wurde.
Selbst der Staatsanwalt plaedierte fuer einen Freispruch fuer La
Garde.
Ein weiterer Unterschied wird wohl darin gelegen sein,dass Mme.La
Garde,zum Zeitpunkt der Verfehlung,nur exekutive Macht hatte und
Mme.Le Pen allerdings legislative Macht besessen hat.
Es ist auch schwer,Politiker,die in einer Regierung sind,fuer jede
Entscheidungen die ungluecklich ausfallen,den Staatsanwalt an den
Hals zu hetzen,wenn sie sich nicht persoenlich bereichern oder
andere Vorteile einhamstern.
Sind Regierungsmitglieder mit Kerker und Schadensersatzzahlungen
konfrontiert,wird es schwer Ministerpositionen zu besetzen
La Garde heuerte danach beim IWF an,spaeter bei der EZB.
Beide Institute sind eigene Koerperschaften und haetten auch bei
einem Politikverbot von Mme.La Garde.sie an die Spitze stellen
koennen,weil fuer sie ein franzoesisches Politikverbot nicht tang-
iert.
Ebenso koennte sich auch Mme.Le Pen bei beiden Korperschaften,
sich um die Leitung bewerben.
Dafuer hindert sie das Urteil nicht.
Jock