Es geht Franzi (vereinfacht gesagt) - um das EOS, falls die thailändische Ehefrau stirbt und selbiges finanziell
bisher auf "Ehe" begründet war. Franzi, abgesehen von deinem gewöhnungsbedürftigen Frauenbild, ist "lästig"
das neue Wort für "gefährlich", weil - "dann wissen heimatliche Behörden wo ich wohne"? Ich frage ja nur ...franzi
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Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
« Antwort #12
Zitat von: jektor am Gestern um 19:55:05
Zitat von: volkschoen am Gestern um 14:27:57
.........
Dazu der Hinweiss sofort auf 800.000 umzusteigen. oder neu zu heiraten......
Neu zu heiraten wuerde mich wegen meines Alters grauen. Wenn sie NUR 20 Jahre juenger waere, wo findet
man eine ansehbare 51 jaehrige (ohne 3 bis 8 Kinder)? So alte Kacheln sind eh schon gescheitert (teilweise
sogar mehrfach) und auf so einen Plunder kann ich verzichten. Die andere Moeglichkeit, mit einer knackigen
20 bis maximal 28jaehrigen eine Scheinehe einzugehen kaeme teuer, allerdings mit der realistischen Moeglichkeit,
sie ab und zu oder sogar oft ( mir trotz meines Alters problemlos moeglich) besteigen zu koennen.
Zitat von: riklak am Heute um 09:05:58
Grau ist alle Theorie……
Also, die Ehefrau (Thai) stirbt, dann hat der Mohr seine Schuldigkeit getan und kann gehen!
Es sei denn er hat 800.000.-THB auf der Bank, oder ein Einkommen von zurzeit, 65.000.-THB im Monat! Dann darf er bleiben!
Ich wuerde 50/50 splitten. Haette ich schon laengst gemacht, wenn die Pensionsbeglaubigung nicht so laestig waere.