TIPP-Correctiv
Sonstiges => Sonstiges => Thema gestartet von: Jock am Januar 03, 2023, 17:07:58
-
Ist Prostition ein legaler Beruf ?
Rechtlich ja,wenn die Bestimmungen dazu eingehalten werden.
Da bestehen Rechte und Pflichten fuer die Sexarbeiter,die auch
gesetzlich verbrieft sind.
So sind Sexarbeiter berechtigt,ihr Honorar einzuklagen oder Hilfe
von einer offiziellen Beratungsstelle zu holen.
Pflichten sind,das Gewerbe anzumelden,Einkommensteuer zu be-
zahlen,Untersuchungstermine beim Arzt einhalten,Krankenkassen-
und Pensionsversicherungsbeitraege abzufuehren.
(Genauso,wie bei einem selbststaendigen Koch auch).
So ist dieses Gewerbe legal,was aber nicht dem gesellschaftlichen
Konsens immer entspricht.
Ein Senat an einen hohen Gericht urteilte jetzt letztinstanzlich so,
dass man davonrennen will.
Die Sache ist diese :
In einer "Dokumentation"eines Fernsehrsenders,tritt ein Rechts-
anwalt in einem weissen Bademantel auf,der ueber die Vorzuege
von Dienstleistungen,die Prostituierte bieten,plauderte.
Eine Dame,in Berufskleidung tritt hinzu,man beruehrt sich kurz
und verschwindet in die "Werkstatt".
Kurz nach der Ausstrahlung des Beitrags,eroeffnete die Rechts-
abwaltkammer ein Disziplinarverfahren wegen "Schaedigung des
Ansehens seiner Berufsgruppe"und verurteilte ihn zu 4.000 Euro
Strafe.
"Zwicks mi,i glaub i tram.Des dorf net wohr sein,wo san ma daham"
Der Einwand des Anwalts,er koenne als Privatmann machen was er
will und seine Aeusserungen entsprechen der Meinungsfreiheit,so-
wie er ein "Vertragsverhaeltnis"mit einer legal operierenden Unter-
nehmerin geschlossen habe,wurden vom Tisch gewischt.
Die allgemeine Meinung zum Urteil ist,da hat sich die Rechtsanwalt-
kammer einen Schiefer eingezogen.
Jock
-
Strassenblockaden
Die ersten Politiker in Deutschland fordern,dass die Strassen-
kleberer mit Gefaengnisaufenthalten zu rechnen haben,wenn sie
aktiv geworden sind.
Gibt das Strafrecht das her oder muss man hier anpassen?
Eine Strassenblckade,die nicht als Demonstration angemeldet und
genehmigt ist,gilt als Verwaltungsuebertretung und wird gering-
fuegig gebuesst.
Anders,wenn solche Klebeaktionen ins Strafrecht "wandern",sieht es
mit der Reaktion des Staates (Oeffentlichkeit)recht grimmig aus.
Dafuer muesste man sorgen,dass durch diese Strassenblocke der
der Straftatbestand der Noetigung erfolgt ist und der immaterielle
Schaden,den die betroffenen Verkehrsteilnehmer erleiden,mit 100 Euro
erwirkt wird.
Auf einer vielbefahrenen Strasse kommen schnell 100 Fahrzeuge mit
130 Personen zusammen,bevor die Polizei den Verkehr umleiten kann.
Daher entsteht ein Schadenssumme von 13.000 Euro.Der Einsatz der
Polizei kostet auch was,der Verwaltungsaufwand nochmals.
Macht ca.20.000 Euro,die zur ungeteilten Hand die Aktivisten zu
tragen haben.
Zahlen sie oder die Auftragsgeber nicht,ist ein Insolvenzverfahren
einzuleiten.Eventuell ist auch eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht aus-
geschlossen.
Ein Insolvenzverfahren hat Zaehne.Faelligstellung einer ausgenuetzten
Kreditlinie,Eintrag ins Schufa-Register,moegliche Schwierigkeiten
bei einer Einstellung als Beamte u.s.w.
Einmal ein Verfahren durchgezogen und entsprechend durch die
Medien kommuniziert,waere der Spuk schnell vorueber.
Jock
-
Verjaehrung oder Verwirkung
Ein sehr vermoegender Ex-Politiker starb 2005 und vermachte
seinen 5 anerkannten Kindern das Vermoegen.(Schloss und
Laendereien).Seine uneheliche Tochter,um die er sich nie kuem-
merte,vergass er dabei.
Durch Zufall fand die uneheliche Tochter heraus,wer ihr Vater war
und forderte die Herausgabe ihres Pflichtanteils.
Die 5 Erben stellten sich auf den Standpunkt,die Sache sei ver-
jaehrt und verweigerten die Auszahlung.
Der Oberste Gerichtshof urteilte so,dass von einer Verjaehrung
nicht die Rede ist,weil erst nach Bekanntwerden,des Sachverhaltes
(fuer die uneheliche Tochter)die Verjaehrungsfrist zu laufen beginnt.
Bekommt nun die Tochter,auf Grund des Urteils,die Millionen ?
Jein,denn sie muss nun ihre Forderung durchsetzten wollen.
Glaubt sie,sie haette Zeit und unternimmt erst etwas,knapp bevor
die Verjaehrungsfrist ablaeuft,laeuft sie in Gefahr,dass die Gegen-
seite auf"Verwirkung"pocht und sie leer ausgeht.
Verwirkung entsteht,wenn ein Glaeubiger (Anspruchsberechtigter)
keine Massnahmen unternimmt,die Forderung einzutreiben.
Pfaendung zum Beispiel.
Meine Forderung an Hans Hummer,der mir noch aus den 50.Jahren,
ein paar Schillinge aus der Verleihung von Micky Mause - Hefte
schuldet,ist nicht nur ein Fall der Verjaehrung sondern auch ein
Fall der Verwirkung,weil ich ihn nie,pfaenden habe lassen.
Jock
-
Strafverschaerfung fuer Strassenkleber.
Die "Hanni" will es,der Bundeskanzler Nehammer auch,auch
andere Haeuptlinge liebaeugeln damit.
Wird die Strassenkleberei ein Straftatsbestand,ist fuer die Be-
strafung nicht mehr die Verwaltungsbehoerde zustaendig,sondern
das Gericht.
Und da warenen die Experten und befuerchten das geht ins Auge
und die Strassenkleberei wird "billiger".
Warum ?
Derzeit gibt es einen Tarif (fuer die Stoerung der Ordnung),und
der liegt bei ca.240 Euro- bis 400 Euro.
Bei Nichteinbringung droht die Ersatzhaftstrafe von vielleicht
ein paar Stunden.
Ein Student,der die 400 Euro absitzen muss,muesste bei der
Basis 4 Euro pro Tag - 100 Tage ins Gefaengnis.
Dazu kann es nicht kommen,weil die Ersatzhaftstrafe nicht
ueber 6 Wochen verhaengt werden kann.
Kommt es jedoch zu einem Gerichtsverfahren,werden,im Gegen-
satz zur Verwaltungsstrafe,soziale Aspekte "angerechnet"
Zum Beispiel das Einkommen.
Da die Kleberer meist Studenten sind und kein Einkommen haben,
verringern sich die 400 Euro auf 100 Euro.(Basis 4 Euro pro Tag)
Auch andere "Milderungsgruende" kommen in Ansatz.
Die 100 Euro zahlt jeder leicht und gerne.Eine "Abschreckung"
fuer einen 2.Einsatz ist nicht zu sehen.
Daher wird es in Oesterreich nicht kommen,in Deutschland liegt
die Sache etwas anders.
Jock
-
Es kann jeden passieren,dass er die Ehre bekommt,sich eine
gewisse Zeit in einer "Justizvollzugsanstalt" aufhalten zu duerfen.
Dort herrschen zwar strenge Regeln,aber rechtlos sind die In-
sassen nicht,wie folgender Fall zeigt.
Ein neu einsitzender Haeftling war sehr erstaunt,weil er zu Mittag
nicht nur das Mittagsessen serviert bekam,sondern auch gleich das
Abendessen.
Das kam ihm etwas komisch vor,weil beim Steirereck (ein Nobel-
lokal),dies anders gehandhabt wird.
Die Beschwerde,wo er ausfuehrte,dass das stundenlange Aufbe-
wahren des Abendessens im Sommer,eventuell gesundheitsge-
faehrdend sei,weil weder ein Kuehlschrank noch eine Mikrowelle
in den Zellen sind,wurde nicht einmal von der Anstaltsleitung ig-
noriert.
Es wurde weder ein Kuehlschrank,noch eine Mikrowelle angeschafft
und auch nicht das Abendessen zur gegebender Zeit serviert.
Ich kann mir vorstellen,dass diese Ignoranz sich auf den Magen
schlaegt und ein Magengeschwuer zuechtet.
Der Haeftling klagte daher und bekam durch alle Instanzen recht.
Ausschlaggeben war ein Nebensatz im Gesetzestext der die Haft
regelt und wo steht,dass die Gefaengniskost nicht nur den er-
naehrungswissenschaftlichen Erfordernissen entsprechen muss,
sondern auch zum angemessenen Zeitpunkt verabreicht werden
muss.
Die Verfahrenskosten traegt der Staat und auch die Kosten fuer
Kuehlschraenke,Mikrowellen bzw. den Aufwand fuer den zusaetz-
lichen zeitlichen Servierdurchgang.
Rechtlich ist die Sache gelaufen,doch fuer ein uriges Gestein der
FPOe ist es Anlass dagegen zu polemisieren.
Seinem Verstaendnis nach genuege auch Wasser und hartes Brot,
wie ueberhaupt die Justiz viel zu lax agiert,aergert er sich.
Jock
-
Kinderpornografie
Ein aufstrebender Burgschauspieler wurde von seiner Ex ver-
pfiffen,Kinderpornografisches Material zu besitzen.
Das Rauschen im Blaetterwald war ohrenbetaeubend und auch
die Politik surfte mit,indem man den Strafrahmen,oben aus-
weiten will.Ein Jahr hoehere Gefaengnisstrafe soll eingefuehrt
werden.
Allerdings im unteren Bereich der Strafsanktionen,bleibt es wie
es war,d.h. bedingte Strafe von 6 Monaten bzw. Geldstrafe.
Fuer den Richter ist die Prozessfuehrung ein Ritt ueber den Boden-
see,weil natuerlich alle erwarten,dass dieser Taeter,moeglichst
die Hoechststrafe ausfasst.
Dazu kann es aber nicht kommen,weil dem Taeter Milderungsgruende
anzurechnen sind.
Er ist gestaenig und hat sich freiwillig einer therapeutischen Behand-
lung unterzogen.
Zudem argumentiert sein Anwalt mit einem "digitalem Delikt",also
irgendeine abstrakte Gesetzesuebertretung.
Aehnliche Faelle,die keine Wellen in der Oeffentlichkeit schlagen,werden
solche Verfahren mit bedingten Strafen beendet.
Auch der Fall des ehemaligen Fussballnationalspielers Metzelder wurde
mit nur 10 Monate bedingt rechtskraeftig.
Es wundert einem schon,dass in der EU unterschiedliche Strafmass-
nahmen fuer ein und das selbe Delikt gelten.
Noch vor 22 Jahren war Kinderpornografie in Griechenland straffrei
und Japan hat erst,vor nicht langer Zeit,Kinderpornos unter Strafe
gestellt,mit der Ausnahme,Darstellungen in Comics.
Auf der anderen Seite,ist Kinderpornografie in Irland bis zu 14 Jahren
Gefaengnis bedroht,was vielleicht auch,im Verhaeltnis zu einem Mord,
ueberzogen ist.
In Oesterreich sind nur 6 Polizeibeamte abgestellt,Verbrechen dieser
Art auf die Spur zu kommen und sind heillos ueberfordert.
Da gehoeren die Befugnisse europaweit vereinheitlicht,das Personal
aufgestockt und IT-tauglich gemacht und natuerlich auch Hemmnisse
im Internet,speziell im Darknet,eingefuehrt.
Jock
-
Liebe zukuenftige Knastbrueder und Schwestern !
Ihr koennt froh sein,dass 1974 der damalige Justizminister Broda
eine neue Strafordnung durchgesetzt hat,die die bestehende,
aber schon novellierte,Ordnung von 1852 abloeste.
Die alte Strafordnung hatte einige Anordnungen aufgelistet,die
rueckblickend,fast mittelalterlich wirkten.
So war es zum Beispiel moeglich,ein Verbrechen mit "Kerker"
oder mit "schweren Kerker",(wenn nicht ueberhaupt die Todes-
strafe drohte,zu verhaengen.
Bei schweren Kerker mussten die Gefangenen "in Eisen" ge-
halten werden,zudem gab es noch zusaetzliche Erschwernisse,
wie "hartes Lager" oder "Dunkelhaft" oder beides am Jahrestag
des Verbrechens.
Bei der Militaerstrafordnung bis 1919 sogar Krummschliessungen
und Spiesrutenlaufen.
Aber auch zivile Strafgefangene waren von der "Pruegelstrafe"
nicht verschont.Allerdings war diese Strafe vom Gefaengnisarzt
freizugeben und durfte die Anzahl der "Streichungen" und bezueg-
lich der Zeitintervalle nicht ein gewisses Quantum ueberschreiten.
Bezueglich der Todesstrafe ist anzumerken,dass bereits 1787 diese
in" Oesterreichischen Landen"weitestgehend abgeschafft wurde,
aber aus politischen Gruenden bald wieder eingefuehrt werden musste.
Und sie blieb bis 1950.Im Maerz 1950 war die letzte Vollstreckung
(Strick) und wurde dann im Juli 1950 endgueltig abgeschafft.
Der Scharfrichter wurde jedoch nicht entlassen,sondern in Pension
geschickt.
Mit Punkt und Beistrich,wurde die Strafordnung von 1852,auch in
Liechtenstein eingefuehrt,wie auch die k.u.k. Eisenbahn.
Ob jetzt in Liechtenstein,zwar mit Novellierungen,aber bei Beibe-
halt der Todesstrafe,die Strafordnung von 1852 nocht gilt,weiss
ich nicht,aber wenn Liechtenstein zur EU beitreten will,muss es
die Todesstrafe abschaffen,weil es sonst nicht aufgenommen wird.
Mit der Strafrechtsreform des Ministers Broda,hat sich die DNA ver-
aendert.
Strafe ja,aber weg von Vergeltung und hin zur Resozialisierung.
Dass dafuer oftmals Geld und Mittel fehlen,steht auf einen anderen
Blatt.
Jock
-
Die islamische Morgengabe und das europaeische Recht.
Es war ein wunderschoener Tag,irgendwo im Iran,wo eine
hundert und mehrkoepfige Hochzeitsgesellschaft einer islam-
ischen Trauungszeremonie beiwohnte.
Der Imam frug nach der Hoehe der Morgengabe und trug den
Wert bzw.die Anzahl der Goldmuenzen in das Heiratsdokument
ein.
Ueblich werden dabei 500,nicht naeher definierte,Goldmuenzen
genannt,aber es kann auch viel,viel mehr sein.
Mit dem Eintrag des Wertes,ist die Sache,vorerst im Iran rechts-
kraeftig und keine Maus,kann danach einen Faden abbeissen.
Warum der Braeutigam eine moeglichst hohe Summe nennt,liegt
in der Begruendung darin,weil bei einer Insolvenz,der Betrag
von der Masse abgezogen wird und als unpfaendbar zu betrachten
ist.
Auf der anderen Seite,entsteht auch ein Besitzanspruch auf den
Wert,fuer die Braut/Ehefrau.
Die Morgengabe,hat neben anderer sozialer Wirkung (Hemmnis
beim Verstossungsrecht)auch die Moeglichkeit eingeraeumt,diese
erst zum Teil zu zahlen und den Rest im Laufe der Ehe bzw.mutiert
sie zur Abendgabe,wo der Restbetrag bei einer Scheidung faellig wird.
Spaeter ging dieses iranische Ehepaar nach Deutschland und liess
sich scheiden.
Da der Ex-Mann den Rest der Morgengabe nicht herausrueckte,
klage ihn die Frau in Deutschland - und blitze vorerst ab.
Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt,dass der Begriff
Morgengabe in keinem Gesetzestext aufscheint und daher nicht
Verhandlungsgegenstand sein kann.
Jedenfalls ein Familiengericht ist da nicht zustaendig.
Ausserdem,waere die Sache nur bei einem Zivilgericht vorzutragen,
wenn der "Vertrag" ueber die Morgengabe,vor einem Notar ge-
schlossen worden waere.
Ende gut,alles gut.
Wie kommt ein deutsches Familiengericht dazu,sich mit islam-
ischen Auslaendern und deren islamischen Gebraeuchen und einer,
im Ausland geschlossenen Vereinbarung zu beschaeftigen ?
Bei einem aehnlichen Fall,blitzte die Klaegerin 2 x ab bis sie vom
OLR Koeln recht bekam.
Dieses Gericht entschied,dass die deutschen Familiengerichte sehr
wohl,bei solchen Causen urteilen muessen,wenn Klaeger und Be-
klagter ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Der EuHG bestaetigte die Erkenntnis und der arme Ex-Ehemann
ueberwies 96.000 Euros.
Das hat zur Folge,dass Anwaelte und Richter sich in das islam-
ische Morgengaberecht vertiefen muessen und nach deren Richt-
liene Recht sprechen muessen.
Wurde damit einen Spalt der Tuere geoeffnet,wodurch die Scharia
Einzug auf deutsche Rechtsordnung nehmen kann ?
Jock
P.s.Die Morgengabe hat aber nichts mit dem Sin sod oder mit der
Mitgift zu tun.
-
Amtssprache Deutsch.
Als am 17.Juni 2004 die Bundestagsabgeordnete Maria Michalk
das Rednerpult des deutschen Parlament betrat,war alles wie ge-
wohnt.
Aber schon nach den ersten Saetzen,vermuteten 99% der An-
wesenden,dass irgendetwas mit ihren Ohren nicht stimmt.
Sie verstanden nichts davon,wovon die Rednerin sprach,denn sie
hielt ihre Rede in Sorbisch.
Deutschtuemler waren entsetzt ! Darf sie das ueberhaupt,wenn
doch die Amtssprache Deutsch ist ?
Ja,das durfte sie,denn neben Sorbisch,sind auch Daenisch,Fries-
isch und Niederdeutsch,wenn auch nur regional,Amts- und Gerichts-
sprachen.
Daraus ergeben sich einige Komplikationen.
Die Behoerden muessen Sorge tragen,dass Landesgesetze auch
in der jeweiligen Sprache veroeffentlicht werden,damit sie in kraft
treten koennen.
Bei Gerichtsverhandlungen,haben die Richter natuerlich die noetigen
Sprachkenntnisse vorzuweisen und die Urteile auch in dieser Sprache
begruenden.
Warum nicht ? In der Schweiz,mit ihren 4 Amtssprachen klappt das
ja auch.
Nur in Oesterreich sitzt ein gefaehrlicher Wurm,bei den 4 Amts-
sprachen.Besonders das Slowenische ist gerade wieder ein polit-
isches Hick-Hack.
Die FPOe sieht eine gefaehrliche Slowenisierung heraufziehen,weil
ein weiteres Gericht in Kaernten,Slowenisch als Gerichtssprache
einfuehren will.
Ein weiteres Gericht,neben bereits bestehenden zweisprachigen
Gerichten,slowenischsprachige Schulen und Gymnasien,soll den
Zusammenbruch Oesterreichs beschleunigen,fuerchten die Blauen.
Einer der hirnveroedeten FPOe - Funktionaeren,will sogar Deutsch
als Unterrichtssprache einfuehren.
Es hat in Oesterreich genau 100 Jahre gedauert,bis ein Gesetz,das
die Slowenen in Oesterreich betrifft,in Slowenisch veroeffentlicht
wurde.
Das "Sprachenproblem" kann sich aber noch verschaerfen,wenn sich,
wieder in Oesterreich,die Sache so aufschaukelt,dass Unruhen ent-
stehen.
Hier ist kuehler Kopf zu bewahren,auch in Deutschland,wenn die
Bestrebungen der EU-Kommission sich durchsetzten,die Minderheiten-
rechte auszubauen und Tuerkisch als zusaetzliche Amtssprache
eingefuehrt werden muessen.(EU-Recht schlaegt Landesrecht)
Jock
-
Buwog - Prozess
168 Verhandlungstage,verteilt auf fast 3 Jahren,hat es gedauert,
bis das Urteil gefallen ist.
Die Hauptangeklagten,darunter der ehemalige Finanzminister
Grasser,wurden zu 6,7 und 8 Jahren Gefaengnis verurteilt.
Die Anwaelte meldeten Berufung an und somit sind die Urteile,
ausser der 10 anderen Angeklagten,die freigesprochen wurden,
nicht rechtskraeftig.
Das Verfahren hat eine Menge Geld und Ressourcen gekostet und
steht nun auf der Kippe.Die Chance ist gross,dass der Prozess
wiederholt werden muss.
Hauptgrund dafuer ist die Befangenheit der Richterin.
Ihr Mann,ebenfalls Richter,hat vor dem Prozess oeffentlich seine
Meinung kundgetan,dass Herr Grasser & Co zu verurteilen sind.
Fuer diese Aeusserung bekam er 5.000 Euro Strafe.
Es ist ein Unikum im oesterreichischen Gerichtswesen,dass der be-
schuldigte Richter selbst bestimmt,ob er befangen ist oder nicht.
Die Richterin erklaerte sich fuer nicht befangen und das Verfahren
nahm seinen Lauf.
Da jedoch die Finanzprokuratur (das ist der Anwalt der Republik)
ebenfalls vor der Befangenheit der Richterin warnte,ist die Chance,
dass Senat,der die Einsprueche behandelt,gross,dass das vorlaeuf-
ige Urteil nicht haelt und das Verfahren wiederholt werden muss.
In den 168 Verhandlungstagen konnte kein hieb-und stichfester
Beweis erbracht werden,der es berechtigen wuerde,eine nun vor
20 Jahren geplante Malversation,zu ahnden.
Aus einzelnen Faeden wurde ein Strick gedreht und das als In-
dizien gewertet,um ein (politisches ?) Urteil zu faellen.
Ein politisches Urteil in Oesterreich ? Nie im Leben !
Natuerlich war auch das Urteil im BAWAG - Prozess kein polit-
isches.
Und dass die BAWAG ein rotes Bankinstitut war und der Gewerk-
schaftsbund dahinterstand,ist reiner Zufall.
Auch dass die Richterin,die den Generaldirektor zu 10 Jahren Haft
verurteilte und kurz darauf in der schwarz/blauen Regierung sogar
Justizministerin wurde,ist purer Zufall.
Steht nicht in der Bibel - wer glaubt,wird selig.
Jock
-
Laesio enormis
Ich schicke voraus,die Beispielgeschichte hat nie stattgefunden und
wird auch nicht stattfinden.
Meine Tante hat mir einen Ring mit einem grossen,funkelnden Stein
vermacht.Ich schaetze keinen Schmuck,lieber ist mir ein neues Auto.
Also,will ich den Ring verkaufen und wende mich an @Sumi,der ein
Fachmann auf diesem Gebiet ist.
@Sumi begutachtete den Ring und den Stein,dann schuettelte er
den Kopf und sagt: "Der Stein ist kein Diamant,sondern ein Zirkon.
Er will mir aber trotzdem 500 Euro zahlen.
Enttaeuscht willigte ich ein und nahm die 500.
Wenig spaeter taucht in der Hinterlassenschaft der Tante eine Wert-
schaetzung fuer den Ring/Stein auf,die besagt,der Stein ist 20.000
Euro wert.
@Sumi, der aufgefordert wurde,die Differenz zu bezahlen,bleibt hart-
leibig und will von einem Ausgleich oder Rueckabwicklung nichts
wissen und beruft sich auf Vertragsfreiheit und schlaegt knallend die
Tuer zu.
Habe ich jetzt die Arschkarte ?
Nein,in dem Fall greift die "Laesio enormis",die den Verkaeufer seit
altroemischer Zeit,vor Uebervorteilungen schuetzt.
Dieser Rechtsgrundsatz wurde eingefuehrt um kleine Bauern zu
schuetzen,von Grundaufkaeufern uebervorteilt zu werden.
Gehe ich zu Gericht,weil keine Einigung moeglich ist,hat @Sumi ganz
schlechte Karten.
Denn auf Grund seiner Fachkenntnisse geht man davon aus,dass er
den wahren Wert wohl feststellen konnte.
Er zahlt daher die Differenz zum Wert oder gibt den Ring zurueck.
Schlagend wird dabei seine Gutachterhaftung,wonach der Gutachter
(auch selbsternannte Gutachter)fuer Schaeden aus falschen Gutachten,
haften.
Aber auch ohne eines Gutachtens,gibt es in der Rechtssprechung,
den Passus " sittenwidriges Geschaeft".Ein Geschaeft ist nichtig und
somit sittenwidrig,wenn die Diffenz von Geld und Leistung 100 %
betraegt.
Ausnahme sind "Gluecksgeschaefte".Ein Los,das verspricht 1 Mio
zu gewinnen und sich als Niete herausstellt,kann man nicht einklagen.
Spannend ist,wenn ich einen Freund frage,ob ich Frl.Sowieso heiraten
soll und er mir abraet.
Halte ich mich an seinen Rat und es stellt sich heraus,die Dame haette
eine Mitgift von 20 Mio in die Ehe eingebracht,kann ich den Freund
auf die Differenz klagen ?
Jock
-
Rechtssache : Familienrecht
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspraesidenten Dr.Mus-
ger,als Vorsitzender und den Hofraeten Mag.Wurzer,Mag.Dr. Wurd-
inger,Mag.Wessely-Kristoefel und Dr.Parzmayer,in der Familienrechts-
angelegenheit,des Antragsstellers "J",vertreten durch Mag.Lippisch-
Hammerschlag,gegen die Antragsgegnerin "A",vertreten durch Mag.
Migglautsch,wegen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermoegens,
entschieden.
In dem Fall geht es um den Kater "F".(Der vollstaendige Name des Katers,kann aus Datenschutzgruenden nicht genannt werden.)
Nach der Scheidung 2021 nahm die Exfrau den Kater heimlich zu ihr.
Der Exmann klagte auf Herausgabe des Tieres und fuehrt ins Treffen,
er haette eine groessere emotionale Bindung zu Kater F.aufgebaut und
eine Trennung widerspricht dem Tierwohl.
Bevor die Causa beim OGH ankommt,haben bereits zwei niedrigere In-
stanzen entschieden und die Anwaelte ihrer Honorarrechnungen ge-
legt.
Der OGH hat entschieden,dass Tiere "Sachen"sind und keine emotion-
ale Bindungen entwicklen.
(Da bin ich bei Hunden und Pferden anderer Ansicht)
Die Causa wurde an das Erstgericht zurueckgewiesen.
Jock
-
Das G'wirks mit dem Abmahnanwalt.
Frauen wird aus vielerlei Gruenden unwohl.Einmal sind es ihre
Tage,dann,weil der Friseur geschlammt hat u.s.w.
Dass aber eine Frau Unwohlsamkeit verspuert,weil sie auf einer
Website einen bestimmten Schriftzug,der aus Lettern eines Inter-
netplayers besteht,deutet auf eine grosse Sensibelkeit hin.
Sie beschliesst dagegen rechtlich vorzugehen und beriet sich mit
einem Anwalt.
Im Abmahnschreiben werden 190 Euro Entschaedigung +90 Euro
Anwaltskosten verlangt.
So weit,so gut.So etwas kann taegliches Brot einer Anwaltskanzlei
sein und ist daher nicht ungewoehnlich.
Doch dieser Fall ist speziell,denn es wurden 26.000 Abmahnbriefe
versandt und weitere 6.000 waren in Vorbereitung.
Darauf hin hat ein Anwalt einiger Abmahnempfaenger,wegen Betrugs
und Erpressung geklagt und hat gute Karten.
Er fand heraus,dass die Klaegerin,angeblich die Freundin des Anwalts
ist,dass sie nie und nimmer selbst 32.000 Websites besuchen hat koen-
nen und das Ganze auf eine Abzocke hinauslaeuft.
Ist es ein Betrugsverdacht der ueber 5 Mio reicht,wird es ein Fall fuer
die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Die Erhebung dieser Behoerde,fand heraus,dass ein spezielles Com-
puterprogramm eingesetzt wurde,um die fraglichen Websites ausfindig
zu machen,des Weiteren,sowie dass der Anwalt in die Preisverhandlung-
en,fuer den Druck der Abmahnbriefe persoenlich eingebunden war.
Ganz,ganz schlechte Karten fuer Frau Z und Anwalt H.
Zwar ist man auf See und im Gerichtssaal in Gottes Hand,doch die
Chance im Verfahren freigesprochen zu werden,ist minimal.
Und dann kommt es noch dicker.
Die ausgelegten Kosten der Frau Z sind unwiderruflich dahin.Porto
der Briefe,Druck und Computerprogramm,sollen sich auf 100.000
Euro belaufen haben.
Gegen den Anwalt wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet,das
durchaus dazu fuehren kann,dass er seine Zulassung verliert.
Jock
-
Ein Bericht einer Zeitung titelt,von @Goldfinger eingestellt :
"Syrer vergewaltigt 15-jaehrige und kommt mit Bewaehrungs-
strafe davon".
Das ist falsch und die Formulierung dient der Fremdenfeindlichkeit.
Es hat nach Paragrapf 177 keine Vergewaltigung gegeben.Als Verge-
waltigung zaehlt nur,wenn eine Penetration stattgefunden hat.
Und diese hat es laut Gericht nicht gegeben.
Verbleiben nur Vergehen,die im Paragraphen 182 vermerkt sind
und sich auf sexuelle Noetigung bzw.sexueller Missbrauch von Jugend-
lichen erstrecken.
Diese Vergehen sehen,im schwerwiegenden Fall,zwar auch eine Ge-
faengnisstrafe vor,kann aber davon abgesehen werden,wenn gewis-
se Umstaende zutreffen.
Soweit man den Bericht trauen darf,wurde die junge Frau "nur"
begrapscht,woraus der Staatsanwalt Klage wegen Vergewaltigung
eingebracht hat und damit nicht durchkam.
Ist das Urteil deswegen skandaloes ?
Wenn ja,dann kann der Staatsanwalt dagegen berufen.Ob das ge -
schehen ist oder noch geschieht,weiss man nicht.
Wenn nein und wird es rechtskraeftig,muss man nicht gleich von einer
Kuscheljustiz schreien.Die Meisten die sich aufregen,kennen den Ver-
handlungsakt nicht,auch nicht die Aussagen der Betroffenen.
Wenn es glasklar ist,dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat und
der Richter laesst den Vergewaltiger mit einer Bewaehrunsstrafe da-
vonkommen,hat er mit sehr unangenehmen Folgen zu rechnen.
Jock
.
-
Ja der Goldstinkerl, er muss einfach alles, was er so einfaengt in den unserioesen Medien , im TIP FORUM publizieren.
Leidet er unter Einsamkeit oder hat er nur ein uebersteigertes Mitteilungsbeduerfnis ?
Obs der Ukraine Krieg ist, Corona oder im Verschwoerungs - Thread und in vielen anderen Themen.
Goldstinkerl ist unschlagbar ::)
Aber das sagt schon alles ueber ihn und dem Tip Forum aus.
Er meint wohl, die Member koennen nicht selbstaendig entscheiden, in welchen Medien sie lesen und danach ihre Meinung bilden.
Passt ja gut zu Medwedev , Lawrov und PUTIN :-\
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/syrer-in-osnabr%C3%BCck-verurteilt-15-j%C3%A4hrige-vergewaltigt-jetzt-spricht-die-anw%C3%A4ltin-des-opfers/ar-AA18cYFJ (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/syrer-in-osnabr%C3%BCck-verurteilt-15-j%C3%A4hrige-vergewaltigt-jetzt-spricht-die-anw%C3%A4ltin-des-opfers/ar-AA18cYFJ)
Man kann schon an manchen Rechtspruechen vom Glauben abfallen.
Es wurde kein Geschlechtsverkehr ausgeuebt aber Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen. Konkret heißt das, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam
und was ist mit der Angst des Maedchens ? der Psyche ? und den Folgen
https://www.frauennotruf-kiel.de/de_si/dasistgewalt/vergewaltigung/was-sind-folgen-einer-vergewaltigung/ (https://www.frauennotruf-kiel.de/de_si/dasistgewalt/vergewaltigung/was-sind-folgen-einer-vergewaltigung/)
-
@Burianer
"Und was ist mit der Angst des Maedchens ?
Eine berechtigte Frage.
Gegenfrage :"Waere die Angst mit einer Gefaengnisverurteilung wie
weggeblasen ?
Andererseits wurde mit dem (nichtkraeftigen)Urteil,insoferne darauf
eingegangen,indem der Taeter mit einer Geldbusse und Annaeherungs-
verbot belegt worden ist.
Niemand,ausser die,die das Verfahren kennen,wissen oder glauben
zu wissen,wie stark sich das traumatische Geschehnis,verankert hat.
Was mir bei der Causa auffaellt ist,dass kein Tadel fuer die Eltern oder
Erziehungsermaechtigen,abfaellt,
Ein 15-jaehriges Maedchen,am fruehen Morgen,allein am Heimweg von
der Disco !
Jock
-
Die 260.000 Euro teure Falle.
Die Ursache traegt ein Datum aus dem Jahr 2009.
Ein Boulevard- Blatt entschloss sich,wie das Konkurrenzblatt auch,
eine Gratiszeitung herauszugeben und stellte Entnahmeboxen bei
den U-Bahnstationen auf.
Im Gegensatz zum Konkurrenzblatt,ohne Genehmigung.
Die Stadt Wien,raeumte die Boxen und forderte den Zeitungsver-
lag auf,fuer die Kosten von 240.000 Euro aufzukommen.
Spaeter bekam der Verlag die Genehmigung,Entnahmeboxen auf-
zustellen,aber gegen die zustaendige Stadtraetin wurde eine Ne-
gative Campagne gestartet.
Einmal hiess es,sie wolle alle Listenhunde toeten lassen,dann wieder,
sie sei verantwortlich,dass Jungbaeume eingehen u.s.w.
Lauter unsinnige Vorwuerfe.
Die Stadtraetin klagte jeweils auf Widerruf und gewann jedes Ver-
fahren.
Der Widerruf umfasst,dass die Gegendarstellung genauso breiten
Raum eingeraeumt wird,wie eben die Zeitungsmeldung beansprucht.
2019 waren die Kosten der Rauchersheriffs in den Mittelpunkt der
Negativcampagne gerueckt.
Die Zeitung schreibt,dass die ausgeweiteten Kontrollen pro Nacht
80.000 Euros betragen,wenn alle 80 Kontrollore,Ueberstunden und
Zulagen fuer Nachtarbeiten u.s.w. verrechnen wuerden.
Die Stadtraetin klagt auf Widerruf und fuehrt aus,dass nie alle 80 Kont-
rollore eingesetzt waren und daher auch keine Kosten in der genan-
nten Hoehe entstehen wuerden.
Das Erstgericht folgt der Argumentation der Klaegerin und gibt damit
der Klaegerin den Weg frei,den Widerruf in der Zeitung zu beauftragen.
Der Zeitungsverlag folgt der (gerichtlich fundierten) Auflage und ver-
oeffentlicht den Widerruf in offener Frist,da das schriftliche Urteil noch
nicht vorlag.
Kaum lag das schriftliche Urteil vor,ging der Zeitungsverlag in Revision
und stellte fuer die Veroeffentlichung des Widerrufs,der Klaegerin eine
gesalzene Rechung von 236.000 Euro,nach Inseratentarif,aus.
Da die Causa beim OHG,letztinstanzlich,so entschieden wurde,dass
das Urteil des Erstgerichts verworfen wurde,bleibt der Stadtraetin nichts
anderes ueber,als zu zahlen.
Wo war der Fehler der Stadtraetin ?
Der Fehler lag dain,weil sie nicht so lange zuwartete,bis das Ersturteil
resp. die nachlaufeneden Urteile, rechtskraeftig geworden sind.
Jock
-
Kanzlerakte
Gibt es sie ueberhaupt ? Verschwoerungstheoretiker schwoeren,
es gibt sie und berufen sich auf obskure Belege und nicht ge-
machte Aussagen,eines Herrn Bahr,der den Begriff "Kanzlerakte"
nie woertlich ausgesprochen hat.
In diesen "Belegen" wird ein Datum genannt,wo dieser Knebelver-
trag von "Deutschland" unterschrieben wurde.
Und da hakt es gewaltig.
Einen rechtsgueltigen Vertrag kann man nur zwischen Partnern schlies-
sen,die entweder existieren und damit eine Rechtspersoenlichkeit dar-
stellen oder eben nicht.
Im Fall der "Kanzlerakte"deren Inhalte die Alliierten formulierten,gab
es zu diesem Zeitpunkt keinen "Vertragspartner"
Am 21.Mai 1949 gab es keine "provisorische Regierung Westdeutsch-
lands"und auch keine "Bundesrepublik Deutschland".Die wurde erst am
23.Mai 1949 gegruendet und hatte erst dann eine offizielle Stellung
Adenauer hingegen wurde erst am 15.September 1949 Bundeskanzler
gewaehlt.
Da es rein rechtlich nicht moeglich war,mit einem nichtexistierendem
Rechtssubjekt einen Vertrag abzuschliessen,waeren auch weitere angeb-
liche Unterschriften spaeterer Bundeskanzler,nicht rechtswirksam ge-
worden.
Im gefakten Schreiben des unbekannten "Staatsminister" Dr. Ricker-
mann vom BND (den es nie gab) werden 3 Punkte erwaehnt,die In-
halt des Kanzleraktes sein sollen.
Eher unwichtige Punkte,wie die Oberhoheit der Alliierten ueber das
Pressewesen,der Verpfaendung des Goldes und der Unterschrifts-
leistung des Kanzlers.
Wichtigere Punkte werden nicht angefuehrt,wie z.B. welche Sankt-
ionen drohen,wenn der Kanzler nicht unterschreibt oder wenn sich die
Bundesrepublik dem Kommunismus zuwendet oder wenn,die Bundes-
republik hochruestet.
Was waere geschehen,wenn Deutschland die gepfaendeten Goldreserven verkauft haette u.s.w.
Wie auch immer,die "Kanzlerakte" ist jedenfalls mit der Unterzeichnung
des 2+4 Vertrages obsolet geworden.
Daher hat es keinen Sinn,heute noch zu behaupten,Deutschland waere
nicht souveraen.
Jock
-
Souveraenitaet
Deutschland ist kein souveraener Staat,klagen einige Mitglieder des
Tip-Forums und verweisen gerne auf die Kanzlerakte.
Ein souveraener Staat entscheidet souveraen ueber bestimmte Sach-
verhalte,ohne Einfluss von Aussen.Das ist das Ziel,was diese Herr-
schaften erreichen wollen und uebersehen dabei,dass dieser Zustand
laengst eingetreten ist z.B durch den 2+4 Vertrag.
Der Souveraen war durch Jahrhunderte die entscheidenste Instanz.
Sein Wort,sein Schriftstueck galt.Sowohl im Inneren als auch im Aus-
sen seines Gebietes.
Mit der Zeit wurden den Souveraenen dieses Privileg (im Inneren) ge-
nommen und musste sich mit Parlamenten herumschlagen.(England)
Selbst der liebe Gott kann keinen Souveranitaetsanspruch anmelden,
weil er durch das Bibelwort :"Was du auf Erden binden willst,wird auch
im Himmel gebunden sein,was...." (Matth.16,19),seine Souveraenitaet
an den Papst abgegeben hat.
Meist werden Teile der staatlichen Souveraenitaet in Bi-oder supranat-
ionalen Vertraegen abgegeben. (siehe EU -Vertraege)
Wie bei Deutschland und andere EU -Staaten besteht aber die Moeglich-
keit,die abgegebenen Souveraenitaetsbestandteile zurueckzubekommen,
indem man den Vertrag aufkuendigt.
Deutschland hat aber eine Reihe internationaler Vertraege geschlos-
sen,wo man sich nicht vorstellen kann,diese zu kuendigen
Z.B. der "Deutschlandsvertrag" von 1952
Europaeische Menschenrechtskonvention 1951
Wiener Uebereinkommen ueber das Recht der Vertraege 1969
2+4 Vertrag 1990 u.s.w.
Andere internationale Vertraege sind mittlerweile obsolet,wie der Ver-
trag ueber den Westfaelischen Frieden 1648.Oder der Vertrag von Bonn
921,der das westliche und das oestliche Frankenreich betraf.
Politische Vertraege sind meist das Ergebnis von Kompromissen,d.h.
wechselseitige Ruecknahme von Souveraenitaet.Ausser der Vertrag
von Versailles 1919,der ein Diktat der Siegermaechte war.Gleichso die
Grenzverschiebungen nach dem WK II.
Ja,aber die Schweiz ! 100 % souveraen,selbstbestimmt,kann machen
was es will,niemand kann sie beeinflussen,kommt als Gegenargument.
Stimmt so nicht.Auch wenn die Schweiz glaubt,bei der EU wedelt der Schwanz mit dem Hund,ist es genau umgekehrt.
Ich erinnere nur an die Guilottinevertraege mit der EU oder die Anpas-
sung nationaler Rechte an die der EU.
Jock
-
Anzeige eines Anwalts gegen Teile der oesterr.Bundesregierung.
Der Anwalt Konstantin Haslauer hat im April 2020 bei der Korrupt-
ionsstaatsanwaltschaft Anzeige wegen Amtsmissbrauch,Taeuschung,
Korruption und Verstoss gegen die Verfassung u.s.w. gegen den
Bundespraesidenten VdB,Kanzler Kurz,Innenminister Nehammer und
Gesundheitsminister Anschober,im Zusammenhang mit Gesetzen und
Verordnungen,die bei der Handhabung der Coronapandemie erlassen
wurden,eingebracht.
Es ist nicht ganz klar,ob die Anzeige mittlerweile abgewiesen wurde,
oder noch geprueft wird.
Juristen rechnen allgemein,dass die Anzeige nicht weiter verfolgt wird,
weil ein wichtiger Grundsatz einfach fehlt bzw.nicht bewiesen werdem
kann.
Der Grundsatz lautet "Vorsatz" fuer eine Schaedigung oder Straftat.
Warum der Bundespraesident ueberhaupt in der Anzeige vorkommt,
ist nicht erklaerlich,weil er ja nur prueft,ob ein Gesetz ordnungsge-
maess zustande gekommen ist und nicht die Auswirkung,
Eine inhaltliche Ueberpruefung nimmt,nach Anruf,der VfGH vor und
stellt dabei fest,ob das Gesetz verfassungsgerecht ist oder nicht.
Zwar hat jeder das Recht bzw.Pflicht,eine Anzeige oder Klage einzu-
bringen,doch wenn das,wie in diesem Fall,ein Anwalt macht,duerfte
eine Profilierungsueberlegung einhergehen.
Aergerlich ist dabei,die Ressourcenbindung bei der Staatsanwaltschaft.
Diese Anzeige ist hunderte Seiten stark und gespickt mit Beweisen,
die ueberprueft und bewertet werden muessen.
(Siehe Klage Dr.Wodarg vs. Volksverpetzer, eine Klage,die 2.000
Seiten stark ist und nie zur Verhandlung kam)
Dr. Konstantin Haslauer wollte sogar Bundespraesident werden,schaf-
fte aber die 6.000 Unterstuetzungserklaerungen nicht.
Ausserdem ist er nicht der Erste,der in Behufe Corona,Anzeige erstat-
tete.
Der Stand dieser Sache ist unbekannt.
Jock
-
Rechtsnachfolger oder nicht ?
Als Papst Benedikt XVI verstarb,hinterliess er,keine besonderen
irdischen Gueter.
Ein alter Schreibtisch,ein paar persoenliche Dinge und vielleicht
noch ein paar tausend Euro.
Die Tantiemen aus seinen Buechern hatte er schon zu Lebzeiten zu
Gunsten einer katholischen Stiftung abgetreten.
5 Verwandte koennten die Habseligkeiten erben,doch die warten ab,
wie der Prozess gegen Benedikt/Franziskus ausgehen wird.
Das heisst,wenn es ueberhaupt zu einem Verfahren gegen Benedikt
kommt.
Es muss erst geklaert werden,ob der Papst Rechtsnachfolger seines
Vorgaengers ist,oder ob jedes einzelne Pontifikat einen eigenen Rechts-
status hat.
Bei der Feststellung,jedes Pontifikat ist ein einzelnes und erlischt mit
dem Tod,ist grosses Aufatmen in der Kirche angesagt.
Wenn nicht,droht finanzielles Unheil.
Zwei Straenge sind aktuell.Akut ist der Fall eines deutschen Miss-
brauchgsopfer,der eine Entschaedigungsklage gegen deutsche Ka-
noniker,darunter Papst Benedikt erhoben hat.
Normal ist,dass ein verstorbener mutmasslicher Taeter,nicht mehr
weiter verfolgt wird und der Akt geschlossen ins Archiv wandert.
Benedikt jedoch hat eine Anwaltskanzlei beauftragt,ihn rechtsan-
waltlich zu vertreten,die aber auch nach seinem Tod weiter aktiv
sein muss.
Das Verfahren soll am 28.Maerz 2023 starten,doch zuvor muss ge-
klaert sein,ob Benedikts Nachfolger Rechtsfolger ist oder nicht.
Hierbei geht es nur um ein paar 10.000 Euro und waere weiters uner-
heblich.
Anders sieht es bei dem Vermoegen der "Templer" aus,das 100 Mrd.
ausmacht und von den heutigen Templern eingefordert wird.
1073 machte der franzoesische Koenig Philip der Schoene und Papst
Clemens V. gemeinsame Sache und enteigneten den Besitz der Templer.
Die Klage auf Entschaedigung der enteigneten Besitztuemer,in Madrid,
nahm das Gericht nicht an.
Der Richter meinte dazu,er sei fuer mittelalterliche Gesetzesvollzuege
nicht zustaendig.
Das wuerde sich aendern,wenn im akuten Verfahren eine Rechtsnach-
folge der Paepste festgestellt werden wuerde.
Wahrscheinlich koennte der Papst auf Verjaehrung pochen und kaeme
damit durch.Trotztdem waere dadurch indirekt die Rechtsnachfolge
festgehalten.
Und wie ist das mit Mord ?Mord verjaehrt nicht und da hat die kath.
Kirche einiges auf dem Kerbholz.
Ich sage nur "Hexenverbrennung".
Lenkt,liebe Pfaffen,nicht vom Thema ab und verweist auf das 6.Gebot.
Das ist das Letzte was mich noch am Leben haelt.
Jock
-
Kinderehen
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Erkenntnis bezueglich von
"Kinderehen" veroeffentlicht.
Es hebt die rechtlichen Pflichten einer Ehe in Deutschland auf,wenn
die Ehefrau noch nicht das 18.Lebensjahr (16.Lj)erreicht hat.
Da es unter der Altersgrenze,ohnehin in Deutschland,keine Verehe-
lichung geben darf,betrifft das Erkenntnis i.A."Kinderehen" die nach
islamischen Recht (Scharia) geschlossen wurden und dort nach wie
vor Gueltigkeit haben.
Ein Beispiel : Ein Paar,sie noch nicht ehemuendig,verlegt den Lebens-mittelpunkt nach Deutschland und will als Ehepaar (mit allen Rechten
und Pflichten)dort leben.
Da greift das Erkenntnis und die Ehe gilt als nichtig,was mitunter
strafrechtliche und zivilrechtliche Konsquenzen hat.
Strafrechtlich,im Bezug auf Sexualverkehr miteinander und zivil-
rechtlich,wenn es z.B. um eine Erbschaftsangelegenheit geht.
(Die hinterbliebene Frau,wuerde,weil kein verwandtschaftliches Ver-
haeltnis bestand,in eine hoehere Erbschaftssteuerklasse fallen).
Was Karlsruhe aber auch sagt,eine "Kinderehe" erlangt wieder den
Status einer "normalen"Ehe,wenn der "minderjaehrige" Teil gross-
jaehrig wird und somit die "Kinderehe" weiterverfolgt wird.
Wieso dieses Erkenntnis zum Nachteil von zwangsverheirateten Maed-
chen sein soll,wie ein @Goldfinger in den Raum stellt,ist nicht zu
ergruenden.
Jock
-
Frau Birgit Lauda klagt die Familienstiftung Niki Lauda.
Rotz und Wasser haben die Angehoerigen am offen Grab geweint
und schon beim Leichenschmaus ertoent die Frage :"Aber da muss
ja noch "a Goed da sein ".
Der/die Verstorbene hat in dem Fall kein Testament verfasst.
Reiche Leute sorgen vor,entweder mit einem Testament oder durch
eine Stiftung,wie im Fall Lauda.
Niki Lauda wollte umsichtig handeln und brachte schon vor Jahren
sein Vermoegen in eine Stiftung ein,deren Zweck es war/ist,seine
geschiedene Ehefrau und seine derzeitige Ehefrau,sowie die 5 Kinder
nachhaltig versorgt zu wissen.
Er stiftete daher eine Stiftung und brachte in diese sein Vermoegen ein.
In der Satzung wurde festgelegt,dass aus den Stiftungsertraegen die
Lebenshaltungskosten der 7 Personen finanziert werden.
Der Vorteil einer Stiftung sind nicht Steuern zu sparen,sondern eine
Zersplitterung des Basisvermoegens zu verhindern.(Erbschaft oder
Scheidung)
Allerdings,ein eingebrachtes Stiftungsvermoegen,verbleibt fuer "ewig"
in der Stiftung und kann nur sehr schwer rueckgaengig gemacht
werden.
Die Stiftung des Herrn Lauda soll zwischen 100 und 500 Mio. schwer
sein und kann nicht ererbt werden.
Wenn man davon ausgeht,dass 250 Mio.das wirkliche Stiftungsver-
moegen ausmacht,wuerde (ohne Stiftung und Testament),die Ver-
erbung wie folgt aussehen :
50 % Frau Birgit Lauda = 125 Mio. je Kind 10 % = 25 Mio.
Die geschiedene Frau Lauda bekommt nichts.
Die von der Stiftung erwirtschafteten Ertraege reichen aus,dass die
Lebenshaltungskosten abgedeckt werden.(Wohnen,Autos,Urlaube
und Dienstpersonal)
Doch Frau Birgit Lauda hat nun Klage gegen die Stiftung und dem
Nachlassverwalter eingebracht und will an die 30 Mio.zusaetzlich.
Wie argumentiert Frau Birgit Lauda die Klage ?
Vom reinen "Geruest" her,ist es chancenlos,da durchzukommen.
Aber eine kleine Chance besteht dann,wenn Herr Niki Lauda uebrige
Verdienste,die waehrend der Ehe eingebracht wurden,er der Stiftung
zugefuehrt hat und nun die Ehefrau auf gemeinsamen Erwerb pocht
und 50 % davon fuer sich reklamiert.
Jock
-
Das Recht im Weltraum.
Vor vielen Jahren las ich in der Zeitung,dass ein Asteroid auf die
Erde zurast,der so gross und maechtig ist,alles Leben auf der Erde
auszuloeschen,die Umlaufbahn veraendert u.s.w.wenn er uns trifft/
Estimated Time of Arrival so im Jahre 4500 und ein paar Zer-
quetschte.
Oeha,dachte ich dabei,das wird haglich und dachte dabei an die
Blumen im Garten.
Auch die Abwehrmassnahmen wurden eroertert.Man wolle,ein paar
hundert Jahren,bevor der Asteroid auf die Erde aufprallt,mittels Ra-
kete und einer Atombombe,den Asteroiden zerstoeren oder zumindest
ihn aus der Bahn werfen.
Spaeter las ich nichts mehr davon und meine Panik verfluechtete sich.
Letzte Nacht wachte ich schweissgebadet auf,weil ich festgestellt habe,
das geht ja gar nicht,denn die Menscheit hat sich verpflichtet,im Welt-
raum keine Atomwaffen zu stationieren oder sie zur Explosion zu bringen. (Weltraumvertrag von 1967)
Da dieser Vertrag loechrig ist und es trotzdem moeglich waere,eine
Atombombe im Weltraum zu zuenden,wurde seit 2008 ein neuer Ver-
trag,der von Russland und China erarbeitet wurde,eingebracht,der aber
von den USA nicht akzeptiert wird.
Mit ein bisschen Rechtsbeugung kann daher der Asteroid doch abge-
schossen werden und ich schlief beruhigt weiter.
Schon im Altertum beschaeftigte man sich mit den Rechtsfeldern
Handel und Strafen.
Aber das Recht im Weltraum ist ein neues juristische Feld,das bereits
seit 1929 von einem Deutschen erforscht wurde und seine Grundlagen
seither weiter entwickelt werden.
Weltraumschrott und Ausbeutung von extraterritorialen Grundstoffen
stehen in Blickfeld,weniger die "Bewaffnung " oder Bedrohung aus
dem Orbit heraus.
Jock
-
Freundliche Ratschlaege fuer Mord auf See.
Es ist schon Tradition am Neujahrstag,abends,wenn sich der Kater
verfluechtigt hat,den Fernseher einzuschalten und mit dem Traum-
schiff auf Reise zu gehen.
Sonnige Ziele warten - Karibik,Singapore,Florida,Kuestenstaedte am
Roten Meer u.s.w.
Herrliche Wochen stehen davor,wenn nicht ein Hausdrachen aus dem
Rollstuhl heraus,einem den Urlaub vermasselt.
Sich seiner oder ihriger zu entledigten,nimmt beim abendlichen Cock-
tail konkrete Formen an und hilft ein bisschen nach,sie /ihn ueber
Bord gehen zu lassen.
Eine Notiz,die der Kapitaen ins Logbuch (Uhrzeit und Position)eintraegt,
ist alles,ausser "Inspector Columbo"ist an Bord.
Das kann boese enden und hinterher beisst man sich in den Hintern,
weil man sich nicht mit dem rechtlichen Hintergrund befasst hat.
Denn es gilt :
Schiffe (Urlaubscruiser und Frachter)haben auf offener See die Rechts-
normen des Flaggenstaates an Bord.(Deutsche Flagge,deutsches Recht)
Passiert ein solches Schiff die Hoheitsgewaesser oder legt im Hafen eines
Fremdstaates an,gilt das jeweilige Landesrecht.
Daher ist es nicht egal,ob man die ueberdruessige Person,vor der Kueste
von Maine oder Florida ueber Bord gehen laesst.
In Maine gibt es keine Todesstrafe,wohl aber in Florida.Auch die englisch-
sprachigen Karibikstaaten,haben noch die Todesstrafe,wenn auch die
letzte Hinrichtung 2006 erfolgte.
Die Gefaengniszellen in der Karibik sind im doppelten Sinne lausig,waehr-
end deutsche Zellen,bequem und im Winter bachelig beheizt sind.
Vorsicht ist auch geboten,im iranischen Rechtsraum. Ein unbeschwertes
Schnackseln kann leicht zu einer Steinigung fuehren,wenn das Paar nicht
(miteinander) verheiratet ist.
Auch den singaporeanischen Behoerden wird nicht einzureden sein,dass
die 2 Kg.Heroin,nur zum Eigengebrauch dienen,die bei einer Razzia auf
dem Schiff mit deutscher Flagge gefunden wurden.
Casinos sind in Thailand verboten,aber viele Kreuzfahrtschiffe haben sie
mit an Bord.
Waehrend das Schiff vor der Patongbucht ankert,rollt unbehelligt die Kugel.
Das ist eine geduldete Ueberschneidung zweier Rechtsraeume und der
Gaststaat verzichtet auf die anfallende Steuer oder Einschraekung.
Auch wuerde ich abraten,mit einen eingerollten uralten Perser(Teppich)
ohne zu zahlen das Geschaeft in Saudi-Arabien zu verlassen.
Ohne rechte Hand,ist mitunter taeglicher Gebrauch dieser,beschwerlich.
Zurueck zum Schiff.Kapitaen und Mannschaft (egal welcher Nation) unter-
liegen auf hoher See dem Recht des jeweiligen Flaggenstaats.
Trotzdem gelten gewisse Rechte auch in anderen Hoheitsgewaesser oder
Haefen.
So darf z.B. eine Disziplinarstrafe,vom Kapitaen verhaengt,auch im Fremd-
staat nicht aufgehoben werden.(Kabinenarrest etc.)
Jock
-
Choupette
Choupette ist eine Katze und gehoerte Karl Lagerfeld.
Eine Diva unter den Katzen,die ein Luxusleben fuehrt und eben ein-
geladen wurde,bei der Met - Gala in New York zu erscheinen.
Flug im Privatjet,seidene Poelster,Praesidentensuit im Astor u.s.w.
Wie kann sich eine Katze das leisten ?
Da hat Karl Lagerfeld testamentarisch vorgesorgt.Leider ist es un-
moeglich ein Tier als Erbe einzusetzen,aber es gibt einen Ausweg.
Tiere gelten als Sache und fallen in die Erb-bzw.Verlassenschafts-
masse,wenn Besitzer verstirbt.
Daher ist es nicht moeglich,dass eine "Sache"erbfaehig ist.
Im Unterschied zu einer juristischen Person,die wohl rechtlich auch
eine "Sache" ist,aber als rechtsfaehiges Konstrukt gilt.
Der Ausweg ist,dass der Hinterlasser,testamentarisch ein Legat ver-
fuegt,dass das hinterlassene Vermoegen dazu verwendet wird,das
Haustier (in seinem Sinne)versorgt wird.
Eine Katze oder andere Haustiere sind also Sachen,denkt man,was
aber nicht ganz richtig ist.
Was sie von einer "Sache" abhebt,z.B. einer Kommode,ist,dass man
Wirbeltiere eine gewisse "Persoenlichkeit"zuerkennt,die auch straf-
rechtlich zum Ausdruck kommt,wenn ein Tierquaeler verurteilt wird.
Wirbeltiere heisst,einen Moskito kann man straffrei zerklatschen.
Sobald man "Schmerzen" bei einem Baum messen kann,wenn man
ihn umsaegt,werden auch Baeume in diese Kategorie fallen.
Eine Sache gehoert jemanden oder ist "herrenlos".
Bei der Choupette ist das nicht ganz klar.Wird die Choupette gestohlen,
wer kann klagen ?Gehoert Choupette sich selber ?
Hat Herr Lagerfeld die Katze vererbt ?Wurde dafuer Erbschaftssteuern
bezahlt ?
Fragen ueber Fragen.
Jock
-
Das "Anderkonto"
Die Ausbildung eines Rechtsanwaltes ist lange und schwer.
Erst das Jurastudium,dann das Gerichtsjahr,die Anwaltspruefung
und dann ist es soweit,er/sie ist Rechtsanwalt.
Wenn die Entscheidung zu einem "selbststaendigen" Rechtsanwalt
faellt,wird die "Kanzlei" eingerichtet.
Vorzugsweise in der City,das vermittelt Seriositaet und Erfolg.
Die Seriositat vermittelt auch der grosse Schreibtisch,der grosse Stuhl,
der unechte Perserteppich,beim XXL Lutz gekauft,ein "Schinken"
mit Altwienermotiv und Rechtsliteratur im offenen Schrank.
Billig gekauft von einem,sich zur Ruhe gesetzten,Scheidungsanwalt.
Die Sitzgelegenheiten im Wartezimmer sind neu und unbenutzt und
eine entfernte Cousine,die Tippen kann,spielt die Sekretaerin.
Sonst ist es in der Kanzlei maeuschenstill und man wartet sehnsuechtig
auf einen Klienten.
Denn Rechtsanwaelten ist es untersagt,Werbung zu machen.Einzig
eine Anzeige von der Eroeffnung der Kanzlei ist erlaubt.
Der Kredit,der wegen der Einrichtung genommen wurde,ist erschreckend
hoch und von was Leben muss man ja auch.
Und da tut sich ein Lichtlein auf.
Da hat jemand einen Grund verlauft und den Anwalt mit der Abwicklung
beauftragt.
Der Vertrag ist schnell aufgesetzt und der Kaeufer legt die 500.000
bar auf dem Tisch.Ausgehaendigt wird das Geld natuerlich erst,wenn
die Grundbucheintragung abgeschlossen ist.
Ist es ein Irrtum oder Absicht,aber die 500.000 landen auf das Privat-
konto des Anwalts,statt dass dieser ein "Anderkonto" eroeffnet.
Anderkonten sind spezielle Konten,worueber nur der Treuhaender,(also
der Anwalt) verfuegen kann und dieses Treuhandkonto auch als
solches der Bank gegenueber deklarieren muss.
In dem Fall ist das Geld besonders geschuetzt,und wird,wenn die Bank
in Konkurs geht,vom Massevermoegen ausgesondert.
Zudem ergeht eine Meldung des Treuhaenders an die Rechtsanwalt-
kammer.
Somit ist alles in trockenen Tuechern.
Im konkreten Fall,hat der Anwalt,das uebergebene Geld nicht auf
ein Anderkonto gelegt,sondern verjubelt,verspielt,verhurt oder seine
Investition sind den Bach runtergegangen.Kurz das Geld ist weg
und der Anwalt meldet Konkurs an.
Der Treugeber schaut durch die Finger und weint eine stille Traene.
Der Versuch ueber die Haftung der Kammer an sein Geld zu kommen,
scheitert,weil die von einem Anderkonto nichts wissen.
Daher hat man in dem Fall (Grundverkauf)sich zu vergewissern,dass
das Geld auf einem Anderkonto liegt.Das muss unmittelbar erfolgen.
Man hat auch das Recht,einen Kontoauszug fuer das Anderkonto zu
verlangen und wenn das nicht genuegt,auch bei der Kammer nachfragen,
ob eine Meldung gemacht wurde.
Natuerlich hat sich der Anwalt wegen der Untreue zu verantworten,aber
einem Nackerten kann man kein Geld aus der Tasche ziehen.
Und ob der 3 Jahre schmort,ist kein Trost.
Jock
-
Henne oder Ei.
Das Verfahren,das Birgit Lauda angestrengt hat,wird interessant
werden.
Egal,wie das Urteil ausfallen wird,es wird durch alle Instanzen durch-
gefochten werden und hat nach Rechtswirksamkeit,Auswirkungen.
Der kurze Ueberblick :
Herr Niki Lauda hat 1997 eine Stiftung gegruendet und sein Ver-
moegen in diese eingebracht.
Mit der Stiftunge wollte er erreichen,dass seine Familien aus den
Ertraegen und Basisvermoegen,finanziell abgesichert sind.
Sterben die namentlichen genannten Familienmitglieder ab,geht
das Restvermoegen (oder die Ertraege ) an das Kunsthistorische
Museum.
Frau Lauda ist damit nicht einverstanden und klagt auf die Heraus-
gabe des,sie betreffenden,Pflichterbteils.
Nun sind Stiftungen deswegen errichtet worden,um genau diese
Erbzersplitterung zu vermeiden.
Wertet das Gericht den Pflichterbschaftsanspruch hoeher,als den
Zweck einer Stiftung,werden vielleicht Stiftungen obsolet.
Wertet das Gericht das Stiftungskonstrukt hoeher ein,taucht im Fall
Lauda ein Menschenrechtsproblem auf.
Herr Lauda hat naemlich verfuegt,dass Zahlungen aus der Stiftung
nur solange geleistet werden,als Frau Birgit oder auch Frau Marlene
Witwen bleiben.
Heisst,er nimmt aus dem Grab heraus,Einfluss auf die Damen und
hindert sie,sich wieder zu verheiraten.
Bei der ersten Tagsatzung,fuhr der Vertreter der Stiftung mit schwerem
Geschuetz auf und fordert,dass Frau Birgit als erbunwuerdig er-
klaert wird,weil sie gewisse Vermoegensanteile verschwiegen hat.
Damit waere die Sache mit dem Pflichterbanteil erledigt.
Beruft sich Frau Birgit auf Geschenke,die ihr Niki gemacht hat,muss
sie auch erklaeren,warum dafuer keine Schenkungssteuer bezahlt
wurde.
In der Stiftung Lauda lagert relativ schmales Vermoegen. Die Presse
schreibt es handelt sich um 300 Mio.Euro.
Sollte der Erbanspruch hoeher gewertet werden,kann sich Frau Birgit
auf 150 Mio freuen und kann auch noch heiraten.
In anderen Stiftungen lagern wesentlich hoehere Vermoegenswerte.
Die Stiftung Horten ist 3 Mrd.schwer und der Graf "Kari"Anton Goess
bekommt vorerst nichts davon,obwohl er der Ehemann von Heidi
Horten war.
Der ist ganz gespannt,wie die Sache mit Birgit Lauda ausgeht.
Jock
-
Frau Merkel verurteilt !!!! @Kern gluecklich !!!!
Die Geschichte ist schon ein bisschen aelter und eigentlich ohne
Relevanz.
Eine Aeusserung der Bundeskanzlerin (als Bundeskanzlerin)im Jahr
2020 wurde durch einen Spruch des Verfassungsgerichts 2022 in-
soferne geruegt,dass sie diesen Kommentar als Bundeskanzlerin
getaetigt hat und damit das Neutralitaetsgebot verletzt hat.
Haette sie die selbe Aeusserung als Unionspolitikerin,z.B.im Wahl-
kampf gemacht,waere dies unbeanstandet geblieben.
In der Urteilsbegruendung steht ein merkwuerdiger Satz.
Da steht,dass ein Regierungsmitglied keine "einseitige "Parteien-
stellung einnehmen darf, d.h. man darf wohl Parteistellung einnehmen,
nur halt keine einseitige.
Wenn man jedoch Stellung nimmt,ist man Partei,entweder pro oder
kontra.
Alles Schnee von gestern.Frau Merkel ist nicht mehr Bundeskanzlerin
und der Urteilsspruch kratzt sie nicht und hat auch keine persoenliche
Konsequenz.
Bitte weitergehen,es gibt nichts zu sehen.
Jock
-
Auftreten vor Gericht
Frau Dr.Sophie Karmasin ist wegen schweren Betrugs angeklagt
und steht derzeit vor Gericht.
Sie hatte einen hervorragenden Ruf als Meinungsforscherin und
war auch Familienministerin.
Nach ihrem Ausscheiden als Ministerin hatte sie Anspruch auf einen
verkuerzten Ministergehalt fuer 6 Monate,wenn sie "arbeitslos" wird.
Heisst,sie darf keine Einkuenfte haben und darf auch nicht arbeiten.
Das missachtete sie,wie man zufaellig draufkam,indem sie einen
Auftrag eines Ministeriums annahm.
Als die Sache publik wurde,zahlte sie den zu unrecht bezogenen Be-
trag zurueck (55.000 Euro)- zu spaet,wie der Staatsanwalt ihr vorwirft.
Der Prozessauftakt war natuerlich fuer Presse hochinteressant und be-
richtete mit Liveticker und Fotos.
Und jetzt kommt Psychologie ins Spiel.
Frau Karmasin kam ungeschminkt,die Traenensaecke stachen hervor,sie
bekannte sich unschuldig und beantwortete keine Fragen des Staats-
anwalts und Richter.Auch ueber ihre Vermoegensverhaeltnisse gab sie
keine Auskunft.
Ganz,ganz schlecht oder Taktik ?
Im Unterbewusstsein des Richters,beeinflusst das Auftreten im Gericht
wohl das Strafausmass.
Eine Versuchsreihe hat ergeben,dass Richteraspiranten bei einem
fiktiven Fall (Vergewaltigung) zwischen 7 Monate bedingt und 3 Jahre
unbedingt geurteilt haetten,bei identischen Sachverhalt,aber unter-
schiedlichem Auftreten.
Bei Gericht erscheint man in ordentlicher Kleidung (Maenner mit Kra-
watte und geputzten Schuhen,Frauen keinesfalls sexy gekleidet)
Das Handy hat abgeschaltet zu sein.
Antworten auf Fragen,sollen laut,kurz und praegnant sein.
Niemals Richter und Staatsanwaelte unterbrechen,zu beschimpfen u.s.w.
Auch Eloquenz und Selbstbewusstsein haben eine positive Wirkung,doch
man muss beachten,da nicht zu uebertreiben.
Obwohl einem Angeklagten das Recht zusteht,zu Luegen bis sich die
Balken biegen,ist es besser,das Unrechtsverhalten zuzugeben,da sich
ein Gestaendnis strafmindern auswirkt.Den Zusatz "es tut mir leid"
nicht vergessen.
Laeuft das Urteil auf einen Schuldspruch hinaus,keinesfalls,ohne Be-
ratung mit seinem Anwalt annehmen oder in Berufung gehen und die
Bedenkzeit ausnuetzen.
Ist man halbwegs prominent,jeden Kontakt mit der Presse vermeiden,
um Vorverurteilungen hintanzuhalten.(Fall Teichmeister)
Vorverurteilungen passieren in den USA haeufig.Wer sich an den Fall
Dominik Strauss-Kahn erinnert,weiss von was ich schreibe.
Uebermuedet,unrasiert wurde er voruebergebeugt von der Polizei der
Presse vorgefuehrt und so schon eine Vorverurteilung inszeniert.
Anders der Fall eines amerikanischen Filmsternchens,das wegen Laden-
diebstahls vor Gericht stand.
Sie klaute aus einer Boutique hochwertige Kleidungsstuecke eines
suendteuren Modelabels und erschien im Gerichtssaal mit eben-
solchen Kleidungsstuecken,der selben Modefirma.
Jock
-
Markus Soeder vs.Gerald Grosz
Die Meldungen der Presse sind unscharf und titeln Herr Soeder klagt
Herrn Grosz wegen Beleidigung u.s.w.
Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall und in manchen
Medien klingt es auch durch.
Nach Paragraph 90 b StGB handelt es sich um Offizialdelikt,das nur
dann von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird,wenn der (beleidigte)
Politiker einer Verfolgung zustimmt.
Dies ist offensichtlich der Fall und auch eine Verurteilung wahrschein-
lich.Die Geldstrafe fuer Herrn Grosz liegt bei 30.000 Euro (geschaetzt)
Herr Grosz kuendigt jetzt schon an,dagegen Berufung einzubringen,
bis hin zum VGH.
Er muss allerdings schon froh sein,wenn er ueberhaupt den Fall in die
naechsten Instanz vorzubringen schafft.
Ist die Urteilsbegruendung umfassend und hat es keine Formfehler
gegeben,wird er wahrscheinlich abblitzen.
Seine Verteidigungsstrategie,es handelt sich bei den Aeusserungen
bei der AfD- Veranstaltung um Meinungsfreiheit,Ueberspitzung und
Satire,wird deswegen nicht halten,weil die Meinungsfreiheit bei/von
Privaten dort endet,wo Beleidigungen beginnen.
Etwas anders ist es bei Beleidigungen von Politikern an Politikern
oder von Satirikern.(Fall Boehmermann vs. Erdogan)
Die muessen da mehr aushalten.
Herr Grosz ist ein Ex-Politiker (FPOe und BZOe)und betreibt in Graz
zwei Agenturen und ist regelmaessiger Gast bei dem Medium OE24
und "Oesterreich".
Ausserdem war er Kandidat fuer das Amt als Bundespraesidenten,
wo er knapp 6 % der Stimmen erreichte.
Seine Auftritte bei OE24 erreichen einen Personenkreis,der von Niveau-
losigkeit geschlagen ist.
Daher muss man sich nicht wundern,wer heute zwei Videoclips ins
Tip -Forum eingerstellt hat.
Jock
-
Internationales Seerechtsuebereinkommen.
Dieses Seerechtsuebereinkommen von 1974 haben sogar Binnen-
staaten,wie Oesterreich oder Schweiz,Mongolei a.a. in ihrem nation-
alen Gesetzeswerken verankert.
Ausnahme der Iran.
Dieses Uebereinkommen regelt z.B. das Vorgehen,wenn ein Schiff
auf hoher See,aufgebracht,umgeleitet,angehalten und verfolgt wird.
Und da stellt sich heraus,dass sowohl der Iran,als auch die USA,Oel-
tanker aufgehalten werden koennen.
Natuerlich,wenn der Verdacht besteht,dass illegale,gefaehrliche oder
verbotene "Gueter transportiert werden.
Unter "verbotene " Gueter faellt z.B. der Sklaventransport (woert-
lich angefuehrt !),drein.
Das haette dem Schweizer Herrn Christoph Burckhardt nicht gefallen,
der sich mit den Seetransporten von Sklaven innerhalb von 30 Jahren
eine goldene Nase verdient hat.
Aber auch illegale Waffentransporte gehoeren dazu. (Waffen fuer die
IRA,Raketen fuer Palestineser im Gaza-Streifen).
Das Einschreiten bedingt aber einen begruendeten Verdacht und darf
nur von einem Kriegsschiff durchgefuehrt werden.
Loest sich der Verdacht in Luft auf,so muss das Land des flaggen -
fuhrenden Kriegsschiffes Entschaedigung zahlen,die die Anhaltung
durchgefuehrt hat.
Anhaltungen,Aufbringungen sind demnach nicht aus politischen oder
wirtschaftlichen Gruenden legal,ausser es herrscht erklaerter Kriegs-
zustand.
Da der Iran dem Uebereinkommen nicht beigetreten ist,hat er eine
Fussfreiheit,die er zu politischen oder erpresserischen Zwecken nuetzt.
Jock
-
Vom Mittelpunkt der Erde bis zum Ende des Universums.
Soweit reicht das Eigentum eines Grundstueckseigentuemers,unter-
halb und oberhalb der Rasenkante,sprich "Boden".
Und damit sind auch Rechte verknuepft.Genauer,nicht ganz,nur teil-
weise.Der Song von Reinhard May (Hab Erdoel im Garten) beruehrt
die Problematik.
Das Bergbaugesetz und das Luftfahrtgesetz setzen eine Grenze,die
man nicht ueberwinden kann.
Findet jemand (unterirdisch) eine Goldader oder Silber,Eisenerz (ausser
eine verrostete Konservendose),Kobalt und Yttrium oder den Rest des
Elementenspektrums,so ist er nicht automatisch Eigentuemer und darf
sie/es abbauen oder verwerten.
Interessanterweise fehlt in der Aufstellung Diamanten,Rubine oder
Smaragde.
Auch das Grundwasser oder unterirdischen Wasserstroeme gehoeren
nicht zum Grundeigentum.
Fuer manche Grundeigentuermer ist es aergerlich,dass Eigentums-
rechte in der Hoehe beschnitten sind.
Es hat keinen Erfolg,dem Aufsichtsratvorsitzenden der Lufthansa einen
Brief zu schreiben und zu fordern,dass die Flieger die Lufthohheit ueber
das Grundstueck beachten sollen und nicht mehr ueber das Grundstueck fliegen.
Ab 300 m Hoehe duerfen sie das,lt.Luftfahrtgesetz,hoeher geht immer.
Unter 300 m muss man aber auch hinnehmen,dass Rettungseinsaetze
von Hubschraubern oder Einsaetze der Polizei,stattfinden.
Hingegen kann man,wenn kein linderes Mittel zur Verfuegung steht,
private Drohnen abschiessen.
Hier wirkt das Persoenlichkeitsrecht staerker,als das Eigentumsrecht
des Drohnenbesitzers oder Piloten.
So weit,so gut.
Anlaesslich der Kroenung von King Charles III.entbrennt ein Streit
ueber den Cullinan - Diamanten,der ins Zepter eingearbeitet ist und
von Suedafrikanern zurueckgefordert wird.
Zurecht ? Das ist die Frage.
Eines scheint klar zu sein - Raubgut ist er nicht.Er wurde gegen Be -
zahlung von der damaligen Verwaltung erworben und dem Koenig von
England geschenkt.
Aber der jetztige Koenig ist auch nicht Eigentuemer,weil das gute Stueck
im Kronjuwellenregister verzeichnet ist.
Wie nun ?
Obwohl es eh jeder weiss,einmal noch.
Der Cullinan - Diamant wurde nach England verbracht.Das Schiff mit
dem kostbaren Kleinod,war besetzt mit Soldaten,die aufpassen mussten,
damit er nicht gestohlen wird.
Als das Schiff in England ankam,war der Diamant nicht an Bord.Man
hatte umdisponiert und den Diamanten mit der gewoehnlichen Post
versandt.
Jock
-
Donald Trumps verlorener Zivilrechtsprozess.
Waere ein solches Verfahren in DACH ueberhaupt moeglich ?
Eher Nein,denn ein Schadensersatzanspruch, bei einer Causa,wo der
Taeter(Beklagte) nicht vorher auch im Strafprozess (sexuelle Noetigung,
sexueller Missbrauch oder gar Vergewaltigung) verurteilt wurde,waere ein Zivilrechtsprozess ziemlich aussichtslos,da Aussage gegen Aussage steht
und "in dubio pro reo" schlagend werden wuerde.
Doch amerikanische Gerichte ticken anders.
Da ist es schon moeglich,Straftaten nur auf Zivilgerichtsebene zu ver-
folgen,da ist es schon moeglich,den Gerichtssaal in einem Bazar zu
verwandeln und das finanzielle Risiko,bei einer Niederlage auf Null
zu halten.
Bevor diese Dame den Klagsweg beschritten hat,wurden sicherlich die
Erfolgsaussichten genau unter die Lupe genommen.
Den Einwand,warum sie erst nach Jahren klagt,kann man dadurch
entkraeften,weil sie nach so einem Erlebnis,ein Trauma und eine Ver-
draengung eingestellt hat und sich das erst jetzt geloest hat.
Und dann gibt es noch Zeugen.
Zwei Damen,die den Vorfall bestaetigen und der Hauptzeuge Donald
Trump.
Diesem Burschen fallen jetzt seine grossmaeuligen Aussagen auf dem
Kopf,wo er behauptet,er koenne jede Pussy grapschen (und macht es
auch).
5 Mille tun weh und es kann sein,dass dieser Prozess nicht der letzte
und einzige bleibt.
Dollarzeichen haben auch die Gabe,Sperrungen aller Art zu loesen.
Ob die noch nicht rechtskraeftige Verurteilung,Schaden fuer die Wieder-
wahl anrichtet,kann man noch nicht sagen.
Das kommt darauf an,wie die puritanischen Waehler das Verfahren
aufnehmen.
Jock
-
Donald Trumps verlorener Zivilrechtsprozess.
5 Mille tun weh und es kann sein,dass dieser Prozess nicht der letzte
und einzige bleibt.
Jock
5'000 tun ihm weh? Du meinst doch eher: 5 Mio., oder?
Auch diese nicht, nicht ihm. Gekommt er via "Spenden" x-fach zurueck. :D
-
Der Amtseid.
Wenn sich eine neue Bundesregierung zusammenfindet,um ein/das
Ministeramt zu uebernehmen bzw.dazu ernannt zu werden,waren
die betreffenden Herrschaften,zuvor die Damen beim Friseur,die
Herren frisch rasiert und haben sich einen Binder um den Hals ge-
legt.
In der Raeumlichkeit,wo die Vereidigung stattfindet,schwebt eine
feierliche Atmosphaere und dann sprechen sie :
"Ich schwoere,dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volk-
es widmen,seinen Nutzen mehren,Schaden von ihm wenden,das
Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfuellen und Gerechtigkeit gegen jeder-
mann ueben werde."
Manche fuegen noch hinzu :"So wahr mir Gott helfe".
Wumms,und damit begeben sie sich in ein politisches Minenfeld, sollte
dieser "Schwur"ernst genommen werden.
Aber es ist ohnehin eine leere Floskel die nie zu einer Klage fuehren
kann und auch noch nie zu einer Klage fuehrte,weil die Gerichte diese
nicht annehmen.
Aus gutem Grund,einerseits wird ohnehin ein Bundespolitiker straf-
rechtlich verfolgt,wenn er z.B. mit der Regimentskasse durchgeht
Auch ein unsinniges Gesetz,dass das Parlament beschlossen hat,muss
der/die Minister/in befolgen und beachten,so lange es in Kraft ist.
"Schaden wenden" klingt gut.Aber wie bemisst man den "Schaden"?
Selbst dann,wenn ein Schaden durch bestimmtes Handel,als solcher
bezeichnet wird,kommt,wie das Amen im Gebet,das Argument,dass
der "Schaden" noch groesser waere,wenn nicht genau so gehandelt
worden waere.
Aber selbst wenn es jemals dazu kommt,dass ein Mitglied einer Bundes-
regierung,auf Grundlage der Vereidigungsformel,verklagt wird,ist zu
beachten,ob der/die Betreffende auch :"So wahr mir Gott helfe" an-
gefuegt hat.
In dem Fall,wird sich der liebe Gott,wegen unterlassener Hilfe,wenn
nicht gar wegen Mittaeterschaft,verantworten muessen.
Jock
-
Strafrechtliche Wahrnehmung einer Behoerde.
Die Nachrichtensendung "ZIB 2"des ORF ist ein Muss fuer den,an
Politik interessierten,Seher und wird von einer breiten Oeffentlich-
keit gesehen.
Ein Moderator gab vor laengerer Zeit,seine Recherche ueber den
widerrechtlichen Bezug einer Ex-Ministerin,in dieser Sendung preis.
Demnach bezog die Ministerin Einkuenfte,in der Zeit,wo sie das "Ueber-
gangsgeld kassierte,obwohl sie sich vorher erkundigte und man
ihr mitgeteilt hatte,das waere verboten.
Die Ex-Ministerin zahlte darauf hin einen Grossteil des widerrechtlich
Bezuges zurueck und den Rest erst nach ihrer Untersuchungshaft.
Im soeben beendeten Verfahren,sprach sie der Schoeffensenat in der
Sache frei,waehrend sie fuer andere Straenge,im selben Verfahren,zu
15 Monaten Arrest,bedingt auf 3 Jahre verurteilt wurde.
Und jetzt heisst es so schoen,ein Verfehlender,der vor Kenntnis der
Behoerden von seinem Fehlverhalten,den Schaden vollstaendig aus-
gleicht,kann nicht bestraft werden.
Aus diesem Fall wird zu ueberpruefen sein,ob ein Staatsanwalt,eine
Nachrichtensendung,als Wahrnehmung eines strafrechtlichen Vor-
gangs,der ihm verpflichtet,einen Untersuchungsakt anzulegen,ein-
zustufen ist,oder ob dies seine Privatsache ist.
Trifft es zu,dass vom Ersteren auszugehen ist,dann waere der
Ausgleich des Schadens (80.000 Euro) zu spaet erfolgt.
Bei der Groessenordnung des Schadens drohen bis zu 3 Jahre Haft.
Strittig in dem Fall ist auch,ob die Schadenswiedergutmachung,
in einem Zuge zu erfolgen hat,wie es eigentlich im Gesetz heisst.
In dem Fall wurde der Schaden in zwei Trancen reguliert.
Der Verteidiger argumentiert,dass es aber schon Vorbereitungen
gab,die zweite Trance zu ueberweisen,aber "hoehere Gewalt"
(Untersuchungshaft) dies verhinderte.
An Geldmangel konnte es nicht scheitern,denn die Beklagte ver-
fuegte 1 Grundstueck mit Haus ( Villa im Nobelbezirk),2 Eigen-
tumswohnungen in sehr guter Lage und ein Barvermoegen von
1 Million,neben Firmenanteilen.
Dieses (milde) Urteil des Schoeffensenats,ist schwer zu verstehen
und es ist abzuwarten,ob der Staatsanwalt in Berufung geht.
Jock
-
Praeventivhaft (vulgo Unterbindungsgewahrsamkeit)
Angenommen,in Bayern sitzen Freunde zusammen,darunter
ein Wiener und spielen Karten.
Dem Wiener ziehen sie die Hose aus und aus Entaeuschung
ruft er:"I bring euch um".
Ein wildgewordener bayrischer Polizist hoert das und steckt
ihn fuer 30 Tage in Praeventivhaft,die nochmals um weitere
30 Tage verlaengert werden koennen.
Zwar muss die Verhaengung eines "Unterbindungsgewahrsames"
beim Richter angezeigt werden,doch ein Manko bleibt,weil da-
mit kein Verfahren oder Untersuchung ausgeloest wird.
Einige strittige Punkte dabei :
Eine Unterbindungsgewahrsamkeit,soll nur verhaengt werden,
wenn ein schweres Verbrechen oder Aktionen geplant sind,die
geeignet sind,ein Verbrechen zu begehen oder eine schwere
Stoerungen bzw.die Sicherheit der Oeffentlichkeit (Terror)drohen.
Sind Strassenkleberei und kurzfriste Stoerungen des Strassenver-
kehrs,schon Verbrechen oder bewirken sie nachhaltige Stoerungen
der oeffentlichen Sicherheit ?
Die Praeventivhaft bezieht sich auf Straftaten,die moeglicherweise
erst in Zukunft erfolgen oder gar nicht geschehen.
Freiheitsentzug wie Haft,ist normalerweise die Antwort der Gesell-
schaft auf eine nachgewiesene Straftat.(Mit kleinen Ausnahmen,wie
Untersuchungshaft oder Schubhaft)
Die Dauer einer Unterbindungsgewahrsamkeit ist landesweit nicht
einheitlich.Sie reicht von 2 Tagen bis 60 Tagen,fuer die selbe An-
nahme eines Deliktes bzw.Ueberschreiten einer Verwaltungsver-
ordnung.
Die bayrische Polizei als Wegbereiter zum Polizeistaat ?
Uebrigens,der Wiener wuerde in Oesterreich,wenn es zur Klage
kaeme,freigesprochen werden.Milieubedingte Unmutsaeusserung,
so die Zauberformel.
Jock
-
Die Pedition (ein demokratisches Placebo)
In faktisch allen Verfassungen oder Grundgesetzen,
gibt es fuer die Bueger die Moeglickeit,eine Bitt-
schrift einzureichen.
Das wars eigentlich schon.Ob eine Pedition ange-
nommen oder gar behandelt wird,steht in den Sternen.
Am 3.7.2023 langte beim parlamentarischen Peditions-
ausschuss eine Pedition ein,die nur einen einzigen
Unterstuetzer ausweist und den Titel traegt :
" Wir wollen unseren Mistplatz wieder".
Da war die Pedition,die sich mit der "Rattenverordnung
in Wien"beschaeftigt schon erfolgreicher,da sie 518
Unterstuetzer unterschrieben.
Heute wurde eine Pedition mit angeblich 100.000 Unter-
zeichnern,vor der Presse (OE24 bzw.Oesterreich)ver-
sucht,dieses Paket den Gruenen oder der Volkspartei,
zu uebergeben
Die weigerten sich,genauso wie die SPOe oder die NEOS.
Einzig der Herr Kickl (FPOe) nahm sie an und wird sie
an den Peditionsausschuss uebermitteln.
Der Ausschuss wird die Pedition zaehlen und wenn sie
sinnvoll erscheint,einem Fachausschuss weiterleiten.
Dort ist jedoch,spaetestens,das Grab schon vorbereitet
und man hoert niemals wieder davon.
Jock
-
Einfuehrung der Sklaverei in Oesterreich.
Vor eingen Monaten hielt der Bundeskanzler
eine grosse Rede vor der versammelten OeVP-
Prominenz.
Er skizzierte dabei seine Vorhaben in der lauf-
enden und kommenden Regierungsperiode und
erntete stehenden Applaus.
Was den Damen und Herren dabei entgangen ist,
ist die geplante Einfuehrung der Sklaverei fuer
eine bestimmte Berufsgruppe,
Den frisch gebackenen Aerzten droht Ungemach,
weil sie 5 Jahre lang "Zwangsarbeit" verrichten
sollen.
Begruendet wird es damit,weil die Ausbildung
eines Arztes 360.000 Euro verschlingt und sie
etwas zurueckgeben sollen.
Klingt zunaechst logisch,ist aber national -und
europarechtlich nicht moeglich.
Denn es besteht Erwerbsfreiheit.Jeder kann sich
seinen Arbeitsplatz aussuchen oder waehlt,ob er
arbeiten will oder nicht und auch,als was er ar-
beitet.
Beispiel,der Schauspieler Gunther Phillip.
Auch der Gleichheitsgrundsatz steht dem Ansinnen
entgegen,weil nur eine bestimmte Gruppe davon
betroffen waere.
Warum hat man Karl Nehammer das nicht gesagt ?
Jock
-
Ein Urteil in Oesterreich wegen einer Vergewaltigung
belief sich fuer den Taeter auf 14 Jahre Haft.
Ein anderes Urteil in Deutschland fuer das ange -
klagte Delikt (Vergewaltigung) ging so aus,dass der
Taeter nach dem Urteil freigegangen ist.
Das wirbelte Staub auf und Herr Broder unterstellte
dem Gericht "Komplitzenschaft ".
Man sollte ja meinen,dass im vereinigten Europa die
Strafrahmen harmonisiert sind.Also vergleichbare Ver-
gehen auch mit vergleichbaren Sanktionen vergolten
werden.
Warum daher eine derartige Diskrepanz der Urteile ?
Im Fall des Urteils in Oesterreich war klar,eine Verge-
waltigung fand statt.Das belegen die Aussagen der
Zeugen,des Opfers und die medizinischen Ergebnisse.
Zudem war der Taeter bei der Tat volljaehrig und hatte
einige Vorstrafen sowie bedingte Gefaengnisstrafen,die
ihm nun widerrufen wurden.
Im deutschen Fall scheint die Sache ein anderes Bild er-
geben zu haben.
Trotz,dass die Staatsanwaltschaft das Delikt einer Ver-
gewaltigung in Anklage brachte,duerften die Aussagen
des Opfers auf ein anderes Geschehnis hingedeutet haben,
sodass eben nur sexuelle Noetigung uebrig blieb.
Der Strafrahmen erstreckt sich (im Jugendstrafrecht)auch
auf mindestens 6 Monate Gefaengnis,doch wird auch auf
die nichtbestehende Volljaehrigkeit des Taeters Bezug ge-
nommen.
Diese 6 Monate sass der Taeter in der Untersuchungshaft
ab.Ein Freispruch ist das aber nicht und es scheint der
Gerechtigkeit genuege getan zu haben,obwohl aus der
Presse nicht ersichtlich ist,ob die Staatsanwaltschaft das
Urteil akzeptiert hat.
Was macht Herr Broder und die Boulevardpresse daraus ?
Verfahren dieser Art,sind oftmals Verfahren bei denen
die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Daher wissen,ausser die im Verfahren beteiligten Per-
sonen nichts,ueber die Beweismittel und Aussagen und
die Amtstraeger sind verpflichtet darueber zu schweigen.
Herrn Broder war ebenfalls nicht beim Prozess und kennt
das Verfahren im Detail gar nicht.
Was ihm aber nicht hindert,eine Hetze gegen die Justiz
und Auslaender zu betreiben.
Mit dem Erfolg,dass @LungTom es indirekt bedauert,
die Todesstrafe abgeschafft zu haben.
Jock
-
"Shakira"
Nehmen wir an,ein Autofahrer parkt sein Fahrzeug so,
dass andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Sieht es die Polizei,bekommt der Fahrer einen Straf -
zettel bzw. wird sein Fahrzeug abgeschleppt.
Mit der Bezahlung der "Strafe"die eine (Verkehrs)ordnungs-
widrigkeit suehnt,ist die Sache erledigt.
Der Aufschrei waere riesengross,wenn die Polizei den
Fahrer in Gewahrsam nimmt und ihn fuer ein paar Tage
einsperrt.
Begruendung : Er koennte ja irgendwann,irgendwo wiede-
rum falschparken.
Der Entzug der persoenlichen Freiheit ist ein hohes Gut und
wird normalerweise nur nach einem richtigen gerichtlichen
Verfahren verfuegt,als Suehne fuer eine Straftat,die ein Ge-
richt festgestellt hat.
"Shakira" ist eine Strassenkleberin,die in Oesterreich schon
mehrmals am Asphalt geklebt hat,in Deutschland jedoch zum
ersten Mal.
Sie wurde festgenommen und muss fuer ein paar Tage ein-
sitzen.(Rechtlich in Ordnung nach dem bayrischen Polizei-
gesetz)
Der Grund fuer die Festsetzung ist,sie koennte irgendwann,
irgendwo sich wieder auf die Strasse kleben.
Die Begruendung stinkt gewaltig und naehrt den Verdacht,
dass hier von den Behoerden ein Einschuechterungsver-
such unternommen wurde.
Ich hoffe doch,dass "Shakira" und ihre dahinterstehende
Organisation den Rechtsweg beschreitet und spaetestens
beim EGMR recht bekommt.
Jock
-
Wo auch immer diese „Dame“ herkommt, die Polizei wird wissen was sie tut und aufgrund welcher Rechtslage. Ganz im Gegensatz zu Dir.
Deine Einlassungen gehen komplett an der Rechtslage vorbei…
-
@AndreasH
Jetzt bin ich baff.
Ich haette schon geglaubt,dass du mein Posting ver-
standen hast.
Deine Antwort zeigt jedoch das Gegenteil und ich wundere
mich,wie man so begriffstuetzig sein kann.
Ich rate,einen Freund beizuziehen,der clever ist und
lass dir die Sache,um die es geht,erklaeren.
Jock
-
@AndreasH
Jetzt bin ich baff.
Ich haette schon geglaubt,dass du mein Posting ver-
standen hast.
Deine Antwort zeigt jedoch das Gegenteil und ich wundere
mich,wie man so begriffstuetzig sein kann.
Ich rate,einen Freund beizuziehen,der clever ist und
lass dir die Sache,um die es geht,erklaeren.
Jock
Du schwurbelst zu diesem Thema was das Zeug hält und glaubst auch noch im Recht zu sein. Altersstarrsinn ??
-
Asien-Urlaub statt Gerichtstermin – Jetzt muss ein Klimakleber ins Gefängnis
Aktivisten der „Letzten Generation“ klebten sich in Stuttgart auf einer Straße fest. Anstatt vor Gericht zu erscheinen, flogen zwei von ihnen später in den Urlaub nach Asien. Das sorgte für Kritik. Jetzt wurde einer der Aktivisten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.……
https://www.welt.de/vermischtes/article247220358/Letzte-Generation-Asien-Urlaub-statt-Gerichtstermin-Jetzt-muss-ein-Klimakleber-ins-Gefaengnis.html
Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen.
Das lässt für die Zukunft hoffen….
-
Eine Urlaubsreise nach Asien ist durchaus ein Grund,
einen Prozesstermin zu "schwaenzen",allerdings nur
wenn gewisse Voraussetzungen erbracht werden.
Wie aus dem Bericht (der nicht vollstaendig ist) heraus-
geht,haben die Aktivisten,VOR der Bekanntgabe des Ge-
richtstermin die Reise gebucht und hatten auch um Ver-
schiebung bei Gericht vorgesprochen,was der Richter
nicht akzeptiert hat.
Das ist ungewoehnlich.Zwar mutet man einer Partei zu,
auch bei Urlaube im Inland und im benachbarten Ausland,
den Urlaub zu unterbrechen zu oder,wenn die Beweislage so
ist,dass die Sache klar ist,kann auch ohne der meist be-
klagten Partei ein Urteil gefaellt werden kann.
(Der weitere Rechtsweg bleibt davon nicht beruehrt)
Wichtig ist jedoch,dass die Urlaubsbuchung vor der Fest-
setzung eines Gerichtstermins erfolgte und die Reise nicht
ohne Weiteres storniert werden kann.
In 99% der Faelle nimmt das Gericht eine Verschiebung
vor und allen ist damit gedient.
Aber hier handelt es sich um Strassenkleber und ein Ge-
schmaeckle bleibt.
Zwar ist dem Bericht nicht zu entnehmen,ob das Fern -
bleiben Auswirkungen auf die Strafhoehe hat,waere es aber
wert,wenn sich ein Anwalt die Sache mit diesem Blick-
winkel nochmals ansieht.,da auch das Strafmass (900 Euro
und 2 Monate Haft) unverhaeltnismaessig erscheint.
Am Rande erwaehnt,wenn jemand ein Nichterscheinen
bei Gericht mit einem aerztlichen Attest entschuldigt,kann
das Gericht beim Arzt naehere Angaben anfordern.
Der Arzt muss dem nachkommen,weil automatisch,die
aerztliche Schweigepflicht erlischt,wenn der Patient ihn
darum bittet,ein Attest auszustellen.
Jock
-
Zwar ist dem Bericht nicht zu entnehmen,ob das Fern -
bleiben Auswirkungen auf die Strafhoehe hat,waere es aber
wert,wenn sich ein Anwalt die Sache mit diesem Blick-
winkel nochmals ansieht.,da auch das Strafmass (900 Euro
und 2 Monate Haft) unverhaeltnismaessig erscheint.
Du scheinst nicht nur ein Märchenerzähler zu sein, sondern auch promovierter Jurist. LOL
der Artikel beschreibt sehr wohl wie es zu dem Strafmaß gekommen ist
Das Amtsgericht Bad Cannstatt in Stuttgart entschied bei einer 23-Jährigen auf eine Geldstrafe von 900 Euro, weil sie beteuerte, ihr Verhalten zu überdenken. Ihr Freund muss hingegen ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn nach Angaben einer Sprecherin von Donnerstag zu einer zweimonatigen Haftstrafe, weil er seine Straßenblockade in der Verhandlung nicht nur verteidigte, sondern weitere Aktionen ankündigte. Zuerst hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ und die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet.
Ich empfehle Dir den Artikel nochmals genau zu lesen……
Das Bonmont an dieser Geschichte ist jedoch die Tatsache, sich auf der Straße festzukleben um die Welt zu retten und anschließend mit dem Flieger nach Asien oder wo auch immer hinzufliegen. Ist kein Einzelfall…
Fliegen deren Flugzeuge mit Solarantrieb ???? Verlogner gehts nimmer.
-
Rechtsbeistand (in A)
Bei Zivilprozessen die den Streitwert 5.000 Euros er-
reichen,ist Anwaltspflicht vorgesehen,genauso bei
Strafprozessen,deren Strafmass mit 3 Jahren bedroht
ist.
Anwaelte kosten jedoch Geld und was macht man,wenn
man keines hat ?
Da stellt der Staat,zuerst auf seine Kosten,einen Anwalt
zur Verfuegung.
Kein etablierter Rechtsanwalt reisst sich darum,daher kom-
men eher junge,unerfahrene Anwaelte zum Zug.
Ich kenne einen Fall,wo der Pflichtanwalt keine Ahnung
von der Materie,um die gestritten wurde,hatte und der
Klaeger,seine Klage selbst durchargumentierte,den be-
treffenden Paragraphen ausgrub und damit zu seinem
Gunsten durchkam.
(Es ging um die Nachwirkungen eines Konkurses,wo die
Bank ueberhoehte Zinsenverrechnung ansetzte)
Es duerfen Anwaelte selbst keine Werbung machen,doch
weiss man,aus Zeitungsberichten,welcher Anwalt auf
welchem Spezialgebiet besonders geeignet ist.
Eine Selbstvermarktung findet auf Umwegen statt.Sei es,
dass man im Rotlichtmilieu,vor der Kamera ankuendigt,
die Dienst des Etablissement in Anspruch zu nehmen ge-
denkt oder bei angesagten Events erscheint und die Zeit-
ungen berichten darueber,wo jeder Genannte,sofort zum
"Staranwalt"geadelt wird.
In guter Weg bekannt zu werden ist auch,wenn man um die
Bundespraesidentschaft kandidiert und eine gutaussehende
Scheidungsmillionaerin an seiner Seite auftritt.
Es schadet auch nicht,wenn man in einem Boulevardblatt
eine Kolumne mit eigenen Ansichten speist.
Heute steht ein ehemaliger Burchschauspieler wegen Kinder-
pornografie vor dem Richter und wird gleich mit 2 arri-
vierten Anwaelten auftreten.
Die machen was mit!
Seinen Anwalt Nr.1 nahm eine Zeitung ins Visier und be-
schuldigte ihn,er wolle den Prozess verhindern,weil der
urspruengliche Termin wegen Krankheit veschoben wurde.
Der Anwalt klagte und gewann.Die Zeitung musste,klein
und versteckt,ueber eine zeitlang die Widerrufung publi-
zieren.
Zur verstaerkung nahm der Burgschauspieler noch einen
bekannten Anwalt als Verteidiger hinzu.
Seither braucht der Personenschutz,da er von Aufgehetzten
mit dem Tode bedroht und mit Beleidigungen ueberschuet-
tet wird.
Das Gericht hat das Verfahren mit 3 Stunden angeraeumt,
weil die Sache klar ist.
Der Taeter ist gestaendig,das Beweismaterial hieb-und
stichfest und der Strafrahmen ist auch klar.
Trotzdem werden hundert Polizisten im Einsatz sein und
Sperrgitter aufbauen,um eine verhetzte Meute in Zaum
zu halten,die einen Galgen mitbringen.
Nachtrag zur Scheidung H.C.Strache von seiner Frau.
Die Anwaeltin von Frau Strache (jetzt Beck) ist bekannt,
den Ehemaennern ihrer Mandantinnen die Unterhose
auszuziehen(finanziell gemeint und nicht erotisch).
Und jetzt,nach gelungener Scheidung ist Frau Dr.Ventur-
ini etwas ratlos.
Sie kaempfte wie eine Loewin und brachte die Scheidung
durch.
Der Ausgleich fuer ihre Honorarrechnung ( 10.000 Euro),
blieb jedoch aus und auch Mahnungen erreichten keine
Wirkung.
Es wird doch Frau Doktor keine Verfahrenshilfe benoet-
igen,hoffe ich,wenn sie klagt.
Jock
-
Das Urteil (nicht rechtskraeftig)
Der Burgschauspieler,der wegen Kinderpornografie
angeklagt wurde,ist zu 2 Jahren Haft verurteilt worden.
Allerdings wurde die Strafe zur Bewaehrung ausgesetzt,
jedoch verbunden mit Auflagen.
Die Staatsanwaeltin forderte wegen Praevention,eine
unbedingte Strafe und die Demonstranten das Haengen
auf einen Galgen,den sie vorsorglich mitgefuehrt haben.
Die Strafe wurde vom Angeklagten sofort angenommen,
die Staatsanwaeltin erbat sich Bedenkzeit.
Was macht diesen Prozess so besonders ?
Erstens die Vorverurteilung einer Boulevardzeitung,durch
Angriffe auf die Verteidiger und ausser Acht lassend,des
Grundsatzes,"jeder gilt als unschuldig,solange ein Urteil
nicht rechtskraeftig ist".
Zweitens,eine gewisse Hetze gegen den Beschuldigten
persoenlich,wonach einige Gastronomen,das Hausverbot aus-
gesprochen haben.
Drittens der Versuch der Sippenhaftung,dergestalt,dass
vor dem Elternhaus des Beschuldigten,eine Demonstration
stattfand und dabei ein Galgen mitgefuehrt wurde.
Viertens die ueberzogene Vorberichtserstattung eben
dieser Zeitung,wo zu lesen war,dass "hunderte"Polizisten
den Prozess absichern muessen.
Tatsaechlich waren nur hundert Polizisten dafuer einge-
teilt,die aber nicht zum Einsatz kamen,weil nur ca. 50
Personen an der Demo teilnahmen.
Fuenftens,weil der Fall von rechts zugeneigten Gruppier-
ungen,die zum Teil aus dem Ausland anreisten,genuetzt
wurde,die Justiz unter Druck zu setzen,was aber nicht ge-
lang.
Jock
-
Lex Klimakleber
Einige OeVP - Politiker fordern,dass das Strassenkleben
zu einen Straftatsbestand "erhoben" wird und mit einer
3 monatigen Kerkerstrafe geahndet wird.
Strafrechtsexperten sind dagegen und meinen,es reicht,
wenn Strassenkleber mit der Verwaltungsordnung "be-
straft" werden.
Lex Klimakleber heisst,ein eigenes Gesetz muss be -
schlossen werden,wo genau die Tatsbestaende bezeichnet
sind und ein Strafrahmen festgeschrieben ist.
Auch der Mordsparagraph kennt eine Abstufung,die
zwischen x Jahren und lebenslaenglich liegt.
Ein Richter hat daher einen Ermessensspielraum bei
der Wertung der Straftat.
Da jedoch im neuen Lex Klimakleber,die Strafe "nur"
bei 3 Monaten liegen soll,ist zu erwarten,dass es zu
keinen Verurteilungen kommt,sondern die Sache mit
Diversion erledigt wird.
Setzt man die Strafandrohung auf 3,5 oder mehrere
Jahre an,kommt das austarierte Gebaeude des Straf-
rahmens ausser Gleichgewicht.
Es soll ja nicht sein,dass ein Totschlag weniger hart
bestraft wird,als die Verwendung einer Tube Klebstoff.
Daher versucht man den Umweg ueber den "Mafia -
paragraphen",der einen hoeheren Strafrahmen hat und
es auch ermoeglicht,dass Verdaechtige mit besonderen
polizeilichen Massnahmen "aufgespuert "werden.
(Im Zuge,dass Klimakleber mit dem Mafiaparagraphen
angeklagt und eventuell verurteilt werden,laufen auch
harmlose Spender in Gefahr,fuer 5 Jahre ins Gefaengnis
zu gehen)
Daher waere es besser,wenn Strassenkleber nach der
Verwaltungsordnung zur Rechenschaft gezogen werden,
da das Verwaltungsverfahren keine Milderungsgruende
kennt.
Eine Anlassgesetzgebung ist genauso abzulehnen,wie
spezielle "Lexen",wenn sie nicht gegen Vereinigungen
oder Einzelpersonen gerichtet sind und eine erhebliche
Gefahr fuer die allgemeine Ordnung befuerchten lassen.
Strassenkleben ist kein Verbrechen,das in eine solche Kate-
gorie faellt und hat auch keine terroristischen Ziele.
Da in Deutschland einzelne Staatsanwaltschaften versuchen,
die Klimakleberer in eine solche Dimension zu erheben,
andere Staatsanwaltschaften dies ablehnen,sollte das
Justizministerium durch eine Durchfuehrungsverordnung
Klarheit schaffen.
Wuerde sich der "Lex Klimakleber" durchsetzen,koennen
weitere Lexen kommen.
Lex Hundehalter,Lex Schwarzhaarige oder gar Rassen-
gesetze.
Jock
-
Haftung fuer (falsche) Ratschlaege
Auf die Frage,die man einen Freund stellt,ob man eher die
Blonde(Schwedin) oder die samtauegige Schwarzhaarige
(Thailaenderin) heiraten soll,war eindeutig.
Natuerlich die Schwedin,lautet der Rat.
Leider hat sich aber herausgestellt,dass sich die Dame als
Xanthippe entpuppte und die Ehe als Filiale der Hoelle zu be-
zeichnen ist.
Also wird auf "Schadensersatz" geklagt und die Klage wird
abgewiesen.
Private (falsche)Ratschlaege,die nicht die Absicht haben den
Frager zu schaedigen,sind nicht einklagbar.
Anders in der Wirtschaft,wo Aufsichtsraete oder Vorstaende
haftbar gemacht werden koennen,wenn sie ihren Pflichten,
nach den Grundsaetzen eines "ordentlichen Kaufmannes"nicht nachkommen.
Die Gesetzesgrundlagen finden sich im AG -und GmbH Recht.
Bei der "Benkogeschichte"war neben AR noch ein Beirat vor-
gespannt,der das eigentliche Entscheidungsgremium war.
Beiraete sind in Oesterreich quasi von Haftungen ausgeschlos-
sen.
Nicht jedoch in Deutschland,wo man einen Beirat,der einen
bestimmenden Einfluss auf die Geschaeftsfuehrung nachweisen
kann,auch fuer Schadensersaetze,verpflichten kann.
Herr Benko,der seine Schaefchen im Trockenen hat und sie in
Stiftungen eingebracht hat,wird gimpflich davon kommen.
Er hatte keine gesetzlich geframte Funktion im Firmenge-
flecht.
Dass ihn heute niemand mehr gekannt hat,wird er verschmerz-
en.
Diese Insolvenz hat aber boese Auswirkungen auf Herrn Kurz,
der seinen Hoffnungsmarkt (Naher Osten/Emirate) wohl ab-
schreiben kann und von Glueck sprechen muss,keine seidene
Schnur zugesandt zu werden.
Und Herr Gusenbauer,der seinen Kummer ueber den Millionen-
verlust im Rotweinkeller ertraenkt,kann froh sein,aus der
Geschichte ohne Klage davon zu kommen.
Haftungen koennen unerwartet schlagend werden und sind
fuer bestimmte Berufe sogar extra zugeschnitten (Anwalts-
Bank-Aerzte-Gewaehrleistung etc.) Sie koennen aber auch
durch spezielle Versicherungen abgemildert werden.
Jock
-
Wegzugssteuer
Gottseidank fand @Kern doch noch ein Thema,um Frau Merkel
in ein schlechtes Licht zuruecken.
Die "Wegzugssteuer" jedoch ist ein Steuerwerkzeug,das es schon
seit dem Hochmittlalter gibt und auch exekutiert wurde.
Damals musste jemand,das seine Grafschaft verliess bzw. sich
in eine andere verheiratet,den Verlust seine Arbeitskraft fuer
seinen angestammten "Herrscher" entschaedigen.
Heute ist dieses Instrument feinzilesiert und wird als Mittel gegen
Steuervermeidung eingesetzt.
War es doch in der Vergangenheit moeglich,grosse Vermoegen,
steuervermeidend zu veraeussern.
Horten z.B.oder auch Frick,die sich durch Ausnuetzung von Luecken,
ihren Witwen sorgenfreie Zukunft zu Lasten der Allgemeinheit,
goennten.
Das geht jetzt nicht mehr so leicht und sollte eher als Fairness
gegenueber der Oeffentlichkeit betrachtet werden,als als eine
raeuberische Aktion einer menschenverachtenden Regierungs-
massnahme.
Das Prinzip der heutigen Steuererhebung lautet,dass jedes Ein-
kommen,(selbst erarbeitet oder ererbt,bar oder unbar)ver -
steuert wird.
Das wird in Randbereichen stark kritisiert.
Wieso soll jemand,der aus versteuerten Mitteln ein Haus errichtet
hat,es vererbt,diesen Wert beim neuen Eigentuemer nochmals ver-
steuern ?
Aus dieser,aus seiner Sicht,ungerechtfertigten Abkassiererei,wird
alles unternommen,der Steuerlast zu entgehen.
Herr Kuehne und Herr Mueller zogen in die Schweiz und parkten
ihre Vermoegen in Stiftungen.
Mustapha,der am Fliessband arbeitet,hat diese Moeglichkeit nicht.
Fatima,seine Erbin wird die Erbschaftssteuer wohl bezahlen muessen.
Aber es gibt noch andere Faelle,wo Erben grosser Vermoegen,
ganz legal keine Erbschaftssteuern bezahlen muessen.
Der Erbe des Vermoegens ( mehr als 10 Mrd, Euro)nach Herrn
Mateschitz,kann unbeschwert turteln,ohne sich um diesbezueg-
liche Steuern einen Kopf zu machen.
Gerecht ?
Ist es auch gerecht,wenn ein in Deutschland ausgebildeter Arzt,
in die Schweiz uebersiedelt,dort fuer sehr gutes Geld arbeitet
und die Ausbildungskosten der Allgemeinheit in D bezahlen laesst ?
Ja und dann moechte ich gerne Maeuschen sein und bei Gastro-
betrieben die abgegebene Bilanz mit den wirklich erwirtschafteten
Erloesen vergleichen.
Jock
-
@jock
Ja und dann moechte ich gerne Maeuschen sein und bei Gastro-
betrieben die abgegebene Bilanz mit den wirklich erwirtschafteten
Erloesen vergleichen.
In der Schweiz kann man das offensichtlich schon mittels "Kabelaufklärungsmäuschen"
Die Schweizer "Mäuschen" sind wohl in jedem Loch, nicht nur im Käse?
Schweizer Überwachungsstaat, Folge 1:
Eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung wird es geben. Heute ist die "Kabelaufklärung" genau das: ein Programm zur Massenüberwachungin der Schweiz!
https://www.republik.ch/2024/01/09/der-bund-ueberwacht-uns-alle
-
Politisches Urteil ?
Der Exkanzler Kurz wurde in erster Instanz zu 8 Monaten
bedingter (Kerker) Strafe verurteilt.
Herr Kurz fuehlt sich,wie jeder Raeuber bzw.Hochstapler zu
unrecht verurteilt und sein Rechtsanwalt hat Einspruch einge-
legt.
Heisst,Herr Kurz ist noch nicht rechtskraeftig verurteilt worden.
Seine Parteikumpanen,die ihm freundlicherweise aus Steuer-
geldern den Prozess finanzieren,(angeblich 100.000 Euro)wenden
jede Muehe auf,verbal gegen den Richter und gegen die Prozess-
fuehrung zu agitieren.
Und,welch ein Zufall,wurde eine Woche nach dem Prozess bekannt,
dass der Richter,wegen eines Disziplinarsvergehen,zu einer Geld-
strafe bebuesst wurde.
Der Vorfall,ungerechtfertige Informationen(Aktenteile an einen
Journalisten,damals noch Abgeordneter)weitergegeben zu haben,
ereignete sich vor 12 Jahren.
Damals war der besagte Mann noch als Staatsanwalt taetig.
Mittlerweile hat er die Seiten gewechselt und arbeitet jetzt,seit
Jahren,als Richter und gilt als erfahren und umsichtig.
Die Fragen,die im Raum stehen sind :
Haette er das Verfahren nicht durchfuehren sollen und sich als
befangen erklaeren muessen ?
Haette er seinen Vorgesetzten ueber das Disziplinarverfahren
informieren muessen,damit ein anderer Richter den Prozess fuehrt ?
Hat die allgemeine Kenntnis ueber die Disziplinarstrafe und der
daraus entstandenen Diskussion,Abfaerbungen bei der Pruefung
des Einspruchs ?
Revidiert die Oberinstanz etwa das Ersturteil ?
Oder bleibt es dabei,was ich sehr begruessen wuerde.
Jock
-
@LungTom und seine Junge Freiheit
fordern indirekt,Jugendliche mit Migrationshintergrund,bei Ver-
gehen,sie zuerst zu lebenslanger Haft,anschliessend sie hinzu-
richten und danach abzuschieben.
Stattdessen laesst sie die Polizei,bis auf eine Ausnahme,frei.
Grosse Aufregung herrscht in Oesterreich,ueber den Fall einer
12-jaehrigen,die von einer Jugendbande sexuell missbraucht wurde.
Eine 12 -jaehrige trifft sich wiederholt mit der Bande im Park,wo
es nicht nur dort,sondern auch ein einer Garage und in "Kinder-
zimmern" zu sexuellen Handlungen kam.
Das Maedchen,verweigerte erst eine Aussage bei der Polizei und
spaeter,ohne Mutter machte sie Angaben ueber die Geschehnisse.
Bei der anschliessenden Razzia ( 4 h morgens)nahm die Polizei
17 Personen fest,wovon einer (19J) in Untersuchungshaft kam.
Die anderen wurden freigelassen,obwohl sie polizeibekannt sind.
@LungTom und andere orten darin einen unfassbaren Skandal
der Polizei und der Justizbehoerden.
Wie sieht die rechtliche Situation aus ?
Alle Taeter,bis auf zwei,gelten teilweise als nichtstrafmuendig.
Ausserdem sind sexuelle Handlungen zwischen "Kindern und
jungen Erwachsenen" sanktionslos,wenn der Altersunterschied
nicht mehr als 3 Jahre besteht.
Vorausgesetzt,diese Handlungen erfolgen ohne Zwang.
Das trifft in den meisten Faellen zu und damit hat die Polizei
bzw. die Justiz keine Handhabe,einen Strafantrag zu stellen.
Alles weitere wird man in spaeteren Berichten nachlesen koen-
nen,speziell die Verhandlung mit dem 19 jaehrigen.
Was jedoch neben dem aufgezeigten Vorfall bedenklich ist,
ist die Tatsache,dass alle maennlichen Beteiligten,polizei-
lich amtsbekannt sind.
Es handelt sich um Eigentumsdelikte,wahrscheinlich um Sach-
beschaedigungen etc.
Und da stellt sich die Frage - was ist mit den Eltern oder Er-
ziehungsberechtigten ?
"Eltern haften fuer ihre Kinder" das gilt so nicht (mehr).
Eltern haften nur dann,wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernach-
laessigen und dadurch Schaeden entstehen.
Ist das im angesprochenen Fall so,wenn 12,14,15 Jaehrige bei
Tageslicht sich im Park treffen ?
Soll man die Gesetze so verschaerfen,dass hormonell aus-
geloeste Handlungen Jugendlicher,zu einer Verurteilung und Vor-
strafen fuehren,die jemanden eine Zukunft verbauen ?
Scheint auch nicht der richtige Weg zu sein.
Jock
-
Strafmuendigkeit
In Oesterreich setzt sich der Herr Bundeskanzler dafuer ein,die Strafmuendigkeit,die derzeit bei 14 Jahren liegt,herabzusetzen.
Also Kinder,die unter 14 Jahre alt sind und einen Kaugummi
stehlen oder den ersten Lippenstift,koennen nicht verurteilt
werden.
Das soll sich aendern und bald schon werden 20-jaehrige von
sich sagen,"10 Johr bin i in Sta g'sessen und hob vue g'lernt"
(Das Gefaengnis in Stein/Donau ist das bekannteste in Oester-
reich und beherbergt viele Schwerverbrecher)
International ist die Strafmuendigkeit unterschiedlich.
Von 6 Jahren bis zur Grossjaehrigkeit.Auch geschlechtermaessig
gibt es Unterschiede.
Dadurch ergeben sich bizarre Bilder,wenn 2 US-Bullen einen,
mit Handschellen gefesselten 6-jaehrigen abfuehren,als sei es
AlCapone persoenlich.
Auch wenn nur das Strafmuendigkeitsalter um 2 Jahre ange-
senkt wird,ergeben sich haufenweise Probleme.
12 -jaehrige unterliegen noch der Schulpflicht.Diese muss
auch im Kindergefaengnis bewahrt werden.
Wird es dann eigene Schulklassen (Maedchen und Buben ge-
trennt)geben,eigens ausgebildete Paedagogen eingesetzt ?
Kinder in diesem Alter sind noch in der Praegephase,die auch
vom Elternhaus mitgestaltet wird.Fallen diese aus,dann mues-
sen Kinderpsychologen ran.
Kinder die abgeschottet werden,verpassen die Neuigkeiten,
die sich am Modesektor,in der Computerwelt und im Zeitge-
schehen ergeben.
Die Bindung zu Eltern,Geschwister und Freundeskreis verduennt
sich,was Folgen bei der Sozialisierung haben koennte.
Selber Schuld,meinen Hardcorer,warum muss er oder sie stehlen. ?
Es wird fuer die Richter,die solche Faelle verhandeln muessen,
nicht einfach.
Da ist zu hoffen,dass die Richter nicht "gnadenlos" urteilen,
sondern ihnen bewusst ist,wie weitreichend ein Urteil sein kann.
Vor allem,wenn es jetzt schon genug Moeglichkeiten gibt,jungen
Menschen,auf den rechten Weg zu fuehren bzw.zu begleiten.
Jock
-
Flaggenparade
Grosse Aufregung herrscht unter den deutschen Fuss-
ballpatrioten,nachdem eine Zeitung titelte,das Zeigen
der deutschen Fahne sei bei der EM verboten.
Dabei ist es das bestehende Recht,dass jedermann,jederzeit,
wo immer er will,die deutsche Flagge/Fahne ohne den Staats-
symbolen,zu praesentieren.
Das wird aber auch nicht waehrend der EM eingeschraenkt.
Wozu dann die Aufregung ?
Deswegen,weil einzelne Polizeidienststellen,die Verwendung der
beliebten Seitenfensterstaender der Flagge,untersagen wollen.
Aber das ist keine Rechtsmaterie,die sich mit den Vorschriften
der Beflaggungsverordnung beschaeftigt,sondern eher mit der
Strassenverordnung.
Den Seitenfensterstaender mit der Flagge dran,kann man auch
als Ladegut ansehen,das jedoch so gesichert sein muss,dass
keine Gefahr ausgeht.
Zwar ist es extrem unwahrscheinlich,dass durch das Plastik-
material des Stabes,bei Wegbrechen durch den Fahrwind jemand
ernstlich verletzt wird,ist aber ein Ansatzpunkt fuer das Verbot.
Auch bei der EM in Oesterreich,herrschte das "Flaggenverbot am
Auto".
Zehntausende haben es ignoriert und in Deutschland wird es ge-
nauso sein.
Jock
-
Erbunwuerdigkeit
Alles war freundschaftlich geregelt.90 % des Verlassenschaftsver-
moegens soll die langjaehrige Partnerin des Erblassers bekommen,
10 % ein entfernter Verwandter.
Zum Vermoegen zaehlte,Bargeld,Schmuck,Eigentumswohnung,
Sparbuecher u.s.w.
Nachdem der Erblasser vestorben war,oeffnete die Erbin das Bank-
schliessfach und entnahm den Inhalt,um ihn auf ihr eigenes
Bankschliessfach zu deponieren.
Der Nachlassverwalter machte sich daran,die Vermoegenswerte
festzustellen,damit das Erbe,dem Testament entsprechend ver-
teilt werden kann und stellte fest,dass das Sparbuch Nr.xy nicht
im Vermoegensverzeichnis vermerkt ist,obwohl ihn die Bank
dies gemeldet hatte.
Die Partnerin des Erblasser gab,bei Nachfrage zu,das Bankschliess-
fach geraeumt zu haben,aber vergessen hat,dies dem Notar zu
melden.
Und der reagierte mit einer Klage mit dem Begehr,diese gute Frau,
langjaehrige Partnerin und Haupterbin,fuer erbunwuerdig zu
erklaeren.
Mit der Klage kam er durch und der entfernte Verwandte erbte
alles,sie nichts.
Moeglich wurde dies,weil wegen einer neuen Erkenntnis des OHG
(Oesterreich),die Banken von sich aus,wenn ihnen der Todesfall
eines Kunden bekannt wird,dem Nachlassverwalter alles,incl.
Losungsworte bekannt geben muessen.
Da ergeben sich einige Fragen fuer manche thailaendische tief-
trauernde Witwen.
In dem Fall sollte als erstes der Antrag auf Witwenpension gestellt
werden,damit sie nicht auf dem Trockenen sitzt.,denn ein Nach-
lassverfahren kann bis zu einem Jahr und laenger dauern.
Keinesfalls sollte die Witwe mittels Bankomatkarte Geld vom
Konto des Ehemannes in Oesterreich abheben,solange das Ver-
fahren andauert.
Jock
-
Gegenseitige Haftung fuer Schulden eines Ehepartners.
Die Donauinsel in Wien ist im Sommer ein beliebter Treffpunkt
fuer Thailaenderinnen.
Da wird gekocht,Fingernaegel gepflegt,die Frisur hergerichtet
und Karten gespielt.
Geo,eine Bekannte hatte eine Pechstraehne.Sie verlor,sie verlor
und verlor wieder und das ueber Wochen.
Zuerst verkaufte sie ihren Goldschmuck,dann lieh sie sich Geld
aus,bis ihr niemand mehr Kredit gab.Sogar Rueckzahlung wurde
eingefordert.
Da sie finanziell flach wie ein Uhrglas war,trat man an ihren Mann
heran,mit der Bitte,doch die knapp 6.000 Euro auszugleichen.
Der zahlte wutschnaubend und warf seine Frau aus der Wohnung.
(Beide waren kurz geschieden und sind mittlerweile wieder ver-
heiratet.)
War seine Reaktion ueberzogen ?
Jein,denn er haette nichts zahlen muessen,denn es gibt keine
gegenseitige Haftung fuer Eheleute fuer Schulden,die ausshalb
der gewoehnlichen Besorgungen,einseitig angehaeuft werden.
(Spielschulden sind keine gemeinschaftliche Ausgaben)
Um das zu verdeutlichen:fuer offene normale Lebensmittelrech-
nungen,haften beide Eheleute,Licht/Gas ebenso u.s.w. bis zum
Zeitpunkt einer dauerhaften Trennung.
Umgekehrt,kauft der Mann auf offene Rechnung mit Ratenzahl-
ung eine Jacht,muss die Frau nicht dafuer aufkommen,wenn
sie nicht will oder kann.
(Jachten,Privatflugzeuge sind keine normalen,lebensnotwendigen
Anschaffungen)
Doch sie kann trotzdem zum Handkuss kommen,wenn sie sein
Erbe antreten sollte,da dann seine Schulden,ihre werden.
Auch bei Bankkrediten,wo beide den Vertrag untezeichnen,gibt
es kein Entkommen.Sie haften mit ungeteilter Hand dafuer.
In frueheren Jahren konnte man bei den Kleinanzeigen oft lesen,
dass Herr Heinrich Mueller bekannt gibt,fuer die Schulden seiner
Frau Hermine Mueller nicht aufzukommen.
Das kann man sich spaetestens seit 1.1.2023 sparen,weil die
gegenseitige Haftung gesetzlich gaenzlich ausgeschlossen wurde.
Wurden Schulden oder Verbindlichkeiten vor der Ehe aufgehaeuft,
so muss er/sie nicht dafuer aufkommen und sein oder ihr Ein-
kommen kann auch nicht gepfaendet werden.
Der Mann von Geo hat daher ungeschickt reagiert.Er haette der
Glaeubigerin seiner Frau auf die Gesetzeslage hinweisen koennen
und nicht nur Geld gespart,sondern sich auch etwas Warmes im
Bettchen erhalten.
(Damit meine ich nicht die Katze :
Jock
-
Was geht mich das an ?
Von dem Untergang der Yacht "Bayesian" vor Sizilien,haben viele
Autobesitzer gelesen und sich gedacht,was geht mich das an ?
Dabei schwebten sie in Gefahr,dass ihr Geldbeutel,im Falle des
Falles,einer empfindlichen Schrumpfung ausgesetzt wird.
Dann,wenn ein italienisches Gericht,der Klage der Erbauerwerft nachgekommen waere und ein Verfahren gegen den Eigner er-
oeffnet haette und der Prozess gewonnen worden waere.
Die Werft fordert einen Schadensersatz,weil der Untergang der
Yacht einen Imageschaden in der Hoehe von ca.200 Mio verur-
sacht haben soll.
Und was geht mich als Autobesitzer das an ?
Vorerst nichts,aber wenn VW,Fiat,Yesla u.s.w. erfahren,dass durch
eine Unachtsamkeit des Lenkers,das betreffende Fahrzeug nach
Beruehrung eines Baumes,ein Totalschaden entstanden ist,koennte
der Autohersteller Schadensersatzansprueche fordern.
Argumentiert wird genauso wie die Werft,"Imageschaden".
Die Klage wurde tatsaechlich eingebracht und spaeter wieder zu-
rueckgezogen.
Vor einem europaeischen Gericht hat eine solche Klage ohnehin
nur eine geringe Chancen damit durchzukommen.
Nicht jedoch in den USA.
Dort bekommt man mit einer Schadensersatzklage durch,wenn in
einem Kaffeebecher,tatsaechlich der bestellte heisse Kaffee drinnen
ist,aber keinen Warnhinweis am Becher angebracht ist.
Jock
-
Sitzbaenke im Wald
@Scaramanga ist ein Meister des Verdrehens und sein Beitrag,
weil in Waeldern Sitzbaenke abgebaut werden,ist ein Beispiel.
Die Baenke werden nicht wegen des Klimaschutzes abgebaut,
wie er schreibt,sondern wegen der Haftungsfragen.
Die Sache ist wirklich ein Beispiel,wie man ueberreguliert.
Wenn einem mueden Wanderer,der sich auf eine Sitzbank unter
einem Baum sitzt,und dem faellt ein Ast auf die Birne.beginnen
die Muehlen der Gerechtigkeit zu drehen.
Das kann sowohl vor dem Strafrichter,als auch vor dem Zivil-
richte enden.
Man folge mir unauffaellig.
Jemand geht in den Wald und wird durch einen herabfallenden
Ast verletzt.
Folge: Typischer Waldunfall,keine Haftung,kein Geld,die Beule
wird mit einem Eisbeutel behandelt.
Steht an der selben Stelle eine Bank,derjenige sitzt drauf und
der Ast faellt und verletzt ihn,wird das als atypischer Waldunfall
angesehen und die Haftungsfrage steht im Raum.
Da wird zunaechst geklaert,wer die Bank aufgestellt hat.
Zwei kommen in Frage- der Waldbesitzer oder die Gemeinde,die
die Bank hingestellt hat.
Ist es die Gemeinde,ist sie verpflichtet Sorge zu tragen,damit
es zu keiner Gefaehrdung kommt.
Das bedeutet,dass im Umkreis von 30 m des Baumes fuer Ver-
kehrssicherheit zu sorgen ist.(Damit ist nicht der Strassenverkehr
gemeint)
Sachkundige muessen in regelmaessigen Abstaenden den Baum
inspizieren,den Befund protollieren und noetigenfalls Gefahren
beseitigen.
War man dabei oberflaechlich,wird die Haftung fuer die Gemeinde
(oder Aufsteller) schlagend.
Aber auch der Waldbesitzer kommt mitunter nicht straf-und
haftungsfrei davon.
Nach einem Urteil,sind Sitzbaenke im Wald atypisch.Und weil
sie eine atypische Gefahrenquelle sind,ist der Waldbesitzer haft-
bar,wenn er nicht vorsorgt,damit nichts passiert.
Eine Parkbank kann zwar im Wald stehen,aber wehe,wenn sich
jemand draufsetzt.Erst dann wirkt die Haftungsfrage.
Ein Hinweis wie " Sitzen auf eigene Gefahr" hebt die Haftung
nicht auf.
Kompliziert wird es,wenn der Waldbesitzer zwar Eigentuemer ist,
die Bewirtschaftung des Waldes ein anderer vornimmt,und ein
Dritter eine Bank im Wald aufstellt.
Ein Notariatsakt,kann die Haftungsfrage jemanden anderen Ueber-
tragen werden.
Die Baenke werden deswegen abgebaut,weil die Kosten fuer die
Kommunen zu hoch werden.
Jede Inspektion eines Baumen,kostet bis zu 160 Euro und dann
kommen noch die Kosten der Gefahrenentsorgung dazu.
Der Abbau hat also nix mit Umweltschutzgruenden zu tun,wie es
der @Scramanga vorgibt.
Wie lange lassen sich wohl die Tipmitglieder von ihm fuer dumm
vekaufen ?
Jock
-
Der Fall "Anna"
Vor fast 100 Jahren fand ein Prozess statt,dessen Urteile politisch
missbraucht wurden.
Der sogenannte "Schattendorferprozess"endete mit Freispuechen
bzw. milden Urteilen fuer zwei Morden und schweren Koerper-
verletzungen.
Worauf der Justizpalast in Brand gesteckt und die politische Spalt-
ung vertieft wurde.
Allgemein war man der Auffassung,dass das Verfahren politisch ge-
faerbt war.
Seither achtet man,dass Richter unabhaengig und nur dem Gesetz
bzw. gesetzlichen Strafrahmen verpflichtet ihren Job machen und
dass das Niveau des Rechtswesen hoch bleibt.
Im Fall "Anna" wird nun das Urteil politisch zweckentfremdet und
zwar nicht nur in Oesterreich sondern auch international.
Was ist passiert ?
Anna,ein 12 jaehriges Maedchen aus Wien,trifft sich wiederholt im
Park mit anderen Jugendlichen und es kommt,ueber laengerern
Zeitraum,zu intimen Kontakten.
Irgendwie kommt die Sache ans Tageslicht und einer der Burschen
wird wegen Vergewaltigung angeklagt.
Dieser Prozess endete rechtswirksam mit einem Freispruch.
Im Verfahren konnte der Vorwurf des Staatsanwalts nicht erhaertet
werden,dass Anna zu intimen Handlungen gezwungen wurde.
Nicht nur der Boulevard nahm sich des Falles an und wettert gegen
das Schandurteil sondern auch Elon Musk.
Mag die tagelange Aufbauschung des Falls vom Boulevard von den
erhoehten Verkaufszahlen der Grund sein,so darf man Musk und
Kickl,die Zermuerbung des Rechtsstaates als Motiv unterstellen.
Ausgerechnet Elon Musk,der aus einem Land kommt,wo die Justiz
durch "Deals"gekennzeichnet ist,muss sein Maul aufreissen und fuer
einen verurteilten Straftaeter fuer die Wuehl/Drecksarbeit sich zur
Verfuegung stellt.
Jock
-
Verlassenschaftsverfahren
Ein Freund,(Oesterreicher),seit 20 Jahren in Thailand ansaessig,
ist in Thailand verstorben.
Er hinterlaesst eine Witwe (Thailaenderin) und einen hoeheren
Geldbetrag auf einer oesterreichischen Bank.Ein Testament existiert
nicht,gleichfalls keine weiteren Pflichterbsberechtigten.
Der formale Weg,wie die Behoerden vorgehen ist folgender :
Den Totenschein sendet die thailaendische Behoerde automatisch
an die oesterreichische Botschaft,die wiederum das oesterreich-
ische Standesamt vom Todesfall informiert.
Das Standesamt gibt die Meldung an das zustaendige Verlassen-
schaftsgericht weiter.
Dieses Gericht beauftragt einen Notar,das Verlassenschaftsver-
fahren durchzufuehren.
Der Notar sucht nach Erben und erhebt die Erbmasse resp.verliest
ein vorhandendes Testament vor den einberufenen Personenkreis,
die im Testament genannt sind und fraegt,ob sie das Erbe unbe-
dingt oder bedingt annehmen wollen.
Ist alles erhoben und klar,erfolgt ein Gerichtsbeschluss und die
Erben koennen ueber die Erbmasse verfuegen.
Im Fall "Charly " gibt es allerdings ein paar Stolpersteine.
1.) wie erfaehrt der Notar,wo die Witwe wohnt,um sie zu kontakt-
ieren ?
2.) mit der Amtssprache Deutsch,ist die Witwe ueberfordert,ebenso
hat sie keine Ahnung,wie ein Verlassenschaftsverfahren in
Oesterreich ablaeuft.
3.) wird ueberhaupt ein Verlassenschaftsverfahren eroeffnet,wenn
der Erblasser kein Immobilienvermoegen in Oesterreich hat,
sondern nur Geldvermoegen ?
4.) ein Beschluss des Verlassenschaftsgerichts ist aber zwingend,
damit das Geldvermoegen auf der Bank losgeeist werden kann.
5.) wie erzwingt man ein Verlassenschaftsverfahren,wenn das Ge-
von sich aus keines eroeffet.
6.) welche Fristen sind zu beachten ?
7.) laesst sich der Behoerdenkram ueberhaupt aus Thailand bewaelt-
igen oder muss man persoenlich anwesend sein bzw.kann man
einen Anwalt mit der Sache beauftragen ?
8.) gewisse Vorsicht ist einzunehmen,wenn die Witwe ueber die
im Thailand liegenden Geldmittel,die auf den Namen des Ver-
storbenen lauten ( 800.000 THB als Deposit oder Abhebungen
vom Konto des Verstorbenen per ATM),verfuegt,ohne das Ver-
lassenschaftsverfahren abzuwarten.
Da ich festgestellt habe,dass das Thema Todesfall zu Kopfschmerzen
bei meiner Frau fuehrt und sie sich weigert,sich damit zu befassen,
bin ich gezwungen,alles was ich habe zu verprassen.
Wuerde mir jemand dabei helfen ?
Ich werde weiter im Fall "Charly" berichten.
Jock
-
Wie ich von der Witwe eben erfahren habe,wurden die thai-
laendischen Konten ihres verstorbenen Mannes,ohne ihr Zutun
gesperrt.
Betrifft das Deposit von 800.000 THB und andere auf seinem
Namen lautende Konten.
Heisst,sie steht jetzt ohne Geld da.
Koennte mir aber vorstellen,dass ein Verlassenschaftsverfahren
in Thailand leichter bzw. schneller abzuwickeln ist,als in Oesterreich.
Auch wenn sie sofort Antrag auf Witwenpension stellt,dauert es
wahrscheinlich ein paar Wochen,bis die erste Ueberweisung auf
ihr Konto eintrifft.
Herren,die sich mit der Absicht tragen,den Ortswechsel von Thai-
land Richtung Wolkerl im Himmel tragen,sollten vorsorgen und
ihre Damen mit ausreichenden Barvermoegen ausstatten.
Jock
-
Wie ich von der Witwe eben erfahren habe,wurden die thai-
laendischen Konten ihres verstorbenen Mannes,ohne ihr Zutun
gesperrt.
Jock
"...ohne ihr Zutun..." ......der war/ist gut. :D
A. ist das normal
B. kein Problem
C. via Gericht bekommt sie ZUGRIFF
Hat mich gefreut - dir zu helfen.... ;)
.
-
@luklak
Es waere erfreulich,wenn du bei dem ernsten Thema,mit uner-
giebigen Kommentaren sparsamer umgehen wuerdest.
Mit "ohne ihr Zutun" will ich verdeutlichen,dass die thailaendische
Verwaltung funktioniert.
Der Aussteller der Todesurkunde hat die thailaendischen Banken
vom Ableben die thailaendischen Banken informiert und diese die
Konten gesperrt.
Das offensichtlich aus dem Grund,dass ein thailaendisches Ver-
lassenschaftsverfahren in Gang gesetzt wird/werden soll.
Aus der bekannten Sachlage,ist zu erwarten,dass die Witwe als
Alleinerbin aus dem Verfahren hervorgeht und die Konten ent-
sperrt werden.
Das ist immerhin die halbe Miete,auch wenn es dauern wird,.
Die spannende Frage wird sein,ob der thailaendische Gerichts-
beschluss auch auf Oesterreichs Banken Einfluss hat,oder ob
die sich auf den Standpunkt stellen,nur der Beschluss eines Ver-
lassenschaftsverfahren eines oesterreichischen Gerichts fuer sie
rechtswirksam ist.
Ist dem so,muss die Witwe auch in Oesterreich ein Verlassenschafts-
verfahren erwirken.
Automatisch wird kein Verfahren eroeffnet werden,weil dies nur
dann geschieht,wenn der Erblasser einen Immobilienbesitz in
Oesterreich hat.Und denn hat er nicht.
In dem Zusammenhang kann auch hinein spielen,dass seit 17.8.
2015 in Europa die Zustaendigkeit in testamentarischer Wirk-
samkeit geaendert wurde,dahingehend,dass das Land,wo der
Lebensmittelpunkt des Erblassers war,auch die Erbregeln gelten
sollen.
Das ist weitgehend klar,wenn ein Testament erstellt wurde.
Aber wie verhaelt es sich,wenn es kein Testament gibt ?
Jock
-
Erbrecht fuer adoptierte Kinder
Es soll schon vorgekommen sein,dass beim Notar,wo sich die
sich kennende Erbengemeinschaft,sehr erstaunt waren,als
ein,fuer sie fremder Mann oder Frau,ebenfalls dazu eingeladen
wurde.
Wer ist das ?.Wieso bekommt diese Person ein Teil des Erbe zuge-
sprochen ?
Antwort - weil es sich um ein Adoptivkind handelt.
Im Fall "Charly" kann das passieren.
"Charly" war in erster 20 jaehriger Ehe mit einer Frau verheiratet,
die eine minderjaehrige Tochter in die Ehe brachte.
19 Jahre war die Ehe normal und finanziell erfolgreich.
Dann kam der "Maerchenprinz" und man zerstritt sich derartig,
dass Ehe geschieden wurde und jeder Kontakt zueinander abge-
brochen wurde.
Ebenso zwischen Charly und dem bereits volljaehrigen Kind.
"Charly" fand eine neue Ehefrau und sprach niemals ueber seine
vergangene Ehe mit seiner neuen Frau.
Genausowenig informierte er sie,wie hoch seine Pension ist.
Sie fiel aus allen Wolken,als ich ihr vorrechnete,dass sie mit
einem monatlichen Einkommen von ueber 70.000 THB netto
rechnen kann.
Daher weiss man nicht,ob er vor vielen Jahren,vielleicht die Tochter
seiner Frau adoptiert hat,die jetzt erbberechtigt ist.
Oder ob es uneheliche Kinder gibt.
Jock
-
Der Felshaken und Point Nemo
Dieser Beitrag soll darauf hinweisen,dass unsere Gesetzgeber
einen Konkon von Gesetzen gesponnen haben,wovon der Normal-
buerger keine Ahnung hat.
Der Anlassfall :
Herbert Kickl ist nicht nur der Anfuehrer der FPOe,sondern auch
ein vorzueglicher Sportler.
Er nimmt an "Iron-man " -Veranstaltungen teil,laeuft Marathon
und ist auch ein Kletterer.
Als Kletterer bestieg er erstmalig mit Kameraden,eine Felswand
in der Steiermark.
Einem alten Brauch nach,durfte er der Wand einen Namen geben.
Beim Abstieg liess er einen Felshaken in der Wand,welchen,die
Antifa weggeflext hat.Das vermutet zumindest die FPOe.
Und nun kommt ein ganzes Knaeuel an Gesetzen zum Vorschein.
Der Gesetzgeber meint,dass eine Route durch die Wand ein WEG
ist.
Ein "Weg"traegt allerdings ein Haftungsrisiko in sich.Und der Weg-
besitzer muss sich darum kuemmern,dass der Weg gefahrlos be-
nuetzt werden kann.
Ausnahme dort,wo es aus natuerlichen Gruenden nicht moeglich
ist oder es unbillig waere,ihn Instand zu halten.
Eine Route hingegen in einem Klettergarten ist kein Weg.dafuer
sind andere Gesetze zustaendig,um einen Klettergarten zu be-
nuetzen und allenfalls Schadensansprueche geltend zu machen.
Die Frage,ob man ueberhaupt eine Felswand beklettern darf,regeln
9 verschiedene Bundeslaendergesetze.
Die bestimmen auch,ob die Felswand sich im Oedland oder in
einem Waldgebiet befindet.
Befindet sich die Wand im Wald,spricht das Forstgesetz ein Woert-
chen mit.Was ein Wald ist,erklaert die Baumgrenze.
Dann die Frage nach dem Eigentumsrecht.
Wen gehoert der eingeschlagene Felshaken ? Demjenigen,der ihn
eingeschlagen hat oder dem Grundeigentuemer ?
Und so geht es weiter und immer weiter.Das war nur ein kleiner
Auszug an Gesetzestangierungen,wenn jemand einen Richter an-
ruft.
Ficht die FPOe die Sache vor Gericht aus,wird der OHG in einigen
Jahren einen Schlussstrich ziehen.
Uebrigens,ein Felshaken kostet ca 3,60 Euro.
Der Point Nemo ist der am weitest entfernten Punkt von einem
Land und ist in jeder Richtung mindestens von 2.688 Km Wasser
umgeben.Dieser Point ist der einsamste Ort der Welt und liegt
im Pazifischen Ozean.
Selbst dort ist man nicht von Gesetzen sicher.
Jock
-
Das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser (ehemaliger Finanzminister)
Nach ueberlangen Erhebungen und fast 3 -jaehriger Prozessdauer,
lautete das Urteil auf 8 Jahre Haft.
Dagegegen wurde berufen und der OGH entschied nun rechtlich
endgueltig.
Dieses letzte Erkenntnis ist enttaeuschend.
Zwar wurde das Strafmass fuer Herrn Grasser halbiert,doch die Er-
wartungen,die zwischen Freispruch,Prozesswiederholung und be-
staetigung des Ersturteils lagen,wurden nicht erfuellt.
Der OGH stellte fest,dass das Verfahren lange gedauert hat,aber
alles rechtens sei.
Trotzdem bleibt ein Geschmaeckle ueber.
Meiner Meinung nach wurden 2 essentielle Grundsaetze nicht be-
achtet.
1.) Befangenheit der Richterin
2.) In dubio pro reo
Zu Punkt 1.
Der Ehemann der Richterin,auch Richter,hat sich vor dem Prozess
in den Medien geaeussert,dass es nur einen Schuldspruch geben
kann.Dafuer erging ein Disziplinverfahren und er musste eine
Strafzahlung hinnehmen.
Die Verteidiger erhoben den Vorwurf der Befangenheit der Richter-
in,das von ihr bestritten wurde.
Es ist (leider)so,dass der Richter selbst entscheidet,ob er befangen
ist oder nicht.Das sollte ein unabhaengiger Senat entscheiden.
Zum 2.Punkt.
Es konnte kein einziger Anklagepunkt,hieb-und stichfest,erhaertet
werden.Es kamen einige Indizien ins Spiel.
Zwar hatte einer der Mitangeklagten angegeben,dass Herr Grasser
wohl Drahtzieher bzw. Beguenstigter war,aber einen Beweis konnte
er nicht vorlegen.
Daher waere das "in dubio pro reo"angebracht gewesen.
Gegen das Letzturteil auf 4 Jahre Haft,gibt es in Oesterreich kein
Rechtsmittel mehr und innerhalb von 30 Tagen muss Herr Grasser
die Haft antreten.
Theoretisch hat Herr Grasser nur mehr die Hoffnung,nicht die
ganzen 4 Jahre einzusitzen (4 Jahre sind es eh nicht),sondern
schon bald nach Hause gehenzu koennen,
Dann,wenn der Herr Bundespraesident ihn begnadigt.(Die Chance
ist aber gering)
Jock